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Teilzeitarbeitsvertrag

Ein Teilzeitarbeitsvertrag ist vor allem in solchen Situationen von Vorteil, in denen du viel Zeit für andere Dinge als deinen Beruf brauchst, etwa, wenn du ein besonderes Liebhaberprojekt neben der Arbeit laufen hast, dich um Verwandte kümmern musst oder wenn du Zeit für deinen Nachwuchs haben möchtest, ohne in Elternzeit zu gehen. Grundsätzlich solltest du aber bedenken, dass du natürlich entsprechend weniger verdienst, wenn du deine Arbeitszeit reduzierst.

Es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, dass du deinen Antrag auf Teilzeitarbeit schriftlich einreichen und begründen musst. Allerdings ist die schriftliche Form sicherer – so kannst du das genaue Datum deines Antrags vorweisen und auch die Höhe der gewünschten Stundenreduzierung. Mit der Begründung kannst du deinem Chef die Entscheidung erleichtern, wenn mehrere Kollegen gleichzeitig einen Teilzeitarbeitsvertrag haben möchten. Deine Ankündigung, dass Du einen Teilzeitarbeitsvertrag wünschst, solltest du schon drei Monate vor dem Beginn der Phase machen, in der du weniger arbeiten möchtest.

Es gibt gewisse Grundvoraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit ein Teilzeitarbeitsvertrag zustande kommt. Einesteils musst du selbst schon mindestens sechs Monate lang in dem Unternehmen beschäftigt sein, in dem du den Antrag einreichst. Anderenteils muss dein Arbeitgeber mindestens 15 Arbeitnehmer regelmäßig beschäftigen. Auszubildende sind bei der Berechnung nicht mit einzubeziehen. Auch wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, kann dein Chef dir den Teilzeitarbeitesvertrag verweigern, wenn er dringende betriebliche Gründe dafür anführen kann.

Der Teilzeitarbeitsvertrag kann dir verwehrt bleiben, wenn deinem Arbeitgeber dadurch unverhältnismäßig hohe Kosten entstehen würden, wenn die Sicherheit im Betrieb darunter zu leiden hätte oder wenn für deine wegfallenden Arbeitsstunden kein Ersatz vorhanden ist und so die Arbeitsabläufe oder die Organisation erhebliche Beeinträchtigungen erfahren würden. Dein Arbeitgeber hat bis zu einem Monat vor Beginn deiner gewünschten Stundenreduzierung Zeit, dir eine Zu- oder Absage zu erteilen. Versäumt er diesen Zeitpunkt, gilt der Teilzeitarbeitsvertrag automatisch zu den von dir beantragten Konditionen. Um diese nachweisen zu können, ist es wichtig, dass du den Antrag schriftlich eingereicht und ein Duplikat vorliegen hast.

Wenn dein Arbeitgeber dir den Teilzeitarbeitsvertrag verweigert, kommt es auf seine Begründung an: Kann er einen der genannten betrieblichen Gründe dafür anführen, ist er im Recht. Da die Formulierungen aber recht schwammig sind, kannst du, wenn du dich ungerecht behandelt fühlst, beim Arbeitsgericht Klage einreichen. Dieses entscheidet dann, ob die Ablehnung rechtens ist oder nicht. Stimmt der Arbeitgeber dem Teilzeitarbeitsvertrag zu, versucht aber gleichzeitig, deine betriebliche Altersvorsorge aufzukündigen, kannst du dich ebenfalls wehren: Teilzeitarbeit ist noch kein Ausschlussgrund aus der betrieblichen Altersvorsorge.