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Krankengeld

„Jetzt bloß nicht krank werden!“ Wer kennt ihn nicht, diesen Gedanken. Und gerade dann, wenn man es am wenigsten gebrauchen kann, passiert es doch. Glücklicherweise ist selbst die nervigste Grippe meist nach zwei Wochen überstanden. Was aber, wenn dich eine schwerere Erkrankung für längere Zeit außer Gefecht setzt? Vielleicht sogar über viele Monate?

Bei der relativ kurzen Grippe ist es so, dass dein Arbeitgeber deinen Lohn ganz normal weiterbezahlt, auch wenn du deinem Job nicht nachgehen kannst. Das nennt sich „Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall“. Diese ist jedoch auf maximal sechs Wochen begrenzt. Fällst du länger aus, springt die Krankenkasse ein und bezahlt dir anstelle deines Gehalts ein Krankengeld. Eine Ausnahme gilt, wenn du deinen Job gerade erst angetreten hast. Solltest du in den ersten vier Wochen krank werden, muss dein Arbeitgeber dir dein Gehalt nicht weiterzahlen. In diesem Fall kannst du direkt Krankengeld bei deiner Kasse beantragen.

Grundsätzlich ist der Zeitraum, über den Krankengeld gezahlt wird, nicht begrenzt. Anders sieht es aus, wenn du aufgrund ein und derselben Krankheit über einen langen Zeitraum erwerbsunfähig bist. Denn dann hast du maximal 78 Wochen lang Anspruch auf Krankengeld, und das innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren. Da die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall auf das Krankengeld angerechnet wird, erhältst du letztendlich nur 72 Wochen Krankengeld. Kommt während der drei Jahre eine andere Krankheit dazu, verlängert sich der Anspruchszeitraum nicht, wenn die ursprüngliche Erkrankung weiterhin besteht. Bei Beginn eines neuen Dreijahreszeitraums bekommst du nur dann Krankengeld, wenn du zwischendurch nicht wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig warst, wenn du also gearbeitet oder zumindest für die Arbeitsvermittlung zur Verfügung gestanden hast.

Und wie viel Geld zahlt die Krankenkasse? Zu Grunde gelegt wird dein Bruttogehalt, von dem du 70 Prozent bekommst. Als Obergrenze sind 90 Prozent deines Nettoeinkommens angesetzt. Es zählt der niedrigere Wert. Dieser wird um deinen Anteil zur gesetzlichen Sozialversicherung reduziert und ergibt so den Betrag, den du als Krankengeld ausgezahlt bekommst.

Einen Anspruch auf Krankengeld hast du nur, wenn du gesetzlich bei einer Krankenkasse versichert bist und einer regelmäßigen Tätigkeit nachgehst. Hältst du dich mit Gelegenheitsjobs über Wasser oder bist du weniger als zehn Wochen bei einem Arbeitgeber beschäftigt, steht dir kein Krankengeld zu. Auch bei Zahlung von Ersatzleistungen wie Eltern- oder Arbeitslosengeld erlischt dein Krankengeldanspruch.

Hast du Kinder und müssen diese über einen längeren Zeitraum aus gesundheitlichen Gründen zu Hause von dir betreut werden, kannst du ebenfalls Krankengeld beantragen, vorausgesetzt, das Kind ist nicht älter als 11 Jahre.