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Urlaubsgeld

Der nächste wohlverdiente Urlaub steht an und du stellst dir die Frage, ob es „nur“ nach London gehen soll, oder ob du den großen Teich überqueren solltest, um New York zu erkunden. Falls dir demnächst eine Zusatzzahlung in Form von Urlaubsgeld bevorsteht, ist die Antwort wohl eindeutig…

Aber was genau ist Urlaubsgeld, woher weißt du ob du Anspruch darauf hast und wie viel Geld bekommt man bei so einer Zahlung in der Regel? In den nächsten Zeilen erfährst du alle wichtigen Infos zu diesem Thema.
Bei diesem Bonus handelt es sich um eine einmalige Zahlung zusätzlich zum Gehalt, die meist im Mai oder Juni ausgezahlt wird. Dein Chef ist aber nicht dazu verpflichtet dir solch eine Zahlung zu gewähren, da kein gesetzlicher Anspruch darauf besteht. Vielmehr ergibt sich für dieses Extrageld ein Anspruch aufgrund eines Tarif- oder Arbeitsvertrages, einer Betriebsvereinbarungen, einer betrieblichen Übung oder aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes. Unter betrieblichen Übung versteht man übrigens folgendes: Wenn dein Arbeitgeber dir wiederholt diesen Bonus ausgezahlt hat, kannst du davon ausgehen, dass er dies auch in Zukunft machen wird. Gesetzlich ist er dann sogar dazu verpflichtet, wenn er oder sie dir drei Jahre hintereinander in gleicher Höhe diese Leistung hat zukommen lassen. Die freiwillige Leistung wird nach diesem Zeitraum zu einer verpflichteten Leistung.

Wer hat eigentlich Anspruch auf Urlaubsgeld und wie hoch fällt normalerweise diese Sonderzahlung aus? Wenn in deinem Unternehmen Anspruch auf diesen Bonus besteht, muss dein Arbeitgeber diesen an alle Arbeitnehmer auszahlen; egal ob du ein Vollzeitbeschäftigter, eine Teilzeitkraft, Minijobber oder ein geringfügiger Beschäftigter bist. Je nach Beschäftigungsart und Monatsgehalt, variiert auch der Bonus, da dein monatliches Entgelt als Richtwert verwendet wird, um die Summe zu ermitteln. Die Höhe und Rahmenbedingungen für das Zusatzgeld werden in entsprechenden Verträgen oder Vereinbarungen festgelegt. Auch wenn du Anspruch auf die Zusatzleistung hast, kann diese aber in bestimmten Fällen verringert, erhöht oder ganz wegfallen. Zum Beispiel wenn du gerade erst einen neuen Job angefangen hast und die notwendige Unternehmenszugehörigkeit noch nicht erreich hast, dein Urlaub aufgrund einer Krankheit verfallen ist oder du im schlimmsten Falle leider gekündigt wurdest. Bei letzteren kann es sogar passieren, dass du die bereits gezahlte Zusatzleistung teilweise zurückzahlen musst.

Nicht zu verwechseln ist dieser Bonus mit dem Urlaubsentgelt. Bei dem Urlaubsentgelt handelt es sich nicht um eine Sonderzahlung, sondern lediglich um die Fortzahlung deines Einkommens durch deinen Arbeitgeber, während du deinen vertraglich vereinbarten Urlaub genießt. Das Urlaubsgeld hingegen ist wie schon erwähnt eine Zusatzleistung und somit Einkommen, welches versteuert werden muss und sozialversicherungspflichtig ist. Jedoch wird es bei der Lohnsteuer anders behandelt als dein Arbeitslohn. Wenn du also demnächst deinen Urlaub buchst, lass ein kleines Polster für die Steuerabzüge übrig.