Ratgeber für Absolventen & Berufseinsteiger
Teilzeitarbeitsvertrag
Ein Teilzeitarbeitsvertrag ist vor allem in solchen
Situationen von Vorteil, in denen du viel Zeit für andere Dinge als deinen
Beruf brauchst, etwa, wenn du ein besonderes Liebhaberprojekt neben der Arbeit
laufen hast, dich um Verwandte kümmern musst oder wenn du Zeit für deinen Nachwuchs
haben möchtest, ohne in Elternzeit zu gehen. Grundsätzlich solltest du aber
bedenken, dass du natürlich entsprechend weniger verdienst, wenn du deine
Arbeitszeit reduzierst.
Es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, dass du deinen
Antrag auf Teilzeitarbeit schriftlich einreichen und begründen musst.
Allerdings ist die schriftliche Form sicherer – so kannst du das genaue Datum
deines Antrags vorweisen und auch die Höhe der gewünschten Stundenreduzierung.
Mit der Begründung kannst du deinem Chef die Entscheidung erleichtern, wenn
mehrere Kollegen gleichzeitig einen Teilzeitarbeitsvertrag haben möchten. Deine
Ankündigung, dass Du einen Teilzeitarbeitsvertrag wünschst, solltest du schon
drei Monate vor dem Beginn der Phase machen, in der du weniger arbeiten
möchtest.
Es gibt gewisse Grundvoraussetzungen, die erfüllt sein
müssen, damit ein Teilzeitarbeitsvertrag zustande kommt. Einesteils musst du
selbst schon mindestens sechs Monate lang in dem Unternehmen beschäftigt sein,
in dem du den Antrag einreichst. Anderenteils muss dein Arbeitgeber mindestens
15 Arbeitnehmer regelmäßig beschäftigen. Auszubildende sind bei der Berechnung
nicht mit einzubeziehen. Auch wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, kann
dein Chef dir den Teilzeitarbeitesvertrag verweigern, wenn er dringende
betriebliche Gründe dafür anführen kann.
Der Teilzeitarbeitsvertrag kann dir verwehrt bleiben, wenn
deinem Arbeitgeber dadurch unverhältnismäßig hohe Kosten entstehen würden, wenn
die Sicherheit im Betrieb darunter zu leiden hätte oder wenn für deine
wegfallenden Arbeitsstunden kein Ersatz vorhanden ist und so die Arbeitsabläufe
oder die Organisation erhebliche Beeinträchtigungen erfahren würden. Dein
Arbeitgeber hat bis zu einem Monat vor Beginn deiner gewünschten
Stundenreduzierung Zeit, dir eine Zu- oder Absage zu erteilen. Versäumt er
diesen Zeitpunkt, gilt der Teilzeitarbeitsvertrag automatisch zu den von dir
beantragten Konditionen. Um diese nachweisen zu können, ist es wichtig, dass du
den Antrag schriftlich eingereicht und ein Duplikat vorliegen hast.
Wenn dein Arbeitgeber dir den Teilzeitarbeitsvertrag
verweigert, kommt es auf seine Begründung an: Kann er einen der genannten
betrieblichen Gründe dafür anführen, ist er im Recht. Da die Formulierungen
aber recht schwammig sind, kannst du, wenn du dich ungerecht behandelt fühlst,
beim Arbeitsgericht Klage einreichen. Dieses entscheidet dann, ob die Ablehnung
rechtens ist oder nicht. Stimmt der Arbeitgeber dem Teilzeitarbeitsvertrag zu,
versucht aber gleichzeitig, deine betriebliche Altersvorsorge aufzukündigen,
kannst du dich ebenfalls wehren: Teilzeitarbeit ist noch kein Ausschlussgrund
aus der betrieblichen Altersvorsorge.