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Krankenversicherungsbeiträge

Krankenversicherungsbeiträge zahlst du als Angestellter ganz automatisch: Die Krankenversicherung gehört zum Sozialversicherungssystem in Deutschland und soll dafür sorgen, dass niemand im Krankheitsfall seine Rechnungen nicht bezahlen kann. Die Beiträge berechnen sich aus deinem Bruttoeinkommen: Aktuell liegen sie für alle Krankenversicherungen verbindlich bei 15,5 Prozent des Bruttogehalts.

Das klingt zunächst sehr viel. Allerdings musst du als Arbeitnehmer deine Krankenversicherungsbeiträge nicht allein bezahlen: Dein Beitrag liegt bei 8,2 Prozent, während dein Arbeitgeber die fehlenden 7,3 Prozent beisteuert. Das gilt zumindest noch für dieses Jahr. Ab 2015 sollen die grundlegenden Krankenkassenbeiträge auf 14,6 Prozent des Bruttogehalts sinken und zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen werden. Allerdings soll es den Krankenkassen gestattet werden, je nach Bedarf an den Bruttolohn gekoppelte Zusatzbeiträge zu erheben. Das würde bedeuten, dass diese Zusatzbeiträge bei einem höheren Einkommen auch höher ausfallen.

Versicherungspflichtig sind alle Angestellten, Arbeiter und Auszubildenden. Liegst du als Arbeitnehmer mit deinem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze, bist du nicht mehr gesetzlich krankenversicherungspflichtig. Auch Beamte und Selbstständige müssen nicht in einer gesetzlichen Versicherung sein. Eine Ausnahme machen freiberuflich arbeitende Künstler und Journalisten, die in der Künstlersozialkasse organisiert sind: Sie erhalten hier wie normale Angestellte vom Arbeitgeber ihre Zuschüsse zu den Krankenversicherungsbeiträgen. Die Versicherungspflicht betrifft auch Rentner: Hier wird für die Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge die Bruttorente zugrunde gelegt.

Für Menschen, die von der Versicherungspflicht nicht betroffen sind, aber trotzdem gerne in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert wären, besteht die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung. Allerdings solltest du hier auch private Krankenversicherungen in Betracht ziehen. Die Krankenversicherungsbeiträge sind hier zwar oft deutlich höher als bei den gesetzlichen Versicherungen, aber als Freiwilliger zahlst du die ganzen 15,5 Prozent deiner Einnahmen selbst – es ist ja kein Arbeitgeber da, der seinen gesetzlich verankerten Anteil bezahlen könnte.

Es ist leider nicht der Fall, dass du dich als Arbeitnehmer durch die Zahlung deiner Krankenversicherungsbeiträge von allen anfallenden Kosten befreist. Es gibt in vielen Situationen Eigenanteile oder Zuzahlungen, die du zu leisten hast. Besonders hart trifft dies diejenigen, die Zahnersatz brauchen: Der Eigenanteil liegt hier trotz voll gezahlter Krankenversicherungsbeiträge bei 35 bis 50 Prozent. Je nach Behandlung kann das schnell in die Tausende gehen. Musst du ins Krankenhaus und direkt anschließend in die Reha, wird dir pro Tag für maximal 28 Tage im Jahr ein Anteil von 10 Euro berechnet. Finden die Rehamaßnahmen nicht im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt statt, zahlst du diese zehn Euro für die komplette Dauer des Aufenthalts. Für Heil- und Arzneimittel liegt die Zuzahlung bei zehn Prozent, zwischen fünf und höchstens zehn Euro. Und nimmst du häusliche Pflege in Anspruch, musst du zehn Prozent der Kosten tragen und pro Verordnung noch einmal zehn Euro bezahlen.

Da sich die Kosten hier sehr schnell summieren können, die trotz der Zahlung der Krankenversicherungsbeiträge selbst getragen werden müssen, muss die Krankenkasse die Eigenanteile oder Zuzahlungen des Kunden übernehmen, wenn diese zwei Prozent seines Bruttogehalts übersteigen. Im Falle von chronisch Kranken springen die Kassen schon bei Eigenanteilen ein, die mehr als ein Prozent des Bruttogehalts des Versicherten betragen. Dafür muss jeweils ein gesonderter Antrag gestellt werden.