Ratgeber für Absolventen & Berufseinsteiger
Mutterschutz/Mutterschaftsgeld
In dem Moment, in dem du erfährst, dass du schwanger bist, herrscht
bestenfalls große Freude. Die ersten Gedanken kreisen üblicherweise um
zuckersüße Babys, blaue und rosa Söckchen und die Frage, wen man als erstes in
sein süßes Geheimnis einweiht. Der Chef gehört üblicherweise nicht dazu. Denn
nach der Anfangseuphorie kommen meist Gedanken ganz anderer Art auf: Kann ich
in meiner Position weiterarbeiten? Wie wird mein Arbeitgeber reagieren? Werden
mir schon jetzt verantwortungsvolle Projekte vorsorglich entzogen? Oder wirft
mich der Chef vielleicht sogar raus und sucht sich jemand anderen?
Keine Sorge: Weder darf dich dein Chef einfach so vor die Tür setzen,
noch musst du dir eine Versetzung auf eine weniger anspruchsvolle Position
gefallen lassen – solange du dich gesundheitlich in der Lage fühlst, diese
auszufüllen. Denn ab dem Moment, in dem du deinem Vorgesetzten von der
Schwangerschaft erzählst, greift der gesetzlich verankerte Mutterschutz. Dieser
dient dazu, die werdende Mutter vor gesundheitlichen Schäden zu schützen, wie
sie vor allem bei körperlichen Arbeiten auftreten können, aber auch vor
Überlastung und Kündigung. Sprich: der Arbeitgeber muss deine
Arbeitsbedingungen so gestalten, dass weder deine Gesundheit noch die deines
ungeborenen Kindes der Gefahr einer Schädigung ausgesetzt ist.
Um vom Mutterschutz zu profitieren, musst du in einem Angestelltenverhältnis beschäftigt sein. Dabei ist es egal, ob du im Büro oder von zu Hause aus, in Vollzeit, Teilzeit oder als geringfügig Beschäftigte arbeitest. Auch während deiner Ausbildung greift der Mutterschutz in vollem Umfang.
Neben Arbeitsbedingungen und maximaler täglicher Arbeitszeit regelt das
Mutterschutzgesetz
auch, ab wann du deiner Arbeit nicht mehr nachzugehen brauchst. Dies ist
frühestens sechs Wochen vor dem geplanten Entbindungstermin der Fall. Nachdem dein
Nachwuchs das Licht der Welt erblickt hat, stehen dir weitere acht Wochen
Auszeit zu, in denen du dein Gehalt ganz normal weitergezahlt bekommst. Im
Falle von Früh- oder Mehrlingsgeburten verlängert sich diese Frist auf 12
Wochen.
Solltest du aufgrund der körperlichen oder psychischen Belastung, die
dein Job mit sich bringt, schon früher nicht mehr arbeiten können, kann dein
Arzt ein so genanntes Beschäftigungsverbot erwirken, indem er dir ein
entsprechendes Attest ausstellt. Bei Akkord- und Fließbandarbeit besteht sogar
ein generelles Beschäftigungsverbot. Auch Sonntags- und Nachtarbeit sind
entsprechend des Gesetzes zum Mutterschutz verboten.
Während der Mutterschutzfristen
zahlen die gesetzlichen Krankenkassen ein Mutterschaftsgeld, das sich an deinem
Durchschnittseinkommen der letzten drei Monate orientiert, aber nicht mehr als
13 Euro pro Tag (390 Euro pro Monat) beträgt. Dieser Betrag gilt für freiwillig
oder pflichtversicherte Frauen, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse
versichert sind. Bist du privat oder familienversichert, liegt der Höchstbetrag
bei 210 Euro und wird von der Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes gezahlt.
Die Differenz zu deinem vollen Gehalt muss dein Arbeitgeber ausgleichen
(Arbeitgeberzuschuss).
Vom Mutterschaftsgeld profitierst du, wenn du