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Ratgeber für Absolventen & Berufseinsteiger

Pflichtversicherung

Es gibt in Deutschland mehr als eine Form der Pflichtversicherung. Dass eine Versicherung eine Pflicht sein kann, ist schon lange stark umstritten, da dies dem Prinzip der Vertragsfreiheit widerspricht. Aber längst nicht jede Versicherung wird zur Pflichtversicherung erhoben, und häufig genug sind die Verpflichtungen sinnvoll. Das trifft vor allem für die Sozialversicherungen zu, die in Deutschland Pflicht sind. Zu ihnen zählen die Krankenversicherung, die Renten-, die Pflege- und die Arbeitslosenversicherung sowie die Unfallversicherung. Letztere wird ganz vom Arbeitgeber getragen, während die anderen halb zulasten des Arbeitgebers und halb zulasten des Arbeitnehmers gehen.

Es gibt aber auch verschiedene private Haftpflichtversicherungen, die für bestimmte Gruppierungen von Menschen obligat sind. Die wohl wichtigste und häufigste ist die KFZ-Haftpflichtversicherung. Sie muss für jedes zulassungspflichtige Fahrzeug abgeschlossen werden. Die Höhe der Beiträge richtet sich dabei nach der Typklasse des Fahrzeugs und der Regionalklasse des Zulassungsorts, aber auch nach veränderlichen Fakten wie dem Alter des Versicherungsnehmers und der Länge des Zeitraums, in dem er die Fahrerlaubnis bereits hat. Auch die Fahrleistung pro Jahr ist wichtig, gegebenenfalls die Punkte des Fahrers im Verkehrszentralregister, das Alter und der Wert des Fahrzeugs und der Kreis der versicherten Fahrer.

Die Berufshaftpflichtversicherung ist längst nicht für alle Menschen verbindlich. Es gibt jedoch Berufe, die ohne den Abschluss dieser Pflichtversicherung nicht ausgeübt werden dürfen. Zu ihnen zählen Ärzte, Ingenieure und Architekten, Wirtschaftsprüfer, Notare und Rechtsanwälte. Dir Pflichtversicherung deckt Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden ab. Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt dieselben Schäden ab. In manchen Branchen ist sie verbindlich. Die Höhe der Beiträge berechnet sich aus der Art des Betriebs und damit aus der Höhe des Risikos, aus dem Jahresumsatz des jeweiligen Unternehmens und seiner Mitarbeiterzahl sowie aus der Höhe des Versicherungsschutzes.

Für manche Menschen ist die Hundehaftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung. Allerdings ist dies von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In Niedersachsen, Hamburg, Thüringen und Sachsen-Anhalt ist diese Versicherung für alle Hundehalter verbindlich. In Bayern, Baden-Württemberg, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine Versicherungspflicht. In Bremen, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Schleswig-Holstein hingegen hängt es von der Rasse des Hundes ab, ob der Halter ihn versichern muss oder nicht.

Vereinshaftpflichtversicherungen sind nicht grundsätzlich verbindlich, auch wenn sie für viele Vereine sinnvoll sind, vor allem, wenn diese viele Veranstaltungen organisieren. In manchen Fällen handelt es sich aber auch hier um eine Pflichtversicherung, und zwar, wenn das Grundthema des Vereins „hochriskant“ ist. Dazu zählen beispielsweise Schützen, Armbrust- und Bogenschützenvereine. Die Pflichtversicherung deckt Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden ab.

Die Jagdhaftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung für alle Jäger, ob sie den Beruf ausüben oder nur dem Hobby nachgehen. Wer eine Schusswaffe besitzt, muss diese Versicherung abschließen. Häufig inkludiert sie auch den Betrieb und den Besitz von Hochsitzen, Fütterungen und Jagdhütten. Ob der Jagdhund mitversichert ist, hängt ganz vom Anbieter ab. Die Höhe der Versicherungssumme kann sich durch das Alter des Hundes und durch seinen Stammbaum ändern.