X

Du suchst Orientierung?

Wir bauen Karista.de gerade etwas um – deshalb sind einige Funktionen momentan nur eingeschränkt verfügbar.

Aber keine Sorge: Auf www.Trainee.de gibt es viele interessante Stellen für Absolventen.

Ratgeber für Absolventen & Berufseinsteiger

Mutterschutz/Mutterschaftsgeld

In dem Moment, in dem du erfährst, dass du schwanger bist, herrscht bestenfalls große Freude. Die ersten Gedanken kreisen üblicherweise um zuckersüße Babys, blaue und rosa Söckchen und die Frage, wen man als erstes in sein süßes Geheimnis einweiht. Der Chef gehört üblicherweise nicht dazu. Denn nach der Anfangseuphorie kommen meist Gedanken ganz anderer Art auf: Kann ich in meiner Position weiterarbeiten? Wie wird mein Arbeitgeber reagieren? Werden mir schon jetzt verantwortungsvolle Projekte vorsorglich entzogen? Oder wirft mich der Chef vielleicht sogar raus und sucht sich jemand anderen?

Keine Sorge: Weder darf dich dein Chef einfach so vor die Tür setzen, noch musst du dir eine Versetzung auf eine weniger anspruchsvolle Position gefallen lassen – solange du dich gesundheitlich in der Lage fühlst, diese auszufüllen. Denn ab dem Moment, in dem du deinem Vorgesetzten von der Schwangerschaft erzählst, greift der gesetzlich verankerte Mutterschutz. Dieser dient dazu, die werdende Mutter vor gesundheitlichen Schäden zu schützen, wie sie vor allem bei körperlichen Arbeiten auftreten können, aber auch vor Überlastung und Kündigung. Sprich: der Arbeitgeber muss deine Arbeitsbedingungen so gestalten, dass weder deine Gesundheit noch die deines ungeborenen Kindes der Gefahr einer Schädigung ausgesetzt ist.

Um vom Mutterschutz zu profitieren, musst du in einem Angestelltenverhältnis beschäftigt sein. Dabei ist es egal, ob du im Büro oder von zu Hause aus, in Vollzeit, Teilzeit oder als geringfügig Beschäftigte arbeitest. Auch während deiner Ausbildung greift der Mutterschutz in vollem Umfang.

Neben Arbeitsbedingungen und maximaler täglicher Arbeitszeit regelt das Mutterschutzgesetz auch, ab wann du deiner Arbeit nicht mehr nachzugehen brauchst. Dies ist frühestens sechs Wochen vor dem geplanten Entbindungstermin der Fall. Nachdem dein Nachwuchs das Licht der Welt erblickt hat, stehen dir weitere acht Wochen Auszeit zu, in denen du dein Gehalt ganz normal weitergezahlt bekommst. Im Falle von Früh- oder Mehrlingsgeburten verlängert sich diese Frist auf 12 Wochen.

Solltest du aufgrund der körperlichen oder psychischen Belastung, die dein Job mit sich bringt, schon früher nicht mehr arbeiten können, kann dein Arzt ein so genanntes Beschäftigungsverbot erwirken, indem er dir ein entsprechendes Attest ausstellt. Bei Akkord- und Fließbandarbeit besteht sogar ein generelles Beschäftigungsverbot. Auch Sonntags- und Nachtarbeit sind entsprechend des Gesetzes zum Mutterschutz verboten.

Während der Mutterschutzfristen zahlen die gesetzlichen Krankenkassen ein Mutterschaftsgeld, das sich an deinem Durchschnittseinkommen der letzten drei Monate orientiert, aber nicht mehr als 13 Euro pro Tag (390 Euro pro Monat) beträgt. Dieser Betrag gilt für freiwillig oder pflichtversicherte Frauen, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Bist du privat oder familienversichert, liegt der Höchstbetrag bei 210 Euro und wird von der Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes gezahlt. Die Differenz zu deinem vollen Gehalt muss dein Arbeitgeber ausgleichen (Arbeitgeberzuschuss).

Vom Mutterschaftsgeld profitierst du, wenn du

  • in einem festen Arbeitsverhältnis angestellt bist
  • eine zulässige Kündigung während der Schwangerschaft erhältst oder
  • dein Arbeitsverhältnis während der Schutzfrist beginnt.