Ratgeber für Absolventen & Berufseinsteiger
Pflichtversicherung
Es gibt in Deutschland mehr als eine Form der
Pflichtversicherung. Dass eine Versicherung eine Pflicht sein kann, ist schon
lange stark umstritten, da dies dem Prinzip der Vertragsfreiheit widerspricht.
Aber längst nicht jede Versicherung wird zur Pflichtversicherung erhoben, und
häufig genug sind die Verpflichtungen sinnvoll. Das trifft vor allem für die
Sozialversicherungen zu, die in Deutschland Pflicht sind. Zu ihnen zählen die
Krankenversicherung, die Renten-, die Pflege- und die Arbeitslosenversicherung
sowie die Unfallversicherung. Letztere wird ganz vom Arbeitgeber getragen,
während die anderen halb zulasten des Arbeitgebers und halb zulasten des
Arbeitnehmers gehen.
Es gibt aber auch verschiedene private
Haftpflichtversicherungen, die für bestimmte Gruppierungen von Menschen obligat
sind. Die wohl wichtigste und häufigste ist die KFZ-Haftpflichtversicherung.
Sie muss für jedes zulassungspflichtige Fahrzeug abgeschlossen werden. Die Höhe
der Beiträge richtet sich dabei nach der Typklasse des Fahrzeugs und der
Regionalklasse des Zulassungsorts, aber auch nach veränderlichen Fakten wie dem
Alter des Versicherungsnehmers und der Länge des Zeitraums, in dem er die
Fahrerlaubnis bereits hat. Auch die Fahrleistung pro Jahr ist wichtig, gegebenenfalls
die Punkte des Fahrers im Verkehrszentralregister, das Alter und der Wert des
Fahrzeugs und der Kreis der versicherten Fahrer.
Die Berufshaftpflichtversicherung ist längst nicht für alle
Menschen verbindlich. Es gibt jedoch Berufe, die ohne den Abschluss dieser
Pflichtversicherung nicht ausgeübt werden dürfen. Zu ihnen zählen Ärzte,
Ingenieure und Architekten, Wirtschaftsprüfer, Notare und Rechtsanwälte. Dir
Pflichtversicherung deckt Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden ab. Die
Betriebshaftpflichtversicherung deckt dieselben Schäden ab. In manchen Branchen
ist sie verbindlich. Die Höhe der Beiträge berechnet sich aus der Art des
Betriebs und damit aus der Höhe des Risikos, aus dem Jahresumsatz des
jeweiligen Unternehmens und seiner Mitarbeiterzahl sowie aus der Höhe des
Versicherungsschutzes.
Für manche Menschen ist die Hundehaftpflichtversicherung
eine Pflichtversicherung. Allerdings ist dies von Bundesland zu Bundesland
unterschiedlich. In Niedersachsen, Hamburg, Thüringen und Sachsen-Anhalt ist
diese Versicherung für alle Hundehalter verbindlich. In Bayern,
Baden-Württemberg, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine
Versicherungspflicht. In Bremen, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Hessen,
Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Schleswig-Holstein hingegen hängt es von der
Rasse des Hundes ab, ob der Halter ihn versichern muss oder nicht.
Vereinshaftpflichtversicherungen sind nicht grundsätzlich
verbindlich, auch wenn sie für viele Vereine sinnvoll sind, vor allem, wenn
diese viele Veranstaltungen organisieren. In manchen Fällen handelt es sich
aber auch hier um eine Pflichtversicherung, und zwar, wenn das Grundthema des
Vereins „hochriskant“ ist. Dazu zählen beispielsweise Schützen, Armbrust- und
Bogenschützenvereine. Die Pflichtversicherung deckt Personenschäden, Sach- und
Vermögensschäden ab.
Die Jagdhaftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung für alle Jäger, ob sie den Beruf ausüben oder nur dem Hobby nachgehen. Wer eine Schusswaffe besitzt, muss diese Versicherung abschließen. Häufig inkludiert sie auch den Betrieb und den Besitz von Hochsitzen, Fütterungen und Jagdhütten. Ob der Jagdhund mitversichert ist, hängt ganz vom Anbieter ab. Die Höhe der Versicherungssumme kann sich durch das Alter des Hundes und durch seinen Stammbaum ändern.