X

Du suchst Orientierung?

Wir bauen Karista.de gerade etwas um – deshalb sind einige Funktionen momentan nur eingeschränkt verfügbar.

Aber keine Sorge: Auf www.Trainee.de gibt es viele interessante Stellen für Absolventen.

Ratgeber für Absolventen & Berufseinsteiger

Lohnsteuer/Lohnsteuerklasse

Die Lohnsteuer ist in Deutschland die Form der Einkommensteuer, die auf Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit erhoben wird. Als Angestellter etwa musst du Lohnsteuer zahlen. Wie viel das ist, ersiehst du jeden Monat aus deiner Gehaltsabrechnung: Dein Arbeitgeber berechnet sie nach den Angaben aus deiner Lohnsteuerkarte oder aus den Merkmalen der elektrischen Lohnsteuerkarte. Doch nicht nur die Berechnung übernimmt dein Arbeitgeber: Er behält deinen Anteil der Sozialabgaben und die Lohnsteuer direkt ein und führt die Summe an das zuständige Finanzamt ab. Du kannst nachlesen, wie hoch dein Bruttoeinkommen ist, wie hoch deine Abgaben und deine Lohnsteuer sind und wie viel du netto schließlich überwiesen bekommst.

Die Höhe der Lohnsteuer, die du zahlen musst, hängt von der Höhe deines Bruttolohns ab. Je mehr du verdienst, desto höher werden auch die Steuern. Diese Regelung sorgt dafür, dass Menschen mit einer sehr niedrigen monatlichen Bezahlung durch die Besteuerung nicht in existenzielle Probleme geraten. Ein weiterer Faktor, von dem die Höhe deiner Lohnsteuer abhängt, ist dein Familienstand. Damit die Berechnung leichter fällt, werden Arbeitnehmer in die jeweils passende Lohnsteuerklasse eingeordnet.

Die Lohnsteuerklasse 1 umfasst alle ledigen Arbeitnehmer oder diejenigen Verheirateten, die dauerhaft getrennt leben oder deren Partner im Ausland wohnen. Auch Menschen in einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft fallen unter die Lohnsteuerklasse 1, ebenso wie verwitwete und geschiedene Arbeitnehmer. Eventuelle Kinderfreibeträge werden in der Lohnsteuerkarte aufgeführt. Die Lohnsteuerklasse zwei beinhaltet alleinerziehende Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind, in deren Haushalt kein anderer Erwachsener lebt.

Die Lohnsteuerklassen 3, 4 und 5 können bei verheirateten Arbeitnehmern eingetragen werden. Hierfür müssen beide Partner entscheiden, welche Steuerklasse sie wählen wollen. Die Regelung, nach der beide der Steuerklasse 4 angehören, ist vor allem dann lohnenwert, wenn beide ungefähr gleich viel verdienen. Verdient ein Partner deutlich mehr als der andere, kann es sinnvoller sein, für den weniger gut verdienenden Partner Steuerklasse 5 zu beantragen, sodass die Lohnsteuer des Besserverdienenden nach Lohnsteuerklasse 3 berechnet wird. Hier lohnt sich im Einzelfall das Nachrechnen.

Lohnsteuerklasse 3 ist für verheiratete Arbeitnehmer da, die nicht dauerhaft getrennt leben und deren Ehegatte entweder keinen Arbeitslohn erhält oder auf gemeinsamen Antrag der Steuerklasse 5 angehört. Auch Arbeitnehmer, deren Ehegatte selbstständig ist, gehören der dritten Steuerklasse an. Gleiches gilt für verwitwete Arbeitnehmer, wenn beim Todeszeitpunkt des Partners beide Gatten unbeschränkt einkommensteuerpflichtig waren und nicht dauerhaft getrennt lebten. Die Einordnung gilt für das Kalenderjahr nach jenem, in dem der Partner gestorben ist.

Der Lohnsteuerklasse 4 gehören verheiratete Arbeitnehmer an, die beide ohne Einschränkung steuerpflichtig sind und nicht dauerhaft getrennt leben. Allerdings gilt dies nicht, wenn einer der Partner auf Antrag der Steuerklasse 5 angehört. Die Lohnsteuerklasse 5 ist vorgesehen für verheiratete Arbeitnehmer: Wenn beide den Antrag stellen, dass einer der Lohnsteuerklasse 5 angehören soll, wird der andere der Lohnsteuerklasse 3 zugerechnet.

Die Lohnsteuerklasse 6 bringt die höchsten Belastungen für den Arbeitnehmer mit sich. Sie wird eingetragen, wenn du mehr als ein Dienstverhältnis hast und daher auch mehrere Löhne. Auch wenn du gar keine Lohnsteuerkarte abgibst, wird deine Steuer nach der Lohnsteuerklasse 6 berechnet, was bitter ist: Hier gibt es fast keine Freibeträge.