Ratgeber für Absolventen & Berufseinsteiger
Sachbezug
Ein Sachbezug ist ein Gut oder eine Dienstleistung, die du
von deinem Arbeitgeber neben dem normalen Gehalt bekommst. Sie können einen
Teil deiner Entlohnung ausmachen und führen, werden sie richtig angewendet und
übersteigen ein bestimmtes Maß nicht, zu steuerlichen Vorteilen. Der
bekannteste Sachbezug ist der Dienstwagen: Das Unternehmen ist als Besitzer
eingetragen und zahlt den Wagen, während der Angestellte ihn sowohl für Fahrten
im Zusammenhang mit der Arbeit wie auch privat nutzen darf.
Weitere Sachbezüge können beispielsweise freie Unterkunft
sein wie in einer Dienstwohnung, oder auch Mietzuschüsse durch den Arbeitgeber.
Auch freie Verpflegung oder verbilligtes Kantinenessen gehören dazu.
Diensthandys und -laptops, Benzingutscheine oder verbilligte Waren respektive
Dienstleistungen gehören auch dazu. Personalrabatt wird ebenfalls als Sachbezug
gewertet. Die Vorteile liegen für Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer auf der
Hand.
Der Arbeitgeber kann dir einen geringeren Bruttolohn
auszahlen. Das bedeutet gleichzeitig, dass auch die Abgaben an
Sozialversicherungen und Steuern sinken, die er übernehmen muss. Zugleich kann
er viele der Ausgaben absetzen: Beispielsweise wird nach dem Kauf eines
Dienstwagens die Steuer zurückerstattet. Für das Finanzamt wird
zusammengerechnet, wie groß die Summe des Gegenwerts der Sachbezüge ist, die du
erhältst. Sie wird auf dein Gehalt aufgeschlagen, und du musst sie versteuern.
Trotzdem kannst du durch den einen oder anderen Sachbezug
sparen: Es gibt bestimmte Freibeträge, die nicht versteuert werden müssen.
Bekommst du beispielsweise Benzingutscheine oder andere Sachgeschenke von
deinem Arbeitgeber, darf ihr Gegenwert insgesamt 44 Euro pro Monat nicht
übersteigen. Das gilt für jeden Monat: Wenn du in einem Monat etwa keinen
geldwerten Vorteil bzw. Sachbezug bekommst, kannst du nicht im Monat darauf
Geschenke im Wert von 88 Euro annehmen. Hierauf solltest du auch genau achten:
Ist die Summe größer, musst du diesen Sachbezug doch versteuern, und zwar nicht
nur den Betrag, der die 44 Euro übersteigt.
Anders sieht es bei Rabatten aus. Hier gibt es einen
Freibetrag, der für das ganze Jahr gilt. Er liegt bei 1080 Euro. Wenn du
beispielsweise ein Produkt kaufst, das in der Firma hergestellt wird, in der du
angestellt bist, bekommst du als Mitarbeiter oft Rabatt. Arbeitest du in einem
Hotel, hast du als Mitarbeiter häufig die Möglichkeit, Zimmer verbilligt zu
bekommen. Als Angestellter einer Fluglinie sind vielleicht Freiflüge für dich
erhältlich. Hier kann die Summe auch mehr als 1080 Euro betragen, allerdings
musst du dann den Teil, der über den Rabattfreibetrag hinausgeht, versteuern.
Wenn du mit deinem Arbeitgeber den einen oder anderen regelmäßigen Sachbegzug vereinbart hast, musst du die entsprechenden Dinge nicht selbst anschaffen. Das macht sich in der Haushaltskasse schnell bemerkbar. Zwar werden dir häufig diese Vergünstigungen vom Bruttolohn abgezogen, doch da du dadurch für einen geringeren Betrag Steuern und Sozialabgaben bezahlen musst, gewinnst du unter dem Strich doch wieder. Allerdings solltest du auch bedenken, dass zu den Sozialabgaben auch die gesetzliche Rentenversicherung zählt: Deine Beiträge hier sinken auch leicht. Rechne also besser von vornherein nach, ob du den jeweiligen Sachbezug wünschst, und kümmere dich auch um andere Formen der Altersvorsorge.