Ratgeber für Absolventen & Berufseinsteiger
Steuerklasse 1
Mit dem Eintritt ins Berufsleben kommen recht schnell viele Formalitäten, Pflichten und Aufgaben auf einen zu, mit denen man vorher gar nicht in Kontakt getreten ist. Nur selten erfährt man zuvor durch Eltern oder Bildungseinrichtungen genaue Einblicke in Steuerangelegenheiten und ist erst einmal überfordert mit all den Angaben und ob man denn nun in Steuerklasse 1 oder 5 gehört – und was Steuerklassen denn eigentlich sind. Daher findest du hier einige Informationen zur Steuerklasse 1, die dir mit Sicherheit einige Fragen beantworten können!
Was sind denn überhaupt Steuerklassen? In Deutschland unterscheiden wir gleich 6 davon und im Groben dienen sie nur einer bloßen Zuordnung. Das bedeutet, dass in die unterschiedlichen Steuerklassen unterschiedliche Menschen anhand ihrer Familienstände eingeordnet werden. Dies erleichtert den Abzug von Freibeträgen bei der Lohnsteuer, da diese für die einzelnen Klassen festgelegt sind.
Wer gehört nun in die Steuerklasse 1? Die Steuerklasse 1 umfasst ledige Personen sowie geschiedene oder dauerhaft getrennt lebende Ehepaare. Auch nach dem Verlust des Ehepartners kann man sich in die Steuerklasse 1 eintragen lassen. Kommen wir nun zu den Freibeträgen: Solltest du nicht mehr als 400 Euro brutto im Monat verdienen, ist dieses Einkommen steuerfrei. Wie in beinah jeder anderen Lohnsteuerklasse gibt es auch in der Steuerklasse 1 weitere Freibeträge neben dieser Regelung. Der Grundfreibetrag, das heißt der Betrag deines Einkommens, den du jährlich nicht besteuern musst, liegt bei 8004 Euro. Der Arbeitnehmerpauschbetrag liegt bei 1.000 Euro, was bedeutet, dass du diesen Betrag von deinem zu versteuernden Einkommen abziehen kannst, sofern deine Werbungskosten für nicht-selbstständige Arbeit geringer als 1.000 Euro sind. Zu den Freibeträgen der Steuerklasse 1 zählt zudem eine Vorsorgepauschale. Der Betrag dieser Pauschale ist vom Bruttoverdienst abhängig. Auch kannst du, solltest du Kinder haben einen Kinderfreibetrag von 7008 Euro pro Kind geltend machen. Wenn hierbei noch die Voraussetzungen der Steuerklasse 2 greifen, das heißt, solltest du ein alleinerziehender Elternteil sein, erhältst du des Weiteren einen Alleinerziehendenauslastungsbetrag von 1308 Euro. Hierbei wird vom Finanzamt automatisch geprüft, ob sich in deinem Fall der Kinderfreibetrag oder das monatlich gezahlte Kindergeld mehr lohnen, die sogenannte Günstigerprüfung.
Solltest du neben deinem Beruf noch weitere Jobs ausführen, so musst du diese Nebentätigkeiten in der Steuerklasse 6 einordnen. Diese Steuerklasse stellt eine Abweichung zu den anderen Klassen dar, da sie sich nicht direkt auf den Familienstand konzentriert, sondern an eine weitere Steuerklasse geknüpft ist. Du kannst in diesem Fall also nur einmal die Steuerklasse 1 anführen und für die weiteren Nebenjobs würde dann die Steuerklasse 6 gelten.