Ratgeber für Absolventen & Berufseinsteiger
Tantieme
Die Tantieme ist eine variable Vergütung, die in den meisten
Fällen vom Erfolg abhängt. Du kennst sie sicherlich in erster Linie in Bezug
auf Musiker oder Schriftsteller, die ihre Anteile aus dem Verkauf ihrer Werke
erhalten. Doch auch in anderen Teilen der Arbeitswelt ist die Tantieme
verbreitet: Vor allem Vorstandsmitglieder, leitende Angestellte und
Geschäftsführer können diese Zusatzzahlung zuzüglich zu ihrem normalen Gehalt
bekommen. Die Tantieme zählt zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit
und ist normal lohnsteuerpflichtig.
Dass eine Ausschüttung von Tantiemen vereinbart wird, muss
im Arbeitsvertrag festgehalten werden, sonst gibt es keine Rechtsgrundlage
dafür. Die Höhe der Tantieme berechnet sich nach dem Jahresgewinn des Unternehmens.
Als Berechnungsgrundlage wird hier der Reingewinn verwendet, also die Summe,
die sich nach der Berechnung der Handelsbilanz ergibt, nicht diejenige, die
nach der Berechnung der Steuerbilanz bleibt. Auch der Zeitpunkt, zu dem die
Tantieme gezahlt wird, muss im Arbeitsvertrag festgehalten werden. Im
Normalfall wird der Moment gewählt, in dem die Bilanz aufgestellt worden ist.
Die Tantieme ist nicht mit der Provision zu verwechseln.
Während Letztere sich meist auf einzelne Geschäftsabschlüsse bezieht, steht
Erstere in Verbindung mit dem Geschäftsergebnis des gesamten Unternehmens oder
einer bestimmten Abteilung davon – je nachdem, was im Arbeitsvertrag
festgehalten worden ist. Es ist auch möglich, bei der Einigung auf eine
Tantiemenzahlung Verlustbeteiligungen zu vereinbaren.
Es gibt die Gewinn- und auch die Umsatztantiemen. In den
meisten Fällen werden Gewinntantiemen ausgeschüttet. Umsatztantiemen werden
relativ häufig vom Finanzamt nicht anerkennt, da es sich hier um eine
versteckte Gewinnausschüttung handeln könnte. Nur in einigen wenigen Fällen
wird eine Ausnahme erlaubt, etwa, wenn das Unternehmen in einer Aus- oder
Umbauphase steckt. Auch dann sollte die Tantieme, die vom Umsatz abhängt, nur
für einen zeitlich begrenzten Rahmen gelten.
Sicherer ist es, völlig auf Umsatztantiemen zu verzichten.
Auch die Gewinntantieme schmälert den Gewinn des Unternehmens und wird daher
von den Finanzämter häufig genau unter die Lupe genommen. Es gibt keine
gesetzlich festgelegten Grenzen, doch haben sich mit der Zeit Faustregeln
herausgebildet, die du gegebenenfalls bei der Festlegung einer Tantieme
beachten solltest: Auf keinen Fall sollte die Höhe dieser Zusatzzahlung mehr
als 50 Prozent des handelsrechtlichen Gewinns des Unternehmens ausmachen. Ab
dieser Höhe nehmen nämlich die Finanzämter quasi ausnahmslos eine verdeckte
Gewinnausschüttung an, und das hat gewaltige steuerrechtliche Nachteile.
Auch sollte die Tantieme im Vergleich zum Jahresgehalt nicht zu hoch sein: Wenn sie rund ein Viertel dessen beträgt, was du im Jahr verdienst, erkennen die meisten Finanzämter sie anstandslos an. Wird diese Zahl allerdings deutlich überstiegen, kann es ebenfalls zu einer genaueren Prüfung kommen und zu der Entscheidung, dass es sich nicht um eine Tantieme, sondern um eine verdeckte Gewinnausschüttung handelt.