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Lohnfortzahlung

Die Lohnfortzahlung oder auch Entgeltfortzahlung sieht vor, dass du als Arbeitnehmer unter bestimmten Umständen dein Gehalt oder deinen Lohn weiterhin gezahlt bekommst, auch wenn du nicht arbeitest. Es gibt verschiedene Gründe für einen Arbeitsausfall, der zu diesem Ergebnis führt. So gibt es die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, während des Urlaubs, an gesetzlichen Feiertagen und an bestimmten Tagen der persönlichen Arbeitsverhinderung.

Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist in jedem Falle verbindlich, in dem der Arbeitnehmer unverschuldet krank wird. Ein Verschulden bestünde beispielsweise, wenn der Arbeitnehmer alkoholisiert einen Autounfall verursacht hätte. Bei normalen Erkrankungen jedoch wird das Gehalt weiterhin gezahlt, wenn der Arbeitnehmer zuvor mindestens vier Wochen ohne Unterbrechung für den Arbeitgeber tätig war. Wird er innerhalb dieser ersten vier Wochen schon krank, zahlt die Krankenkasse das Krankengeld.

Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall muss für 42 Kalendertage, also genau sechs Wochen, vorgenommen werden. Das gilt auch für geringfügig oder kurzfristig Beschäftigte. Arbeitsverträge oder Tarifverträge können abweichende Regelungen enthalten, allerdings nur zugunsten des Arbeitnehmers: Eine Schlechterstellung ist nicht rechtens. Damit die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall greift, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, direkt am ersten Tag der Erkrankung bei seinem Arbeitgeber Bescheid zu geben, dass er nicht arbeitsfähig ist. Spätestens nach dreitägiger Erkrankung muss er ein Attest einreichen, auf dem die Dauer der Krankschreibung festgehalten ist. Der Arbeitgeber darf auch auf einer früheren Einreichung bestehen.

Die Lohnfortzahlung im genehmigten Urlaub ist ebenfalls gesetzlich festgelegt. Gehaltsempfänger bekommen ihr Gehalt weiterhin, als würden sie in dieser Zeit die normale Arbeit leisten. Sonst wird das Entgelt nach dem Durchschnittsprinzip berechnet: Grundlage ist die durchschnittliche Bezahlung der letzten 13 Wochen. Der Grundlohn, Zuschläge für Nachtschichten und Schichten an Feier- und Sonntagen, Zuschläge für Leistung und Erschwernis, Provision und Sachbezüge werden hier mit eingerechnet. Einmalzahlungen aus dieser Zeit jedoch oder Reisekostenerstattungen werden in der Rechnung nicht berücksichtigt.

Für die gesetzlichen Feiertage greift ebenfalls die Lohnfortzahlung. Eine Ausnahme wird hier gemacht, wenn der Arbeitnehmer unentschuldigt am letzten Tag vor oder am ersten Tag nach dem Feiertag fehlt. Die gesetzlichen Feiertage, die in ganz Deutschland gelten, sind Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, der 1. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, der Tag der Deutschen Einheit und der 1. und 2. Weihnachtsfeiertag. Darüber hinaus gibt es in verschiedenen Bundesländern noch weitere gesetzliche Feiertage.

Es gibt verschiedene Gründe für eine persönliche Arbeitsverhinderung, bei denen die Regeln zu Lohnfortzahlung ebenfalls greifen. Zu ihnen zählt beispielsweise die Wahrnehmung amtlicher Termine. Musst du etwa zur Musterung oder wirst als Zeuge berufen, bekommst du für diesen Tag regulär dein Gehalt. Gleiches gilt, wenn du ein öffentliches Ehrenamt ausüben musst, etwa als Schöffe. Deine eigene Hochzeit oder die deiner Kinder sind ebenfalls Gründe der persönlichen Arbeitsverhinderung. Bekommt deine Frau ein Kind oder hast du einen Todesfall in der engen Familie zu betrauern, zählen auch diese Gründe. Ist es unumgänglich, dass du während deiner Arbeitszeit einen Arzt aufsuchst, erkrankt dein Kind oder musst du im Notfall nahe Angehörige pflegen, bekommst du für einen bis zwei Tage trotzdem die Lohnfortzahlung. Gleiches gilt für einen Umzug, den du wegen deiner Arbeit vornimmst. Im Tarifvertrag können noch weitere Gründe vereinbart werden.