Ratgeber für Absolventen & Berufseinsteiger
Lohnsteuer/Lohnsteuerklasse
Die Lohnsteuer ist in Deutschland die Form der
Einkommensteuer, die auf Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit erhoben
wird. Als Angestellter etwa musst du Lohnsteuer zahlen. Wie viel das ist,
ersiehst du jeden Monat aus deiner Gehaltsabrechnung: Dein Arbeitgeber
berechnet sie nach den Angaben aus deiner Lohnsteuerkarte oder aus den
Merkmalen der elektrischen Lohnsteuerkarte. Doch nicht nur die Berechnung
übernimmt dein Arbeitgeber: Er behält deinen Anteil der Sozialabgaben und die
Lohnsteuer direkt ein und führt die Summe an das zuständige Finanzamt ab. Du
kannst nachlesen, wie hoch dein Bruttoeinkommen ist, wie hoch deine Abgaben und
deine Lohnsteuer sind und wie viel du netto schließlich überwiesen bekommst.
Die Höhe der Lohnsteuer, die du zahlen musst, hängt von der
Höhe deines Bruttolohns ab. Je mehr du verdienst, desto höher werden auch die
Steuern. Diese Regelung sorgt dafür, dass Menschen mit einer sehr niedrigen
monatlichen Bezahlung durch die Besteuerung nicht in existenzielle Probleme
geraten. Ein weiterer Faktor, von dem die Höhe deiner Lohnsteuer abhängt, ist
dein Familienstand. Damit die Berechnung leichter fällt, werden Arbeitnehmer in
die jeweils passende Lohnsteuerklasse eingeordnet.
Die Lohnsteuerklasse 1 umfasst alle ledigen Arbeitnehmer
oder diejenigen Verheirateten, die dauerhaft getrennt leben oder deren Partner
im Ausland wohnen. Auch Menschen in einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft
fallen unter die Lohnsteuerklasse 1, ebenso wie verwitwete und geschiedene
Arbeitnehmer. Eventuelle Kinderfreibeträge werden in der Lohnsteuerkarte
aufgeführt. Die Lohnsteuerklasse zwei beinhaltet alleinerziehende Arbeitnehmer
mit mindestens einem Kind, in deren Haushalt kein anderer Erwachsener lebt.
Die Lohnsteuerklassen 3, 4 und 5 können bei verheirateten
Arbeitnehmern eingetragen werden. Hierfür müssen beide Partner entscheiden,
welche Steuerklasse sie wählen wollen. Die Regelung, nach der beide der
Steuerklasse 4 angehören, ist vor allem dann lohnenwert, wenn beide ungefähr
gleich viel verdienen. Verdient ein Partner deutlich mehr als der andere, kann
es sinnvoller sein, für den weniger gut verdienenden Partner Steuerklasse 5 zu
beantragen, sodass die Lohnsteuer des Besserverdienenden nach Lohnsteuerklasse
3 berechnet wird. Hier lohnt sich im Einzelfall das Nachrechnen.
Lohnsteuerklasse 3 ist für verheiratete Arbeitnehmer da, die
nicht dauerhaft getrennt leben und deren Ehegatte entweder keinen Arbeitslohn
erhält oder auf gemeinsamen Antrag der Steuerklasse 5 angehört. Auch
Arbeitnehmer, deren Ehegatte selbstständig ist, gehören der dritten
Steuerklasse an. Gleiches gilt für verwitwete Arbeitnehmer, wenn beim
Todeszeitpunkt des Partners beide Gatten unbeschränkt einkommensteuerpflichtig
waren und nicht dauerhaft getrennt lebten. Die Einordnung gilt für das
Kalenderjahr nach jenem, in dem der Partner gestorben ist.
Der Lohnsteuerklasse 4 gehören verheiratete Arbeitnehmer an,
die beide ohne Einschränkung steuerpflichtig sind und nicht dauerhaft getrennt
leben. Allerdings gilt dies nicht, wenn einer der Partner auf Antrag der
Steuerklasse 5 angehört. Die Lohnsteuerklasse 5 ist vorgesehen für verheiratete
Arbeitnehmer: Wenn beide den Antrag stellen, dass einer der Lohnsteuerklasse 5
angehören soll, wird der andere der Lohnsteuerklasse 3 zugerechnet.
Die Lohnsteuerklasse 6 bringt die höchsten Belastungen für den Arbeitnehmer mit sich. Sie wird eingetragen, wenn du mehr als ein Dienstverhältnis hast und daher auch mehrere Löhne. Auch wenn du gar keine Lohnsteuerkarte abgibst, wird deine Steuer nach der Lohnsteuerklasse 6 berechnet, was bitter ist: Hier gibt es fast keine Freibeträge.