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Jahresgehalt

Wenn vom Jahresgehalt die Rede ist, meint man damit das Bruttojahresgehalt, das ein Angestellter bei einem Unternehmen verdient. Das Jahresgehalt ist die Berechnungsgrundlage für deine Steuern und deine Sozialabgaben. Sie werden prozentual berechnet und steigen daher bis zur Beitragsbemessungsgrenze an. Nur das Gehalt, das über diese Grenze hinausgeht, wird nicht mehr in die Berechnung mit einbezogen. Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze ist der Arbeitnehmer auch nicht mehr dazu verpflichtet, in der gesetzlichen Krankenkasse versichert zu sein.

Beim Vorstellungsgespräch oder bei einem Jobwechsel wird immer über das Jahresgehalt verhandelt, nicht über das Monatsgehalt. Nenne daher auch immer die Summe, die du brutto gern im Jahr verdienen würdest – so sieht der potenzielle neue Arbeitgeber, dass du darüber informiert bist, wie viel jemand mit deiner Ausbildung und Erfahrung in der Branche im Durchschnitt verdient. Das Jahresgehalt solltest du deshalb angeben, weil es nicht zwingend dem Bruttomonatsgehalt mal zwölf entspricht. Erkundige dich beispielsweise, ob es ein dreizehntes Jahresgehalt in der Firma gibt oder wie es mit anderen Vergünstigungen und Zahlungen aussieht. Sonst kann es durchaus sein, dass du dich finanziell nicht so verbesserst, wie du es eigentlich gehofft hast.

Zum Jahresgehalt zählen abgesehen von den monatlich ausgezahlten Gehältern auch Boni, Provisionen oder Jahresabschlussgratifikationen, außerdem Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Wenn du mit deinem Arbeitgeber einen Vertrag über eine betriebliche Altersvorsorge abschließt, werden auch die Beiträge hinzugerechnet. Gleiches gilt für geldwerte Vorteile: Ob dir ein Dienstwagen, ein Arbeitshandy oder ein Firmenlaptop zur Verfügung gestellt wird, dein Arbeitgeber dir eine Dienstwohnung stellt oder dir Mietzuschüsse bezahlt, ob du in der Kantine verbilligtes Essen bekommst, Fahrtkostenzuschüsse oder Zuschüsse für die Kindergartenkosten für deine Sprösslinge, Rabatte auf von der Firma produzierte Produkte oder geleistete Dienstleitungen – all dies wird in das Jahresgehalt mit eingerechnet.

Wenn dir ein neuer Arbeitgeber ein bestimmtes Jahresgehalt in Aussicht stellt und du genau mit ihm abgesprochen hast, in welcher Form und wann du das Geld oder die entsprechenden geldwerten Vorteile erhalten sollst, lass dir Zeit für die Berechnung. Ohne Rabatte, vermögenswirksame Leistungen, dreizehntes Jahresgehalt, Weihnachts- oder Urlaubsgeld und geldwerte Vorteile ist die Rechnung relativ einfach: Hier entspricht das Jahresgehalt näherungsweise dem zwölffachen Bruttomonatsgehalt. Doch sobald eine oder mehrere der genannten Vergünstigungen geboten werden, solltest du genau zu rechnen beginnen. Es gibt Rabattfreibeträge und Grenzen für Geschenke wie Benzin- oder Kinogutscheine, unterhalb derer die Summen nicht versteuert werden müssen. Je nachdem, wie sehr diese Summen ausgeschöpft werden, kann sich die Regelung sehr für dich lohnen, selbst wenn sich das Bruttojahresgehalt kaum erhöht – es bleibt dir am Ende trotzdem mehr netto übrig.

Umgekehrt ist es, wenn du ein Jahresgehalt ausgehandelt hast, und der Arbeitgeber möchte es auf dreizehn Monate aufteilen, da es in seinem Unternehmen Usus ist, dem Arbeitnehmer ein dreizehntes Monatsgehalt zu zahlen. Bist du das nicht gewöhnt und übersiehst diese Regelung, gibt es für dich ein böses Erwachsen, wenn du das erste Mal auf deinen Gehaltszettel blickst. Normalerweise bekommen auch nur diejenigen Mitarbeiter das 13. Monatsgehalt, die gegen Jahresende noch in der Firma tätig sind. Kündigst du früher, geht dieses Geld für dich verloren.