Ratgeber für Absolventen & Berufseinsteiger
Jahresgehalt
Wenn vom Jahresgehalt die Rede ist, meint man damit das
Bruttojahresgehalt, das ein Angestellter bei einem Unternehmen verdient. Das
Jahresgehalt ist die Berechnungsgrundlage für deine Steuern und deine
Sozialabgaben. Sie werden prozentual berechnet und steigen daher bis zur
Beitragsbemessungsgrenze an. Nur das Gehalt, das über diese Grenze hinausgeht,
wird nicht mehr in die Berechnung mit einbezogen. Oberhalb der
Beitragsbemessungsgrenze ist der Arbeitnehmer auch nicht mehr dazu
verpflichtet, in der gesetzlichen Krankenkasse versichert zu sein.
Beim Vorstellungsgespräch oder bei einem Jobwechsel wird
immer über das Jahresgehalt verhandelt, nicht über das Monatsgehalt. Nenne
daher auch immer die Summe, die du brutto gern im Jahr verdienen würdest – so
sieht der potenzielle neue Arbeitgeber, dass du darüber informiert bist, wie
viel jemand mit deiner Ausbildung und Erfahrung in der Branche im Durchschnitt
verdient. Das Jahresgehalt solltest du deshalb angeben, weil es nicht zwingend
dem Bruttomonatsgehalt mal zwölf entspricht. Erkundige dich beispielsweise, ob
es ein dreizehntes Jahresgehalt in der Firma gibt oder wie es mit anderen
Vergünstigungen und Zahlungen aussieht. Sonst kann es durchaus sein, dass du
dich finanziell nicht so verbesserst, wie du es eigentlich gehofft hast.
Zum Jahresgehalt zählen abgesehen von den monatlich
ausgezahlten Gehältern auch Boni, Provisionen oder
Jahresabschlussgratifikationen, außerdem Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Wenn du
mit deinem Arbeitgeber einen Vertrag über eine betriebliche Altersvorsorge
abschließt, werden auch die Beiträge hinzugerechnet. Gleiches gilt für
geldwerte Vorteile: Ob dir ein Dienstwagen, ein Arbeitshandy oder ein
Firmenlaptop zur Verfügung gestellt wird, dein Arbeitgeber dir eine Dienstwohnung
stellt oder dir Mietzuschüsse bezahlt, ob du in der Kantine verbilligtes Essen
bekommst, Fahrtkostenzuschüsse oder Zuschüsse für die Kindergartenkosten für
deine Sprösslinge, Rabatte auf von der Firma produzierte Produkte oder
geleistete Dienstleitungen – all dies wird in das Jahresgehalt mit
eingerechnet.
Wenn dir ein neuer Arbeitgeber ein bestimmtes Jahresgehalt
in Aussicht stellt und du genau mit ihm abgesprochen hast, in welcher Form und
wann du das Geld oder die entsprechenden geldwerten Vorteile erhalten sollst,
lass dir Zeit für die Berechnung. Ohne Rabatte, vermögenswirksame Leistungen,
dreizehntes Jahresgehalt, Weihnachts- oder Urlaubsgeld und geldwerte Vorteile
ist die Rechnung relativ einfach: Hier entspricht das Jahresgehalt
näherungsweise dem zwölffachen Bruttomonatsgehalt. Doch sobald eine oder
mehrere der genannten Vergünstigungen geboten werden, solltest du genau zu
rechnen beginnen. Es gibt Rabattfreibeträge und Grenzen für Geschenke wie
Benzin- oder Kinogutscheine, unterhalb derer die Summen nicht versteuert werden
müssen. Je nachdem, wie sehr diese Summen ausgeschöpft werden, kann sich die
Regelung sehr für dich lohnen, selbst wenn sich das Bruttojahresgehalt kaum
erhöht – es bleibt dir am Ende trotzdem mehr netto übrig.
Umgekehrt ist es, wenn du ein Jahresgehalt ausgehandelt hast, und der Arbeitgeber möchte es auf dreizehn Monate aufteilen, da es in seinem Unternehmen Usus ist, dem Arbeitnehmer ein dreizehntes Monatsgehalt zu zahlen. Bist du das nicht gewöhnt und übersiehst diese Regelung, gibt es für dich ein böses Erwachsen, wenn du das erste Mal auf deinen Gehaltszettel blickst. Normalerweise bekommen auch nur diejenigen Mitarbeiter das 13. Monatsgehalt, die gegen Jahresende noch in der Firma tätig sind. Kündigst du früher, geht dieses Geld für dich verloren.