Ratgeber für Absolventen & Berufseinsteiger
Solidaritätszuschlag
Der Solidaritätszuschlag wurde 1991 eingeführt, um die hohen
Kosten der Wiedervereinigung auffangen zu können. Damals betrug er 7,5 Prozent
des Jahreslohns der Bürger, und Helmut Kohl erklärte, dass die Zahlung auf ein
Jahr begrenzt sein würde. Dass Letzteres nicht umgesetzt wurde, siehst du, wenn
du auf deinen Gehaltszettel blickst. Der Solidaritätszuschlag ist auf 5,5
Prozent gesunken, aber es gibt ihn auch heute noch.
Der Name Solidaritätszuschlag ist irreführend. Tatsächlich
handelt es sich hier um eine Steuer, nicht um einen Zuschlag. Sie steht dem
Bund zu und fließt direkt in die Haushaltskasse. Inwieweit der
Solidaritätszuschlag verfassungsmäßig ist, wird schon seit seiner Einführung
heiß diskutiert. Das niedersächsische Finanzgericht reichte Klage ein, die aber
abgewiesen wurde. Der Großteil der Deutschen ist nach Umfrageergebnissen für
die Abschaffung des Solidaritätszuschlags.
Der Solidaritätszuschlag wird in den alten wie auch in den
neuen Bundesländern gleichermaßen erhoben. Die Einnahmen sind, da es sich um
Steuern handelt, nicht zweckgebunden – es kann also keine Rede davon sein, dass
sie explizit zum Auf- und Ausbau der neuen Bundesländer verwendet werden
müssen. Es ist auch denkbar, dass Teile davon zukünftig auch strukturschwachen
Gegenden im Westen zugute kommen.
Allerdings wurde im Rahmen des Solidarpakts im Jahr 1995
erstmalig festgelegt, dass die neuen Bundesländer beim Länderfinanzausgleich
besondere Leistungen erhalten sollten. Der Solidarpakt wurde inzwischen bis
2019 verlängert, und die besonderen Leistungen werden natürlich auch durch die
Gelder aus dem Solidaritätszuschlag finanziert. Insgesamt wird dieser Pakt
dafür sorgen, dass die neuen Bundesländer Aufbauhilfen von zusammengerechnet
156 Milliarden Euro erhalten. Allerdings hat Bundeskanzlerin Merkel zugesagt,
den Solidarpakt nach seinem Auslaufen im Jahr 2019 nicht mehr zu verlängern.
Dies kommt verschiedenen westlichen Bundesländern entgegen, die selbst mit
finanziellen Problemen zu kämpfen haben und daher die Regelungen des Pakts als
ungerecht empfinden.
Allerdings wird das Auslaufen des Solidarpakts nicht bedeuten, dass für dich als Arbeitnehmer der Solidaritätszuschlag wegfällt. Das hat Bundeskanzlerin Merkel ebenfalls zu verstehen gegeben. Auch wenn die Aufbauhilfe für den Osten kein Argument mehr ist, das zwanzig Jahre nach der Wiedervereinigung noch auf viel Verständnis trifft, wird die Regierung auf die Gelder nicht verzichten können: Eine Abschaffung des Solidaritätszuschlags würde ein plötzliches Loch von dreizehn Milliarden Euro in die Haushaltskasse des Bundes reißen. Entsprechend wird diese Steuer nicht abgeschafft werden können: Einen solchen Verlust kann die Staatskasse nicht verkraften. Es bleibt abzuwarten, ob die Steuer umbenannt oder neu berechnet werden wird. „Solidaritätszuschlag“ wäre nach der Abschaffung des Solidarpakts ein noch weniger passender Name, als es aktuell schon der Fall ist.