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Kirchensteuer

Beim Blick auf deine erste Lohnabrechnung, wird dir auffallen, dass an deinem Bruttolohn einige Abzüge vorgenommen wurden. Wenn du einer Religion angehörst, dann wirst du unter den Abzügen auch die Kirchensteuer finden.

Die Kirchensteuer ist eine Steuerabgabe, welche verschiedene Religionsgemeinschaften von ihren Mitgliedern einfordern, um damit die Ausgaben der Kirchengemeinschaft zu finanzieren. In Deutschland sind es vor allem die beiden großen Kirchen, die römisch-katholische und die evangelische Kirche, welche Steuern erheben. Dabei werden die Gelder fast komplett für kircheninterne Zwecke benutzt. Mit 60-70% der Einnahmen bezahlen die Kirchen das eigene Personal, ein weiterer Teil wird für Verwaltung und Kirchenbauten verwendet und nur ein geringer Anteil wird für öffentliche soziale Zwecke ausgegeben.

Woher weißt du, ob du einer Kirche angehörst und Steuern zahlen musst? Durch den Akt der Taufe, welcher meist im Babyalter geschieht, wirst du Mitglied einer Glaubensgemeinschaft und bist somit verpflichtet Steuern an die jeweilige Kirche abzugeben. Wenn du verheiratet bist, kann es sogar passieren, dass du als Konfessionsloser für deinen Ehepartner aufkommen musst. In diesem Fall tritt nämlich das „besondere Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen“ in Kraft. Dieses besagt, dass das Einkommen des Ehepartners, egal ob Kirchenmitglied oder nicht, zur Berechnung der kirchlichen Steuer berücksichtigt wird, wenn das eigentliche Kirchenmitglied kein oder nur ein geringfügiges Einkommen besitzt. Selbst Nichtmitglieder und Minijobber zahlen an die Kirche. Diese erhält nämlich Staatsleistungen und andere Zuschüsse, die aus dem allgemeinen Steuertopf genommen werden. So beinhaltet auch ein Teil der 2% Steuerpflicht bei 400 Euro-Jobs eine Kirchenabgabe.

Wie viel Geld musst du letztendlich pro Monat an die Kirche abgeben? Die Kirchensteuer macht in Bayern und Baden-Württemberg 8% und in den restlichen Bundesländern 9% der Einkommenssteuer aus. Sie wird also als prozentualer Zuschlag zur Einkommenssteuer berechnet und bei Arbeitnehmern direkt bei der Gehaltsabrechnung vom Finanzamt eingezogen, welches die Beträge dann an die Religionsgemeinschaften weiterreicht. Es gibt jedoch auch einige Kirchengemeinden, beispielsweise die Dänische Seemannskirche oder die Evangelisch-reformierte Kirche in Hamburg, welche die Steuern selbst einziehen. Andererseits existieren auch Religionsgemeinschaften, welche das Recht auf Steuererhebung hätten, aber hierauf verzichten. Hierzu gehören unter anderem die Heilsarmee oder die orthodoxen Kirchen.

Du fragst dich jetzt, ob du dein Leben lang Kirchensteuer zahlen musst?! Nein, musst du nicht. Wenn du keiner Steuerpflicht unterliegst, weil du beispielsweise über kein Einkommen verfügst, musst du auch keine Abgaben an die Kirche leisten. Oder du kannst aus deiner Religionsgesellschaft austreten, wodurch diese Pflicht auch beendet wird. Je nach Bundesland, kannst du dies bei einer staatlichen Stelle, zum Beispiel beim Bürgeramt, machen oder direkt bei einer kirchlichen Stelle wie das Pfarramt. Meistens wird dabei eine Austrittsgebühr fällig.