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Tantieme

Die Tantieme ist eine variable Vergütung, die in den meisten Fällen vom Erfolg abhängt. Du kennst sie sicherlich in erster Linie in Bezug auf Musiker oder Schriftsteller, die ihre Anteile aus dem Verkauf ihrer Werke erhalten. Doch auch in anderen Teilen der Arbeitswelt ist die Tantieme verbreitet: Vor allem Vorstandsmitglieder, leitende Angestellte und Geschäftsführer können diese Zusatzzahlung zuzüglich zu ihrem normalen Gehalt bekommen. Die Tantieme zählt zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit und ist normal lohnsteuerpflichtig.

Dass eine Ausschüttung von Tantiemen vereinbart wird, muss im Arbeitsvertrag festgehalten werden, sonst gibt es keine Rechtsgrundlage dafür. Die Höhe der Tantieme berechnet sich nach dem Jahresgewinn des Unternehmens. Als Berechnungsgrundlage wird hier der Reingewinn verwendet, also die Summe, die sich nach der Berechnung der Handelsbilanz ergibt, nicht diejenige, die nach der Berechnung der Steuerbilanz bleibt. Auch der Zeitpunkt, zu dem die Tantieme gezahlt wird, muss im Arbeitsvertrag festgehalten werden. Im Normalfall wird der Moment gewählt, in dem die Bilanz aufgestellt worden ist.

Die Tantieme ist nicht mit der Provision zu verwechseln. Während Letztere sich meist auf einzelne Geschäftsabschlüsse bezieht, steht Erstere in Verbindung mit dem Geschäftsergebnis des gesamten Unternehmens oder einer bestimmten Abteilung davon – je nachdem, was im Arbeitsvertrag festgehalten worden ist. Es ist auch möglich, bei der Einigung auf eine Tantiemenzahlung Verlustbeteiligungen zu vereinbaren.

Es gibt die Gewinn- und auch die Umsatztantiemen. In den meisten Fällen werden Gewinntantiemen ausgeschüttet. Umsatztantiemen werden relativ häufig vom Finanzamt nicht anerkennt, da es sich hier um eine versteckte Gewinnausschüttung handeln könnte. Nur in einigen wenigen Fällen wird eine Ausnahme erlaubt, etwa, wenn das Unternehmen in einer Aus- oder Umbauphase steckt. Auch dann sollte die Tantieme, die vom Umsatz abhängt, nur für einen zeitlich begrenzten Rahmen gelten.

Sicherer ist es, völlig auf Umsatztantiemen zu verzichten. Auch die Gewinntantieme schmälert den Gewinn des Unternehmens und wird daher von den Finanzämter häufig genau unter die Lupe genommen. Es gibt keine gesetzlich festgelegten Grenzen, doch haben sich mit der Zeit Faustregeln herausgebildet, die du gegebenenfalls bei der Festlegung einer Tantieme beachten solltest: Auf keinen Fall sollte die Höhe dieser Zusatzzahlung mehr als 50 Prozent des handelsrechtlichen Gewinns des Unternehmens ausmachen. Ab dieser Höhe nehmen nämlich die Finanzämter quasi ausnahmslos eine verdeckte Gewinnausschüttung an, und das hat gewaltige steuerrechtliche Nachteile.

Auch sollte die Tantieme im Vergleich zum Jahresgehalt nicht zu hoch sein: Wenn sie rund ein Viertel dessen beträgt, was du im Jahr verdienst, erkennen die meisten Finanzämter sie anstandslos an. Wird diese Zahl allerdings deutlich überstiegen, kann es ebenfalls zu einer genaueren Prüfung kommen und zu der Entscheidung, dass es sich nicht um eine Tantieme, sondern um eine verdeckte Gewinnausschüttung handelt.