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Sachbezug

Ein Sachbezug ist ein Gut oder eine Dienstleistung, die du von deinem Arbeitgeber neben dem normalen Gehalt bekommst. Sie können einen Teil deiner Entlohnung ausmachen und führen, werden sie richtig angewendet und übersteigen ein bestimmtes Maß nicht, zu steuerlichen Vorteilen. Der bekannteste Sachbezug ist der Dienstwagen: Das Unternehmen ist als Besitzer eingetragen und zahlt den Wagen, während der Angestellte ihn sowohl für Fahrten im Zusammenhang mit der Arbeit wie auch privat nutzen darf.

Weitere Sachbezüge können beispielsweise freie Unterkunft sein wie in einer Dienstwohnung, oder auch Mietzuschüsse durch den Arbeitgeber. Auch freie Verpflegung oder verbilligtes Kantinenessen gehören dazu. Diensthandys und -laptops, Benzingutscheine oder verbilligte Waren respektive Dienstleistungen gehören auch dazu. Personalrabatt wird ebenfalls als Sachbezug gewertet. Die Vorteile liegen für Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer auf der Hand.

Der Arbeitgeber kann dir einen geringeren Bruttolohn auszahlen. Das bedeutet gleichzeitig, dass auch die Abgaben an Sozialversicherungen und Steuern sinken, die er übernehmen muss. Zugleich kann er viele der Ausgaben absetzen: Beispielsweise wird nach dem Kauf eines Dienstwagens die Steuer zurückerstattet. Für das Finanzamt wird zusammengerechnet, wie groß die Summe des Gegenwerts der Sachbezüge ist, die du erhältst. Sie wird auf dein Gehalt aufgeschlagen, und du musst sie versteuern.

Trotzdem kannst du durch den einen oder anderen Sachbezug sparen: Es gibt bestimmte Freibeträge, die nicht versteuert werden müssen. Bekommst du beispielsweise Benzingutscheine oder andere Sachgeschenke von deinem Arbeitgeber, darf ihr Gegenwert insgesamt 44 Euro pro Monat nicht übersteigen. Das gilt für jeden Monat: Wenn du in einem Monat etwa keinen geldwerten Vorteil bzw. Sachbezug bekommst, kannst du nicht im Monat darauf Geschenke im Wert von 88 Euro annehmen. Hierauf solltest du auch genau achten: Ist die Summe größer, musst du diesen Sachbezug doch versteuern, und zwar nicht nur den Betrag, der die 44 Euro übersteigt.

Anders sieht es bei Rabatten aus. Hier gibt es einen Freibetrag, der für das ganze Jahr gilt. Er liegt bei 1080 Euro. Wenn du beispielsweise ein Produkt kaufst, das in der Firma hergestellt wird, in der du angestellt bist, bekommst du als Mitarbeiter oft Rabatt. Arbeitest du in einem Hotel, hast du als Mitarbeiter häufig die Möglichkeit, Zimmer verbilligt zu bekommen. Als Angestellter einer Fluglinie sind vielleicht Freiflüge für dich erhältlich. Hier kann die Summe auch mehr als 1080 Euro betragen, allerdings musst du dann den Teil, der über den Rabattfreibetrag hinausgeht, versteuern.

Wenn du mit deinem Arbeitgeber den einen oder anderen regelmäßigen Sachbegzug vereinbart hast, musst du die entsprechenden Dinge nicht selbst anschaffen. Das macht sich in der Haushaltskasse schnell bemerkbar. Zwar werden dir häufig diese Vergünstigungen vom Bruttolohn abgezogen, doch da du dadurch für einen geringeren Betrag Steuern und Sozialabgaben bezahlen musst, gewinnst du unter dem Strich doch wieder. Allerdings solltest du auch bedenken, dass zu den Sozialabgaben auch die gesetzliche Rentenversicherung zählt: Deine Beiträge hier sinken auch leicht. Rechne also besser von vornherein nach, ob du den jeweiligen Sachbezug wünschst, und kümmere dich auch um andere Formen der Altersvorsorge.