Ratgeber für Absolventen & Berufseinsteiger
Steuerklasse/Steuerklassewechsel
Die Steuerklasse, der du angehörst, hängt von deinen Lebens-
und Arbeitsumständen als Angestellter ab. Die Höhe der Steuern bemisst sich an
dem, was du verdienst, und wird unter Einbeziehung einiger anderer Faktoren
berechnet. Welcher Steuerklasse du angehörst, ist einer dieser Faktoren. Bist
du alleinstehend, hast keine Kinder und nur einen Job, so gehörst du zur ersten
Steuerklasse. Auch wenn du verheiratet bist, aber von deinem Partner dauerhaft
getrennt lebst, gehörst du dieser Steuerklasse an. Steuerklasse 2 ist für
Alleinerziehende vorgesehen, die mindestens ein Kind haben und in deren
Haushalt kein anderer Erwachsener lebt.
Die Steuerklassen mit den Nummern 3, 4 und 5 sind für
Ehegatten gedacht. Im Normalfall werden alle Ehegatten in die Steuerklasse 4
eingeordnet. Wenn beide ungefähr gleich viel verdienen, ist das auch eine gute
Aufteilung. Wenn ein Ehepartner nichts verdient oder selbstständig arbeitet,
kann der andere die Einordnung in die Lohnsteuerklasse 3 beantragen. Eine
Aufteilung, nach der der eine Partner in die Steuerklasse 3 wechselt und der
andere in die Steuerklasse 5, kann sich lohnen, wenn beide Partner arbeiten.
Dafür müsste einer von beiden deutlich mehr verdienen als der andere. Er würde
dann in die günstigere Steuerklasse 3 wechseln, während der andere in die
Steuerklasse 5 eingeordnet wird. Seine Steuern würden dann ungleich höher
ausfallen, was aber durch die größere Ersparnis des Besserverdieners in der
Steuerklasse 3 mehr als wettgemacht wird: Als Paar erwirtschaften sie so die
größere Ersparnis.
Wenn du mehr als nur einen Job hast, wirst du der
Steuerklasse 6 zugeordnet. Hier zahlst du deutlich am meisten Steuern. Auch
wenn du keine Lohnsteuerkarte abgibst, wirst du automatisch der Steuerklasse 6
zugeordnet, daher solltest du darauf achten, sie sofort zu Arbeitsbeginn
einzureichen.
Einmal im Jahr ist der Steuerklassewechsel jedem
Arbeitnehmer im Normalfall gestattet. Dafür musst du den Antrag bis spätestens
zum 30. November eingereicht haben. Ein Wechsel steht beispielsweise an, wenn
du ein Baby bekommst und es allein großziehen wirst: Hier wechselst du von der
ersten in die zweite Lohnsteuerklasse. Heiratest du, wechselst du in die vierte
Klasse, wenn du nichtexplizit eine andere Regelung verlangst.
Es gibt Ausnahmen, die dir auch mehr als einmal im Jahr
einen Lohnsteuerklassewechsel ermöglichen. Dazu zählt der Umstand, dass
plötzlich dein Partner keinen Arbeitslohn mehr erhält. Hier könntest du von der
Steuerklasse 4 in die Steuerklasse 3 wechseln. Umgekehrt steht auch ein
Steuerklassewechsel an, wenn dein Partner nach der Arbeitslosigkeit wieder
einen Job bekommt: Hier wechselst du entweder von der dritten in die vierte
Steuerklasse, oder ihr stellt den Antrag, dass der Besserverdiener in die dritte
und der andere in die fünfte Steuerklasse eingeordnet wird.
Trennt sich ein Ehepaar, wechseln beide aus den Steuerklassen für verheiratete und dabei zusammenlebende Paare in die Steuerklasse 1 bzw. 2, wenn einer die Erziehung eventueller Kinder übernimmt. Und stirbt einer der Ehepartner, so wird der Hinterbliebene für das Kalenderjahr nach dem, in dem der Tod des Gatten eingetreten ist, in die Steuerklasse 3 eingeordnet. Danach ist der Steuerklassewechsel in die Steuerklasse 1 oder, sind Kinder aus der Ehe hervorgegangen, in die Steuerklasse 2 möglich.