Ratgeber für Absolventen & Berufseinsteiger
Lohnsteuerkarte
Jeder Arbeitnehmer hat bis 2010 jährlich vom Finanzamt eine Lohnsteuerkarte
in Papierform erhalten. Diese war die Grundlage für das
Lohnsteuer-Abzugsverfahren und beinhaltete allgemeine Angaben wie
beispielsweise Name, Finanzamt, Konfession und Steuerklasse. Falls du erst nach
2010 berufstätig geworden bist, wirst du die bunten Karten nicht mehr kennen,
sondern eine Ersatzbescheinigung erhalten haben oder schon mit dem neuen
elektronischen Verfahren Bekanntschaft gemacht haben.
Die Papier-Lohnsteuerkarte wurde 1925 eingeführt und ein letztes Mal für das Kalenderjahr 2010 ausgestellt. Hiernach war dieses Dokument auch noch für die Jahre 2011, 2012 und teilweise auch für 2013 gültig, da es bei der Umstellung auf das elektronische Verfahren einige Probleme gab. Man musste zu Beginn eines neuen Kalenderjahres die Karte bei seinem Arbeitgeber vorlegen oder auch wenn man einen neuen Job antrat. Auf dem Dokument wurden für die Lohnsteuer wichtige Merkmale des Arbeitnehmers festgehalten. So befanden sich folgende Daten darauf: Anschrift, Geburtsdatum, zuständiges Finanzamt, die Steuerklasse, die Zahl der Kinderfreibeträge, Religionszugehörigkeit, eventuell Freibeträge, der Hinzurechnungsbetrag, der amtliche Gemeindeschlüssel und die Identifikationsnummer. 2008 begann man, sich auf das elektronische Verfahren vorzubereiten und verschickte fortan die Steuer ID an alle Arbeitnehmer, welche ein Leben lang gültig ist.
2013 ersetze die elektronische Lohnsteuerkarte endgültig die
bisherige Papierform. Das Verfahren nennt sich Elektronische Lohn Steuer Abzugs
Merkmale, kurz ELStAM. Hiermit kann dein Arbeitgeber ab sofort mittels deiner
Steuer Identifikationsnummer und deines Geburtsdatums auf deine
Lohnsteuer-Angaben, wie Steuerklasse oder Freibeträge, elektronisch zugreifen.
Hierzu muss sich dein Chef erst einmal beim Elster-Portal registrieren. Dieses
dient zur Kommunikation mit dem Finanzamt. Alternativ kann dein Boss aber auch
eine Buchhaltungssoftware verwenden. Jeden Monat muss er oder sie dann eine
elektronische Liste abrufen, auf der alle lohnsteuerrelevanten Änderungen von
dir und anderen Mitarbeitern vermerkt sind. Tut dein Chef das mal nicht,
bekommt er vom Finanzamt gleich eine Abmahnung. Vorteil dieses neuen Verfahrens
ist der geringere bürokratische Aufwand für dich als Arbeitnehmer. Wenn du
jetzt einen neuen Job startest, musst du deinem Arbeitgeber lediglich dein
Geburtsdatum und deine Identifikationsnummer geben und nicht wie zuvor die Steuerkarte
von 2010 oder die entsprechende Ersatzbescheinigung. Die Verwaltung deiner
Steuermerkmale ist seit 2011 Angelegenheit der zuständigen Finanzämter. Sie sind
dafür verantwortlich Änderungen an Steuerklassen, Religionszugehörigkeit oder
Name entsprechend in das System einzutragen.
Nun ist die ganze Zeit die Rede von der Steueridentifikationsnummer. Aber wo findest du diese eigentlich? Deine Steuer ID kannst du entweder von deiner Lohnsteuerkarte 2010, der Ersatzbescheinigung für die Jahre 2011/ 2012 und 2013, von einem Einkommenssteuerbescheid oder von deinem Infoschreiben des Finanzamtes vom November 2011 entnehmen. Da sie lebenslang gültig ist, solltest du sie auf jeden Fall gut aufbewahren.