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Pflegeversicherung

Unfälle können schnell passieren – damit du im Ernstfall trotzdem finanziell abgesichert bist, gibt es die Pflegeversicherung. Doch was genau musst du dir darunter vorstellen? Wann die Pflegeversicherung greift, welche Leistungen du erwarten kannst und was im Gegenzug von dir verlangt wird, kannst du ganz einfach gleich hier bei uns nachlesen. Wir haben dir hier einige Infos und Hinweise rund ums Thema Pflegeversicherung zusammengetragen, damit du dir ein gutes Bild davon machen kannst, worauf es ankommt!

Die Pflegeversicherung gehört mit der Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zur deutschen Sozialversicherung. Sie stellt dabei den jüngsten Zweig dar und wurde erst 1995 eingeführt und gesetzlich geregelt. Die Pflegeversicherung ist allgemein gesehen dazu da, dich gegen das Risiko der Pflegebedürftigkeit zu versichern. Das klingt erst einmal seltsam, denn keine Versicherung kann dich natürlich davor bewahren, pflegebedürftig zu werden. Die Pflegeversicherung greift jedoch Pflegebedürftigen finanziell sowie materiell unter die Arme. So werden Kosten oder Materialien, die zur Pflege benötigt werden, zu Teilen übernommen. Es handelt sich hierbei also um eine sogenannte Teilleistungs-Versicherung, bei der nicht alles Anfallende oder alle Kosten gezahlt werden (können).

Wie auch die anderen Zweige der Sozialversicherung, gehört auch die Pflegeversicherung zu den Pflichtversicherungen. Bist du gesetzlich krankenversichert, dann gehörst du dort automatisch auch der Pflegeversicherung an. Bist du hingegen privat krankenversichert, dann musst du auch eine private Pflegeversicherung abschließen. Der Beitragssatz für 2015, also das, was für die Pflegeversicherung zu zahlen ist, liegt bei 2,35% deines Bruttolohns. Dieser Satz teilt sich zwischen dir und deinem Arbeitgeber gleichmäßig auf, das heißt, dass du persönlich 1,175% deines Gehalts zahlen musst. Verdienst du dabei mehr als 4125 Euro im Monat, wird das darüber liegende Gehalt nicht beachtet – du zahlst also in diesem Fall trotzdem nur 2,35% (beziehungsweise 1,175%) von 4125 Euro. Bist du älter als 23 Jahre und hast keine Kinder kommt für dich noch ein Zusatzbetrag von 0,25% hinzu. Eine kleine Besonderheit gilt es hinsichtlich der Pflegeversicherung noch zu beachten: Bist du in Sachsen wohnhaft, wird der Beitragssatz zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber anders aufgeteilt als im übrigen Bundesgebiet. Während im übrigen Teil Deutschlands zur Finanzierung der Pflegeversicherung ein Feiertag abgeschafft wurde, behielt Sachsen diesen Feiertag. Als Arbeitnehmer musst du infolgedessen einen höheren Beitrag zahlen: 1,675% sind es für dich, dein Arbeitgeber übernimmt 0,675% der insgesamt 2,35%.

Doch wer gilt als pflegebedürftig und welche Leistungen kann diese Person erwarten? „Pflegebedürftig“ heißt, dass du aufgrund einer körperlichen, seelischen oder geistigen Krankheit oder Behinderung die Aufgaben des täglichen Lebens nicht mehr allein bewältigen kannst und somit auf Hilfe angewiesen bist. Dort setzt die Pflegeversicherung an. Je nach Pflegestufe (Pflegestufe I (erheblich pflegebedürftig) bis Pflegestufe III (schwerstpflegebedürftig)) werden Kosten übernommen und Rehabilitationsmöglichkeiten angesetzt. Zu den Leistungen zählen dabei Pflegekurse für Angehörige, Pflegegeld für selbstbeschaffte Pflegemittel, Tages- und Nachtpflege, Pflegehilfsmittel und technische Hilfe sowie Zuschüsse, um das Wohnumfeld der pflegebedürftigen Person optimal der Situation anpassen zu können.