Ratgeber für Absolventen & Berufseinsteiger
Lohnfortzahlung
Die Lohnfortzahlung oder auch Entgeltfortzahlung sieht vor,
dass du als Arbeitnehmer unter bestimmten Umständen dein Gehalt oder deinen
Lohn weiterhin gezahlt bekommst, auch wenn du nicht arbeitest. Es gibt
verschiedene Gründe für einen Arbeitsausfall, der zu diesem Ergebnis führt. So
gibt es die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, während des Urlaubs, an
gesetzlichen Feiertagen und an bestimmten Tagen der persönlichen
Arbeitsverhinderung.
Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist in jedem Falle
verbindlich, in dem der Arbeitnehmer unverschuldet krank wird. Ein Verschulden
bestünde beispielsweise, wenn der Arbeitnehmer alkoholisiert einen Autounfall
verursacht hätte. Bei normalen Erkrankungen jedoch wird das Gehalt weiterhin
gezahlt, wenn der Arbeitnehmer zuvor mindestens vier Wochen ohne Unterbrechung
für den Arbeitgeber tätig war. Wird er innerhalb dieser ersten vier Wochen
schon krank, zahlt die Krankenkasse das Krankengeld.
Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall muss für 42
Kalendertage, also genau sechs Wochen, vorgenommen werden. Das gilt auch für
geringfügig oder kurzfristig Beschäftigte. Arbeitsverträge oder Tarifverträge
können abweichende Regelungen enthalten, allerdings nur zugunsten des
Arbeitnehmers: Eine Schlechterstellung ist nicht rechtens. Damit die
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall greift, ist der Arbeitnehmer verpflichtet,
direkt am ersten Tag der Erkrankung bei seinem Arbeitgeber Bescheid zu geben,
dass er nicht arbeitsfähig ist. Spätestens nach dreitägiger Erkrankung muss er
ein Attest einreichen, auf dem die Dauer der Krankschreibung festgehalten ist.
Der Arbeitgeber darf auch auf einer früheren Einreichung bestehen.
Die Lohnfortzahlung im genehmigten Urlaub ist ebenfalls
gesetzlich festgelegt. Gehaltsempfänger bekommen ihr Gehalt weiterhin, als
würden sie in dieser Zeit die normale Arbeit leisten. Sonst wird das Entgelt
nach dem Durchschnittsprinzip berechnet: Grundlage ist die durchschnittliche
Bezahlung der letzten 13 Wochen. Der Grundlohn, Zuschläge für Nachtschichten
und Schichten an Feier- und Sonntagen, Zuschläge für Leistung und Erschwernis,
Provision und Sachbezüge werden hier mit eingerechnet. Einmalzahlungen aus
dieser Zeit jedoch oder Reisekostenerstattungen werden in der Rechnung nicht
berücksichtigt.
Für die gesetzlichen Feiertage greift ebenfalls die
Lohnfortzahlung. Eine Ausnahme wird hier gemacht, wenn der Arbeitnehmer
unentschuldigt am letzten Tag vor oder am ersten Tag nach dem Feiertag fehlt.
Die gesetzlichen Feiertage, die in ganz Deutschland gelten, sind Neujahr,
Karfreitag, Ostermontag, der 1. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, der
Tag der Deutschen Einheit und der 1. und 2. Weihnachtsfeiertag. Darüber hinaus
gibt es in verschiedenen Bundesländern noch weitere gesetzliche Feiertage.
Es gibt verschiedene Gründe für eine persönliche
Arbeitsverhinderung, bei denen die Regeln zu Lohnfortzahlung ebenfalls greifen.
Zu ihnen zählt beispielsweise die Wahrnehmung amtlicher Termine. Musst du etwa
zur Musterung oder wirst als Zeuge berufen, bekommst du für diesen Tag regulär
dein Gehalt. Gleiches gilt, wenn du ein öffentliches Ehrenamt ausüben musst,
etwa als Schöffe. Deine eigene Hochzeit oder die deiner Kinder sind ebenfalls
Gründe der persönlichen Arbeitsverhinderung. Bekommt deine Frau ein Kind oder hast
du einen Todesfall in der engen Familie zu betrauern, zählen auch diese Gründe.
Ist es unumgänglich, dass du während deiner Arbeitszeit einen Arzt aufsuchst,
erkrankt dein Kind oder musst du im Notfall nahe Angehörige pflegen, bekommst
du für einen bis zwei Tage trotzdem die Lohnfortzahlung. Gleiches gilt für
einen Umzug, den du wegen deiner Arbeit vornimmst. Im Tarifvertrag können noch
weitere Gründe vereinbart werden.