Ratgeber für Absolventen & Berufseinsteiger
Sonderausgaben
Wenn du Sonderausgaben zu leisten hast, kannst du sie in
deiner Steuererklärung angeben. Erkennt das Finanzamt sie an, werden sie von
deinem Jahresgehalt abgezogen, ehe die genaue Höhe deiner Steuern berechnet
wird. Die Summe, die du danach versteuern musst, wird also kleiner. Es gibt
viele verschiedene Formen von Sonderausgaben, die du angeben kannst. Es lohnt
sich fast immer: Das Finanzamt hat einen Pauschbetrag dafür festgesetzt. Dieser
liegt bei 36 Euro im Jahr, für Ehepaare bei 72 Euro. Das heißt, dass
grundsätzlich diese Summe für jeden Steuerzahler vom Jahresverdienst abgezogen
wird, ehe die Steuern berechnet werden. Liegen deine Sonderausgaben höher, was
schnell sein kann, solltest du sie einzeln anführen und mit Quittungen belegen
können.
Sonderausgaben sind größere Ausgaben, die nicht unter
Betriebs- oder Werbungskosten fallen. Zu ihnen zählen zum Beispiel
Unterhaltszahlungen nach einer Scheidung oder an einen dauerhaft getrennt
lebenden Partner. Auch wenn du Kinder hast, können Sonderausgaben anfallen: Der
Besuch einer Privatschule beispielsweise ist nicht billig, aber immerhin sind
die Schulgelder teilweise absetzbar. Gleiches gilt für die Kosten der ersten
Ausbildung oder des Erststudiums: Bis zu 6000 Euro im Jahr können hier geltend
gemacht werden. Bei einem zweiten Studiengang ist das leider nicht mehr der
Fall. Abendliche Fortbildungsmaßnahmen allerdings nach einer abgeschlossenen
Berufsausbildung hingegen können als absetzungswürdig eingestuft werden – hier
wird im Einzelfall entschieden.
Ein weites Feld bietet die Vorsorge bei den Sonderausgaben.
Sowohl die Beiträge zur Kranken- wie auch zur Pflegeversicherung fallen
darunter. Die gesetzlichen Rentenversicherungsbeiträge und auch die Beiträge
für private Rentenversicherungen wie etwa die Riester-Rente sind absetzbar.
Auch solltest du Beiträge zu deiner Unfall- und Haftpflichtversicherung sowie
zu eventuellen Lebens- und Todesfallversicherungen angeben. Es gibt in
verschiedenen Bereichen der Versicherungen Höchstgrenzen dessen, was absetzbar
ist. Im Normalfall fallen etwa private Krankenversicherungen, die zum Beispiel
den Chefarztbesuch und ein Einzelzimmer garantieren, nicht in den absetzbaren
Bereich – ist allerdings die Höchstgrenze für Krankenversicherungen mit dem
Basistarif nicht überschritten, wird die private Krankenversicherung noch
anteilig hinzugerechnet, bis der Betrag erreicht ist.
Auch Menschen, die sich für andere einsetzen, müssen häufig Sonderausgaben tätigen, die nicht bei jedem anfallen. Der Staat honoriert das: Spendengelder sind komplett abzugsfähig, ebenso wie die Kirchensteuer. Auch, wenn du einen Mitgliedsbeitrag zu einer Vereinigung für gemeinnützige Zwecke zahlst, kannst du diesen Betrag angeben. Lass dir also grundsätzlich für deine Spenden Quittungen ausstellen – alle seriösen Organisationen schicken sie den Spendern von allein zu.
In diesem Dschungel aus absetzbaren oder teilweise absetzbaren Summen findet sich nicht jeder schnell zurecht. Oft ist es auch schwierig für Laien, herauszufinden, wo sie ihre Sonderausgaben korrekt eintragen müssen. Hier hilft ein Steuerberater weiter. Hast du Angst vor den Kosten, kannst du beruhigt sein: Auch die Kosten für eine Steuerberatung zählen zu den Sonderausgaben, sind als solche absetzbar und daher zumindest nicht so hoch wie gedacht.