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Solidaritätszuschlag

Der Solidaritätszuschlag wurde 1991 eingeführt, um die hohen Kosten der Wiedervereinigung auffangen zu können. Damals betrug er 7,5 Prozent des Jahreslohns der Bürger, und Helmut Kohl erklärte, dass die Zahlung auf ein Jahr begrenzt sein würde. Dass Letzteres nicht umgesetzt wurde, siehst du, wenn du auf deinen Gehaltszettel blickst. Der Solidaritätszuschlag ist auf 5,5 Prozent gesunken, aber es gibt ihn auch heute noch.

Der Name Solidaritätszuschlag ist irreführend. Tatsächlich handelt es sich hier um eine Steuer, nicht um einen Zuschlag. Sie steht dem Bund zu und fließt direkt in die Haushaltskasse. Inwieweit der Solidaritätszuschlag verfassungsmäßig ist, wird schon seit seiner Einführung heiß diskutiert. Das niedersächsische Finanzgericht reichte Klage ein, die aber abgewiesen wurde. Der Großteil der Deutschen ist nach Umfrageergebnissen für die Abschaffung des Solidaritätszuschlags.

Der Solidaritätszuschlag wird in den alten wie auch in den neuen Bundesländern gleichermaßen erhoben. Die Einnahmen sind, da es sich um Steuern handelt, nicht zweckgebunden – es kann also keine Rede davon sein, dass sie explizit zum Auf- und Ausbau der neuen Bundesländer verwendet werden müssen. Es ist auch denkbar, dass Teile davon zukünftig auch strukturschwachen Gegenden im Westen zugute kommen.

Allerdings wurde im Rahmen des Solidarpakts im Jahr 1995 erstmalig festgelegt, dass die neuen Bundesländer beim Länderfinanzausgleich besondere Leistungen erhalten sollten. Der Solidarpakt wurde inzwischen bis 2019 verlängert, und die besonderen Leistungen werden natürlich auch durch die Gelder aus dem Solidaritätszuschlag finanziert. Insgesamt wird dieser Pakt dafür sorgen, dass die neuen Bundesländer Aufbauhilfen von zusammengerechnet 156 Milliarden Euro erhalten. Allerdings hat Bundeskanzlerin Merkel zugesagt, den Solidarpakt nach seinem Auslaufen im Jahr 2019 nicht mehr zu verlängern. Dies kommt verschiedenen westlichen Bundesländern entgegen, die selbst mit finanziellen Problemen zu kämpfen haben und daher die Regelungen des Pakts als ungerecht empfinden.

Allerdings wird das Auslaufen des Solidarpakts nicht bedeuten, dass für dich als Arbeitnehmer der Solidaritätszuschlag wegfällt. Das hat Bundeskanzlerin Merkel ebenfalls zu verstehen gegeben. Auch wenn die Aufbauhilfe für den Osten kein Argument mehr ist, das zwanzig Jahre nach der Wiedervereinigung noch auf viel Verständnis trifft, wird die Regierung auf die Gelder nicht verzichten können: Eine Abschaffung des Solidaritätszuschlags würde ein plötzliches Loch von dreizehn Milliarden Euro in die Haushaltskasse des Bundes reißen. Entsprechend wird diese Steuer nicht abgeschafft werden können: Einen solchen Verlust kann die Staatskasse nicht verkraften. Es bleibt abzuwarten, ob die Steuer umbenannt oder neu berechnet werden wird. „Solidaritätszuschlag“ wäre nach der Abschaffung des Solidarpakts ein noch weniger passender Name, als es aktuell schon der Fall ist.