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Ratgeber für Absolventen & Berufseinsteiger

Kilometerpauschale berechnen

Der Einstieg ins Berufsleben ist mit so manch kleiner Tücke verbunden, mit der man zuvor nicht oder nur wenig in Kontakt gekommen ist. Vor allem steuerrechtliche Angelegenheiten hinterlassen oftmals ein großes Fragezeichen, weshalb wir dir hier einige Informationen zur Kilometerpauschale und deren Berechnung geben wollen. Ab wie vielen Kilometern du eine Kilometerpauschale verlangen darfst, in welchem Rahmen sich diese bewegt, wie und wo du sie angibst, kannst du gleich bei uns nachlesen.

In der heutigen Zeit liegen Wohnort und Arbeitsplatz nicht selten entfernt voneinander. Jeder Arbeitnehmer, der beruflich mit dem privaten PKW unterwegs ist, kann die anfallenden Kosten dafür geltend machen. Hierbei hast du die Chance, die Kosten mittels einer Reisekostenabrechnung von deinem Chef zurückzuholen. Sollte dieser jedoch Reisekosten nicht erstatten, so bleibt dir des Weiteren die Möglichkeit, die angefallenen Reisekosten in der jährlichen Steuererklärung zu verbuchen. Unter den Optionen zur Abrechnung von Reisekosten gilt die Kilometerpauschale als die leichteste, da sie recht schnell und transparent ist. Bei der Kilometerpauschale gilt nämlich ein Fixwert, der pro gefahrenen Kilometer angegeben wird und so wird dir erspart, dass du alle möglichen Belege sammelst und vorlegst und auf Grundlage dessen, genaue KFZ-Kosten errechnet werden. Pro beruflich zurückgelegten Kilometer berechnet dir das Finanzamt 30 Cent, zumindest dann, wenn du mit dem eigenen PKW unterwegs bist. Fährst du mit deinem privaten Motorrad, Moped oder Roller beträgt der Wert 20 Cent. Die zuvor möglichen 5 Cent pro Kilometer bei beruflichen Fahrten mit dem Fahrrad sowie Abrechnungen von Mitfahrern gibt es seit 2014 nicht mehr.

Solltest du für deinen Arbeitsweg oder sonstige berufliche Wege nicht den eigenen PKW nutzen, so liegt der jährliche Höchstbetrag für die Kilometerpauschale bei 4.500 Euro. So musst du zum Beispiel bei Flugreisen den genauen Betrag der angefallenen Kosten angeben. Nutzt du die öffentlichen Verkehrsmittel, um zur Arbeit zu gelangen und willst dafür die Kilometerpauschale berechnen, so musst du nicht unbedingt den pauschalen Kostensatz von 30 Cent angeben, sondern kannst die angefallenen Kosten zurückverlangen. Hierbei können sich also auch durchaus Monats- oder Jahrestickets lohnen, wenn es darum geht, die Kilometerpauschale zu berechnen. 

Solltest du jedoch feststellen, dass der Pauschalbetrag fernab deiner tatsächlich anfallenden Kosten für berufliche Wege liegt, so kannst du auch einen individuellen Kilometersatz anstatt der Kilometerpauschale berechnen lassen. Hierbei werden alle anfallenden Kosten wie Kraftstoff, Versicherung, Abschreibung und Reparatur berücksichtigt. Hier kommt natürlich hinzu, dass du alle möglichen Belege sammeln und später vorweisen können musst. Auch muss es ersichtlich sein, dass die angegebenen Kosten wirklich für berufliche Fahrten stehen. Durch diese Angaben hast du also einen zeitlichen und bürokratischen Mehraufwand gegenüber der Kilometerpauschale.