Ratgeber für Absolventen & Berufseinsteiger
Krankenversicherungsbeiträge
Krankenversicherungsbeiträge zahlst du als Angestellter ganz
automatisch: Die Krankenversicherung gehört zum Sozialversicherungssystem in
Deutschland und soll dafür sorgen, dass niemand im Krankheitsfall seine
Rechnungen nicht bezahlen kann. Die Beiträge berechnen sich aus deinem
Bruttoeinkommen: Aktuell liegen sie für alle Krankenversicherungen verbindlich
bei 15,5 Prozent des Bruttogehalts.
Das klingt zunächst sehr viel. Allerdings musst du als
Arbeitnehmer deine Krankenversicherungsbeiträge nicht allein bezahlen: Dein
Beitrag liegt bei 8,2 Prozent, während dein Arbeitgeber die fehlenden 7,3
Prozent beisteuert. Das gilt zumindest noch für dieses Jahr. Ab 2015 sollen die
grundlegenden Krankenkassenbeiträge auf 14,6 Prozent des Bruttogehalts sinken
und zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen werden.
Allerdings soll es den Krankenkassen gestattet werden, je nach Bedarf an den
Bruttolohn gekoppelte Zusatzbeiträge zu erheben. Das würde bedeuten, dass diese
Zusatzbeiträge bei einem höheren Einkommen auch höher ausfallen.
Versicherungspflichtig sind alle Angestellten, Arbeiter und
Auszubildenden. Liegst du als Arbeitnehmer mit deinem Einkommen über der
Jahresarbeitsentgeltgrenze, bist du nicht mehr gesetzlich
krankenversicherungspflichtig. Auch Beamte und Selbstständige müssen nicht in
einer gesetzlichen Versicherung sein. Eine Ausnahme machen freiberuflich
arbeitende Künstler und Journalisten, die in der Künstlersozialkasse
organisiert sind: Sie erhalten hier wie normale Angestellte vom Arbeitgeber
ihre Zuschüsse zu den Krankenversicherungsbeiträgen. Die Versicherungspflicht
betrifft auch Rentner: Hier wird für die Berechnung der
Krankenversicherungsbeiträge die Bruttorente zugrunde gelegt.
Für Menschen, die von der Versicherungspflicht nicht
betroffen sind, aber trotzdem gerne in einer gesetzlichen Krankenkasse
versichert wären, besteht die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung.
Allerdings solltest du hier auch private Krankenversicherungen in Betracht
ziehen. Die Krankenversicherungsbeiträge sind hier zwar oft deutlich höher als
bei den gesetzlichen Versicherungen, aber als Freiwilliger zahlst du die ganzen
15,5 Prozent deiner Einnahmen selbst – es ist ja kein Arbeitgeber da, der
seinen gesetzlich verankerten Anteil bezahlen könnte.
Es ist leider nicht der Fall, dass du dich als Arbeitnehmer
durch die Zahlung deiner Krankenversicherungsbeiträge von allen anfallenden
Kosten befreist. Es gibt in vielen Situationen Eigenanteile oder Zuzahlungen,
die du zu leisten hast. Besonders hart trifft dies diejenigen, die Zahnersatz
brauchen: Der Eigenanteil liegt hier trotz voll gezahlter
Krankenversicherungsbeiträge bei 35 bis 50 Prozent. Je nach Behandlung kann das
schnell in die Tausende gehen. Musst du ins Krankenhaus und direkt anschließend
in die Reha, wird dir pro Tag für maximal 28 Tage im Jahr ein Anteil von 10
Euro berechnet. Finden die Rehamaßnahmen nicht im Anschluss an den
Krankenhausaufenthalt statt, zahlst du diese zehn Euro für die komplette Dauer
des Aufenthalts. Für Heil- und Arzneimittel liegt die Zuzahlung bei zehn
Prozent, zwischen fünf und höchstens zehn Euro. Und nimmst du häusliche Pflege
in Anspruch, musst du zehn Prozent der Kosten tragen und pro Verordnung noch
einmal zehn Euro bezahlen.
Da sich die Kosten hier sehr schnell summieren können, die trotz der Zahlung der Krankenversicherungsbeiträge selbst getragen werden müssen, muss die Krankenkasse die Eigenanteile oder Zuzahlungen des Kunden übernehmen, wenn diese zwei Prozent seines Bruttogehalts übersteigen. Im Falle von chronisch Kranken springen die Kassen schon bei Eigenanteilen ein, die mehr als ein Prozent des Bruttogehalts des Versicherten betragen. Dafür muss jeweils ein gesonderter Antrag gestellt werden.