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Überstunden/Überstundenzuschlag

Wenn du mehr arbeitest, als im Vertrag vereinbart wurde, nennt man diese zusätzliche Arbeitszeit Mehrarbeit oder Überstunden. Wenn es sich nicht gerade um einen Ausnahme- oder Notfall handelt, in dem der Arbeitnehmer Überstunden machen muss, um Schaden vom Betrieb abzuwehren, kann der Arbeitgeber nicht ohne weiteres Mehrarbeit verlangen. Gibt es einen Betriebsrat im Unternehmen, dürfen Überstunden sowieso nur mit dessen Zustimmung verlangt werden. Werdende und stillende Mütter dürfen überhaupt nicht zur Ableistung von Überstunden herangezogen werden, und Schwerbehinderte können sich von der Pflicht freistellen lassen. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nicht mehr als acht Stunden am Tag arbeiten und keinesfalls mehr als 40 Stunden die Woche.

Es gibt grundsätzlich Höchstgrenzen für die Arbeitszeit. Im Normalfall liegt die Höchstarbeitszeit bei acht Stunden am Tag zuzüglich der Pause. Allerdings werden diese Stunden pro Sechstagewoche gerechnet, und somit liegt die Höchstzahl für die Wochenstunden bei 48 Stunden. Es ist zulässig, die Arbeitszeit jeden Tag um zwei Stunden zu strecken, sodass ein Arbeitnehmer letzten Endes 60 Wochenstunden vorweisen könnte. Allerdings darf dies nicht über einen längeren Zeitraum hinweg geschehen: Innerhalb von sechs Monaten muss die Arbeitszeit wieder so ausgeglichen sein, dass sie bei nicht mehr als acht Stunden täglich liegt.

Dass Arbeitnehmer bei Bedarf Überstunden übernehmen müssen, sollte schon im Arbeits- oder Tarifvertrag festgelegt werden. Auch die Form der Vergütung wird am besten hier schon genannt. Rein rechtlich gesehen gibt es keine genaue Regelung dafür, wie Überstunden bezahlt werden sollten. Nur für Auszubildende ist genau festgelegt, dass diese ihre Mehrarbeit bezahlt bekommen oder einen Freizeitausgleich erhalten müssen. Daher ist es so wichtig, dass direkt bei Vertragsabschluss schon Klarheit herrscht: Ansonsten sieht das Gesetz nämlich nur vor, dass Überstunden bezahlt werden müssen, wenn man eine fundierte Vergütungserwartung hat.

Im Normalfall ist die Vergütungserwartung gegeben: Wer mehr arbeitet, bekommt mehr bezahlt. Wie viel dieses Mehr aber ausmacht, sollte genau geregelt werden. Es gibt sonst die Möglichkeiten, dass der normale Stundenlohn weitergezahlt wird oder dass du als Arbeitgeber einen Überstundenzuschlag von rund 25 Prozent zusätzlich erhältst. Dieser Überstundenzuschlag wird zwar häufig gezahlt, gesetzlich verankert ist er aber nicht. Der Überstundenzuschlag ist steuerpflichtig, außer, wenn du ihn an Sonn- oder Feiertagen verdient hast. Möchte dein Chef, dass du einen Freizeitausgleich nimmst, sollte dies ebenfalls im Vertrag festgehalten sein. Ansonsten kannst du dich nämlich weigern und auf die Bezahlung bestehen, wenn du mit dem Ausgleich nicht einverstanden bist.

Lies deinen Arbeitsvertrag genau, ehe du ihn unterschreibst: Keine genaue Festlegung der Regelungen zu Überstunden und Überstundenzuschlag macht diese Thematik in der Praxis schwierig genug. Noch unschöner sind die Regelungen, die besagen, dass die ersten 20 Überstunden pro Monat mit dem Grundgehalt abgegolten sind. Eine solche Pauschallohnvereinbarung muss nicht, kann aber leicht dazu führen, dass du von Anfang an Mehrarbeit leistest, ohne dafür jemals eine höhere Vergütung zu sehen. Natürlich bieten die Unternehmen, die eine solche Regelung bevorzugen, ihren Mitarbeitern Freizeitausgleich an. De facto ist aber das Arbeitspensum oft so hoch, dass durch den Freizeitausgleich der Stapel zu bewältigender Arbeit nur noch mehr anwächst, was wieder in Überstunden deinerseits endet.