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Pendlerpauschale

Die Pendlerpauschale kann jeder Arbeitnehmer geltend machen, der von seiner Wohnung aus zu seiner Arbeit gehen oder fahren muss. Das bedeutet, sobald du nicht von zu Hause aus arbeitest, steht sie dir zu. Sie kann eine erhebliche Steuerentlastung bedeuten: Je länger dein Arbeitsweg ist, desto höher ist sie. Das Finanzamt kann die Pendlerpauschale aber nur bewilligen, wenn du eine Steuererklärung abgibst. Wichtig ist in diesem Zusammenhang die Anlage N, denn hier kannst du deine Werbungskosten angeben, zu denen die Pendlerpauschale gehört. Insgesamt geht das Finanzamt davon aus, dass jeder Mensch rund 1000 Euro Werbungskosten hat, also Geld, das er für den Job ausgibt, sei es für den Arbeitsweg, für Fortbildungen, Arbeitsmaterialien oder für andere Dinge. Die tausend Euro sind die Werbungskostenpauschale, die jedem Arbeitnehmer vom Jahresgehalt abgezogen werden, ehe es versteuert wird. Allerdings kannst du mit genauen Angaben auch höhere Werbungskosten geltend machen.

Die Pendlerpauschale berechnet sich aus der Länge deines Arbeitsweges und aus der genauen Anzahl von Tagen, an denen du die Strecke zu deiner Arbeitsstelle zurückgelegt hast. Urlaubs- und Feiertage zählen ebenso wenig wie Tage, an denen du krank warst oder im Home Office gearbeitet hast. Für die Kilometer jeweils einer Strecke am Tag bekommst du je 30 Cent Steuerersparnis. Das heißt, wenn du einen 20 Kilometer langen Arbeitsweg hast, erhältst du 20 mal 30 Cent (6 Euro) Steuerersparnis dafür. Du darfst nicht den Hin- und Rückweg als Rechnungsgrundlage nehmen.

Für viele Arbeitnehmer ergibt sich ein Arbeitsjahr, das aus rund 220 Arbeitstagen besteht: Von den meist fünf Arbeitstagen in der Woche werden die Krankentage, die Feiertage und die Urlaubstage abgerechnet. Wenn du deutlich über dieser Anzahl an Arbeitstagen liegst, etwa, weil du auch am Wochenende viel arbeitest, solltest du deinen Vorgesetzten um eine schriftliche Bestätigung dieser Tatsache bitte. Es kann dann nämlich leicht sein, dass das Finanzamt einen Beweis fordert. Die Anzahl deiner Arbeitstage musst du nun mit der Kilometeranzahl der einfachen Strecke bis zur Arbeit und den 30 Cent multiplizieren, und dann erhältst du deine persönliche Pendlerpauschale. In diesem Falle läge sie bei 220 mal 20 mal 30 Cent, also bei 1320,00 Euro. Und schon liegen deine Werbungskosten allein durch die Pendlerpauschale über der Werbungskostenpauschale, die das Finanzamt im Normalfall annimmt. Es lohnt sich also fast immer, die Steuererklärung zu machen.

Damit das Finanzamt deine Rechnung für die Pendlerpauschale anerkennt, solltest du den kürzesten Weg zur Arbeit nehmen. Wenn du auf der Strecke große Umwege fährst, etwa um Kollegen mitzunehmen oder deine Sprösslinge zum Kindergarten zu bringen, wird die Pendlerpauschale nicht anerkannt. Es gibt allerdings eine Ausnahme, bei der nicht die kürzeste Route gewählt werden muss: Wenn beispielsweise durch eine Großbaustelle für lange Zeit der Verkehr nur langsam vorankommt und sich immer wieder zu Stoßzeiten Staus bilden, kannst du den Bereich umfahren, auch wenn es sich streng genommen um einen Umweg handelt. Verfasse für die Steuererklärung eine kleine Notiz, in der du erklärst, warum in diesem Zeitraum deine Pendlerpauschale höher ausfällt als sonst. Im Normalfall wird eine solche Erklärung akzeptiert: Die mehr gefahrenen Kilometer werden mit eingerechnet.