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Ratgeber für Absolventen & Berufseinsteiger

Steuerklasse/Steuerklassewechsel

Die Steuerklasse, der du angehörst, hängt von deinen Lebens- und Arbeitsumständen als Angestellter ab. Die Höhe der Steuern bemisst sich an dem, was du verdienst, und wird unter Einbeziehung einiger anderer Faktoren berechnet. Welcher Steuerklasse du angehörst, ist einer dieser Faktoren. Bist du alleinstehend, hast keine Kinder und nur einen Job, so gehörst du zur ersten Steuerklasse. Auch wenn du verheiratet bist, aber von deinem Partner dauerhaft getrennt lebst, gehörst du dieser Steuerklasse an. Steuerklasse 2 ist für Alleinerziehende vorgesehen, die mindestens ein Kind haben und in deren Haushalt kein anderer Erwachsener lebt.

Die Steuerklassen mit den Nummern 3, 4 und 5 sind für Ehegatten gedacht. Im Normalfall werden alle Ehegatten in die Steuerklasse 4 eingeordnet. Wenn beide ungefähr gleich viel verdienen, ist das auch eine gute Aufteilung. Wenn ein Ehepartner nichts verdient oder selbstständig arbeitet, kann der andere die Einordnung in die Lohnsteuerklasse 3 beantragen. Eine Aufteilung, nach der der eine Partner in die Steuerklasse 3 wechselt und der andere in die Steuerklasse 5, kann sich lohnen, wenn beide Partner arbeiten. Dafür müsste einer von beiden deutlich mehr verdienen als der andere. Er würde dann in die günstigere Steuerklasse 3 wechseln, während der andere in die Steuerklasse 5 eingeordnet wird. Seine Steuern würden dann ungleich höher ausfallen, was aber durch die größere Ersparnis des Besserverdieners in der Steuerklasse 3 mehr als wettgemacht wird: Als Paar erwirtschaften sie so die größere Ersparnis.

Wenn du mehr als nur einen Job hast, wirst du der Steuerklasse 6 zugeordnet. Hier zahlst du deutlich am meisten Steuern. Auch wenn du keine Lohnsteuerkarte abgibst, wirst du automatisch der Steuerklasse 6 zugeordnet, daher solltest du darauf achten, sie sofort zu Arbeitsbeginn einzureichen.

Einmal im Jahr ist der Steuerklassewechsel jedem Arbeitnehmer im Normalfall gestattet. Dafür musst du den Antrag bis spätestens zum 30. November eingereicht haben. Ein Wechsel steht beispielsweise an, wenn du ein Baby bekommst und es allein großziehen wirst: Hier wechselst du von der ersten in die zweite Lohnsteuerklasse. Heiratest du, wechselst du in die vierte Klasse, wenn du nichtexplizit eine andere Regelung verlangst.

Es gibt Ausnahmen, die dir auch mehr als einmal im Jahr einen Lohnsteuerklassewechsel ermöglichen. Dazu zählt der Umstand, dass plötzlich dein Partner keinen Arbeitslohn mehr erhält. Hier könntest du von der Steuerklasse 4 in die Steuerklasse 3 wechseln. Umgekehrt steht auch ein Steuerklassewechsel an, wenn dein Partner nach der Arbeitslosigkeit wieder einen Job bekommt: Hier wechselst du entweder von der dritten in die vierte Steuerklasse, oder ihr stellt den Antrag, dass der Besserverdiener in die dritte und der andere in die fünfte Steuerklasse eingeordnet wird.

Trennt sich ein Ehepaar, wechseln beide aus den Steuerklassen für verheiratete und dabei zusammenlebende Paare in die Steuerklasse 1 bzw. 2, wenn einer die Erziehung eventueller Kinder übernimmt. Und stirbt einer der Ehepartner, so wird der Hinterbliebene für das Kalenderjahr nach dem, in dem der Tod des Gatten eingetreten ist, in die Steuerklasse 3 eingeordnet. Danach ist der Steuerklassewechsel in die Steuerklasse 1 oder, sind Kinder aus der Ehe hervorgegangen, in die Steuerklasse 2 möglich.