Ratgeber für Absolventen & Berufseinsteiger
Zeitarbeitsvertrag
Unter dem Begriff „Zeitarbeitsvertrag“ versteht man im
Volksmund zweierlei. Einerseits wird die Bezeichnung für Verträge verwendet,
die Arbeitnehmer mit einer Zeitarbeitsfirma abschließen und die eigentlich
„Leiharbeitsverträge“ heißen. Hier werden die Konditionen festgelegt, zu denen
der Arbeitnehmer von der Zeitarbeitsfirma an Unternehmen verliehen werden darf.
Andererseits und häufiger wird die Bezeichnung „Zeitarbeitsvertrag“ für
zeitlich befristete Arbeitsverträge verwendet. Diese müssen schriftlich
aufgesetzt werden, da sie ansonsten als unbefristete Verträge gelten.
Ein solcher Zeitarbeitsvertrag darf ohne Grund nicht länger
als zwei Jahre gültig sein. Innerhalb dieser Frist darf er auch nicht häufiger
als drei Mal verlängert werden. Hast du einen solchen Zeitarbeitsvertrag
bekommen und wirst über die Frist von zwei Jahren hinaus damit beschäftigt,
verwandelt er sich automatisch in einen unbefristeten Vertrag. Dies greift
allerdings nur, wenn es sich um eine kalendermäßige Befristung handelt und der
Zeitarbeitsvertrag nicht aus einem bestimmten Grund geschlossen wurde. Liegt
ein rechtlich relevanter Grund vor, kann eine Befristung des Vertrags auch
häufiger vorgenommen werden.
Ein Grund für einen Zeitarbeitsvertrag wäre zum Beispiel,
dass das Unternehmen einen besonders großen Auftrag bekommen hat, für den es
zahlreiche Mitarbeiter braucht, die nach der Erledigung dieses bestimmten
Projekts dann über wären. Eine andere Möglichkeit wäre, dass der neue
Mitarbeiter nur als Ersatz für einen längere Zeit erkrankten Kollegen benötigt
wird oder für eine Mitarbeiterin im Mutterschutz. In diesen Fällen ist oft
nicht genau zu sagen, wie lange der Mitarbeiter zwischenzeitlich benötigt
werden wird, daher endet sein Zeitarbeitsvertrag mit dem Ende des Projekts oder
der Rückkehr der ersetzten Kollegen. Auch bei saisonabhängiger Arbeit wie etwa
auf dem Bau werden gerne befristete Verträge verwendet.
Möchte dein Arbeitgeber deinen Zeitvertrag verlängern, muss
er darauf achten, dass er außer der Frist, für die der Vertrag gilt, nichts
weiter verändert. Bekommst du neue Aufgabenfelder oder Befugnisse zugeteilt
oder werden sonst irgendwelche Veränderungen an den Inhalten des Vertrags
vorgenommen, verwandelt er sich automatisch in einen unbefristeten Vertrag, und
du hast eine Festanstellung.
Es gibt bestimmte Regelungen, nach denen ein Unternehmen
befristete Verträge ausstellen kann, obwohl die Befristungen länger sind als im
Normalfall erlaubt. Dazu zählen zum Beispiel neu gegründete Unternehmen: Sie
dürfen direkt nach der Gründung Befristungen von bis zu vier Jahren Länge
aussprechen. Das soll ihnen die Startschwierigkeiten etwas erleichtern.
Arbeitnehmer, die mindestens 52 Jahre alt sind und schon seit wenigstens vier
Monate nach Arbeit suchen, können einen Zeitarbeitsvertrag mit einer Befristung
auf bis zu vier Jahre bekommen. Das soll für Arbeitgeber den Reiz erhöhen, auch
ältere Arbeitnehmer einzustellen, die mit der Stellensuche sonst gerade kein
Glück haben.
Weiterhin hat das Gericht entschieden, dass ein ehemaliger Angestellter, der nach mindestens drei Jahren Abwesenheit erneut bei ein und derselben Firma angestellt wird, einen Zeitvertrag bekommen kann. Die Befristung ist hier nicht durch die frühere Anstellung ungültig, da inzwischen genügend Zeit vergangen ist.