X

Du suchst Orientierung?

Wir bauen Karista.de gerade etwas um – deshalb sind einige Funktionen momentan nur eingeschränkt verfügbar.

Aber keine Sorge: Auf www.Trainee.de gibt es viele interessante Stellen für Absolventen.

Ratgeber für Absolventen & Berufseinsteiger

Weihnachtsgeld

Weihnachten ist für viele die schönste Zeit des Jahres – erst recht, wenn pünktlich zum Geschenke-Einkaufsbummel das Weihnachtsgeld seinen Weg aufs eigene Konto findet.

Weihnachtsgeld ist eine Sonderzahlung, die zum regulären Verdienst dazukommt und in den meisten Fällen mit dem Novembergehalt ausgezahlt wird. Einen Anspruch auf Weihnachtsgeld gibt es jedoch nicht, es sei denn, die Zahlung ist ausdrücklich in deinem Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag deiner Branche geregelt. Ausnahme: Zahlt dein Chef dir über mehrere Jahre ein Weihnachtsgeld, gilt das als „betriebliche Übung“, und aus der freiwilligen Leistung wird ein Anspruch, den du gegenüber deinem Arbeitgeber geltend machen kannst. Vor diesem Automatismus kann sich dein Chef nur schützen, wenn er mögliche Vorbehalte bezüglich des Weihnachtsgeldes ausdrücklich formuliert – indem er also schriftlich festlegt, in welchen Fällen auch dann keine Sonderzahlung erfolgt, wenn es in den Vorjahren eine gegeben hat. So kann die Weihnachtsgeld-Auszahlung zum Beispiel an bestimmte Mindestgewinne oder Umsatzzahlen geknüpft werden.

Doch hat eigentlich jeder Angestellte, von der Sekretärin bis zum Abteilungsleiter, gleichermaßen Anspruch auf Weihnachtsgeld? Im Prinzip schon. Entscheidend ist nicht die Position im Unternehmen, da diese sich ja ohnehin in den unterschiedlichen Gehältern widerspiegelt, auf Grundlage derer das Weihnachtsgeld berechnet wird. Allerdings kann der Arbeitgeber die Höhe des Weihnachtsgeldes von der Betriebszugehörigkeit  abhängig machen und einem Angestellten, der erst ein halbes Jahr dabei ist, prozentual weniger auszahlen als einem Mitarbeiter, der schon viele Jahre im Unternehmen beschäftigt ist. Auch Fehlzeiten oder die familiäre Situation sind rechtlich zulässige Begründungen für die „Ungleichbehandlung“ von Arbeitnehmern. Grundsätzlich gilt aber, dass du auch dann einen Anspruch auf Weihnachtsgeld hast, wenn du in Teilzeit oder geringfügig beschäftigt bist.

Ein 13. Gehalt – das klingt natürlich erst einmal verlockend. Ernüchterung macht sich spätestens beim Blick auf den Kontoauszug breit. Denn von einem vollen Gehalt ist Weihnachtsgeld meist ein ganzes Stück entfernt. Grund ist die abweichende steuerliche Einordnung der Sonderzahlung. Bei einem Normalverdiener bleibt meist nicht viel mehr als die Hälfte seines Bruttogehalts übrig. Zahlt dein Arbeitgeber das Weihnachtsgeld freiwillig (also unabhängig von deinem Arbeits- oder einem Tarifvertrag), kannst du auch eine steuerlich begünstigte Variante mit ihm aushandeln. Frag ihn zum Beispiel, ob er dir einen Fahrtkosten- oder Kita-Zuschuss überweist oder in deine betriebliche Altersvorsorge einzahlt.

Übrigens: Auch wenn du im Laufe des Jahres aus dem Unternehmen ausscheidest, heißt das nicht automatisch, dass dein Anspruch auf Weihnachtsgeld erlischt. Hier ist entscheidend, welchen Zweck dein Chef mit der Auszahlung verfolgt, sprich, was er honoriert: den erbrachten Einsatz für dir Firma  oder die zukünftige Betriebstreue. Ist nichts anderes schriftlich festgehalten, gilt das Weihnachtsgeld im Zweifel meist als Belohnung für erbrachte Leistungen. Und die steht dir anteilig auch dann zu, wenn du das Unternehmen noch vor dem November verlässt.