Ratgeber für Absolventen & Berufseinsteiger
Lohnabrechnung
Aus der Lohnabrechnung kannst du als Arbeitnehmer ersehen, wie viel Brutto- und Nettogehalt du bekommst. Sie enthält alle relevanten Informationen über dich, die der Arbeitgeber braucht, um dein Arbeitsentgelt richtig zu berechnen. Er ist es, der deine Sozialversicherungsabgaben berechnet und die Höhe deiner Steuern. Daher musst du ihm vollständige und richtige Informationen liefern.
Die Lohnabrechnung enthält sowohl den Namen und die Anschrift deines Arbeitgebers als auch die deinen. Dein Geburtsdatum, deine Steueridentifikationsnummer und deine Sozialversicherungsnummer sind hier vermerkt. Der Lohnabrechnung ist zu entnehmen, für welchen Abrechnungszeitraum sie gilt. Deine Lohnsteuerklasse und eventuelle Kinderfreibeträge sind hier angegeben, ebenso wie Steuerfreibeträge, Kirchensteuerabzüge, der Beitragsgruppenschlüssel und die zuständige Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag.
In der Lohnabrechnung findest du dein Gesamtbruttoentgelt. Es setzt sich zusammen aus deinem Gehalt, aus eventuellen geldwerten Vorteilen, die du von deinem Arbeitgeber bekommst, aus Sachbezügen, vermögenswirksamen Leistungen und gegebenenfalls der betrieblichen Altersvorsorge. Diese Summe abzüglich der betrieblichen Altersvorsorge ist das Sozialversicherungsbrutto. Das bedeutet, dass von dieser Summe die Beiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitsversicherung abgezogen werden. Der Arbeitgeber rechnet aus, wie hoch der Arbeitnehmeranteil ist, und führt diesen jeweils einzeln in der Lohnabrechnung auf.
Die Beiträge zu den Sozialversicherungen tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte, abgesehen von der Unfallversicherung: Diese trägt allein der Arbeitgeber. Die Summe, die für die Krankenversicherung monatlich abgeführt wird, beträgt 14,6 Prozent des Gehalts, zuzüglich 0,9 Prozent, die der Arbeitnehmer für Zahnersatz zu zahlen hat. Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung liegen bei 3,0 Prozent. Die gesetzliche Rentenversicherung macht 19,6 Prozent des Gehalts aus. Die Pflegeversicherung schlägt mit 1,95 Prozent zu Buche. Arbeitnehmer, die älter als 23 Jahre sind und keine Kinder haben, zahlen hier noch einmal einen Aufschlag von 0,25 Prozent.
Von der Summe des Sozialversicherungsbruttos werden die Steuerfreibeträge abgezogen. Das Ergebnis ist das Steuerbrutto, also die Summe, aus der deine Steuern berechnet werden. Dies tut der Arbeitgeber unter Berücksichtigung deiner Steuerklasse. Die Höhe der Lohnsteuer ist abhängig von deiner Steuerklasse und von der Höhe deines Lohns. Grundsätzlich zahlen Besserverdiener eine höhere Lohnsteuer. So wird die Steuerbelastung für Menschen mit einem geringen Einkommen gesenkt. Die Kirchensteuer liegt je nach Bundesland bei acht oder neun Prozent, und der Solidaritätszuschlag macht 5,5 Prozent des Bruttolohns aus.
Sind dann auch die Steuern abgezogen, bleibt das Nettoentgelt über. Von diesem werden nun noch eventuelle Sachbezüge oder vermögenswirksame Leistungen abgezogen, wenn du so etwas bekommst. Auch persönliche Abzüge werden an dieser Stelle angesetzt, zu denen etwa Lohnpfändungen oder Raten zur Abzahlung eines Arbeitgeberkredits gehören. Hast du ein Anrecht auf Aufwandsentschädigungen, die sozialversicherungs- und steuerfrei sind, werden sie aufgeschlagen. Die Endsumme auf der Lohnabrechnung ist die Auszahlungssumme, die du von deinem Arbeitgeber überwiesen bekommst.