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Zeitarbeitsvertrag

Unter dem Begriff „Zeitarbeitsvertrag“ versteht man im Volksmund zweierlei. Einerseits wird die Bezeichnung für Verträge verwendet, die Arbeitnehmer mit einer Zeitarbeitsfirma abschließen und die eigentlich „Leiharbeitsverträge“ heißen. Hier werden die Konditionen festgelegt, zu denen der Arbeitnehmer von der Zeitarbeitsfirma an Unternehmen verliehen werden darf. Andererseits und häufiger wird die Bezeichnung „Zeitarbeitsvertrag“ für zeitlich befristete Arbeitsverträge verwendet. Diese müssen schriftlich aufgesetzt werden, da sie ansonsten als unbefristete Verträge gelten.

Ein solcher Zeitarbeitsvertrag darf ohne Grund nicht länger als zwei Jahre gültig sein. Innerhalb dieser Frist darf er auch nicht häufiger als drei Mal verlängert werden. Hast du einen solchen Zeitarbeitsvertrag bekommen und wirst über die Frist von zwei Jahren hinaus damit beschäftigt, verwandelt er sich automatisch in einen unbefristeten Vertrag. Dies greift allerdings nur, wenn es sich um eine kalendermäßige Befristung handelt und der Zeitarbeitsvertrag nicht aus einem bestimmten Grund geschlossen wurde. Liegt ein rechtlich relevanter Grund vor, kann eine Befristung des Vertrags auch häufiger vorgenommen werden.

Ein Grund für einen Zeitarbeitsvertrag wäre zum Beispiel, dass das Unternehmen einen besonders großen Auftrag bekommen hat, für den es zahlreiche Mitarbeiter braucht, die nach der Erledigung dieses bestimmten Projekts dann über wären. Eine andere Möglichkeit wäre, dass der neue Mitarbeiter nur als Ersatz für einen längere Zeit erkrankten Kollegen benötigt wird oder für eine Mitarbeiterin im Mutterschutz. In diesen Fällen ist oft nicht genau zu sagen, wie lange der Mitarbeiter zwischenzeitlich benötigt werden wird, daher endet sein Zeitarbeitsvertrag mit dem Ende des Projekts oder der Rückkehr der ersetzten Kollegen. Auch bei saisonabhängiger Arbeit wie etwa auf dem Bau werden gerne befristete Verträge verwendet.

Möchte dein Arbeitgeber deinen Zeitvertrag verlängern, muss er darauf achten, dass er außer der Frist, für die der Vertrag gilt, nichts weiter verändert. Bekommst du neue Aufgabenfelder oder Befugnisse zugeteilt oder werden sonst irgendwelche Veränderungen an den Inhalten des Vertrags vorgenommen, verwandelt er sich automatisch in einen unbefristeten Vertrag, und du hast eine Festanstellung.

Es gibt bestimmte Regelungen, nach denen ein Unternehmen befristete Verträge ausstellen kann, obwohl die Befristungen länger sind als im Normalfall erlaubt. Dazu zählen zum Beispiel neu gegründete Unternehmen: Sie dürfen direkt nach der Gründung Befristungen von bis zu vier Jahren Länge aussprechen. Das soll ihnen die Startschwierigkeiten etwas erleichtern. Arbeitnehmer, die mindestens 52 Jahre alt sind und schon seit wenigstens vier Monate nach Arbeit suchen, können einen Zeitarbeitsvertrag mit einer Befristung auf bis zu vier Jahre bekommen. Das soll für Arbeitgeber den Reiz erhöhen, auch ältere Arbeitnehmer einzustellen, die mit der Stellensuche sonst gerade kein Glück haben.

Weiterhin hat das Gericht entschieden, dass ein ehemaliger Angestellter, der nach mindestens drei Jahren Abwesenheit erneut bei ein und derselben Firma angestellt wird, einen Zeitvertrag bekommen kann. Die Befristung ist hier nicht durch die frühere Anstellung ungültig, da inzwischen genügend Zeit vergangen ist.