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Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag betrifft ein relativ niedriges Einkommen, das nicht versteuert werden muss. So wollen die Gesetzgeber das Existenzminimum für die Bundesbürger sichern. Der Grundfreibetrag wird über die Jahre hinweg langsam angehoben, um der allgemeinen Teuerung der Lebenshaltungskosten gerecht zu werden. Für das Jahr 2014 liegt er für Ledige bei 8354 Euro und für Verheiratete bei 16.708 Euro. Bleibst du als Arbeitnehmer unterhalb dieser Grenze, musst du keine Einkommensteuer bezahlen, da du sonst deinen Lebensunterhalt nicht bestreiten könntest: Selbst mit diesem Betrag ist es schwierig, sich über Wasser zu halten.

Rechnest du dein Jahreseinkommen aus und stellst fest, dass du leicht über dem Grundfreibetrag liegst, kannst du noch verschiedene Posten abziehen. Zu ihnen zählen außergewöhnliche Belastungen, etwa besonders hohe Arztrechnungen, außerdem Entlastungs- und Freibeträge wie etwa Kinderfreibeträge, Sonderausgaben und Werbungskosten sowie Verluste. Hast du zum Beispiel einen relativ langen Arbeitsweg, kannst du deine Pendlerpauschale ausrechnen und angeben: Schon ab einem Weg von 16 Kilometern sprengt allein die Pendlerpauschale den Pauschbetrag der Werbungskosten. Hast du nun zusätzlich noch Kosten für Arbeitsmaterial oder für Fortbildungen gehabt, kannst du sie alle zusammen als Werbungskosten angeben. Diese Beträge werden von deinem Jahreseinkommen vor der Berechnung der Steuern abgezogen. Liegst du nun unter dem Grundfreibetrag, musst du keine Einkommensteuer bezahlen. Ziehe alle möglichen Abzüge in Betracht; der Unterschied deines tatsächlichen Jahreseinkommens und der Berechnungsgrundlage für die Steuern kann beträchtlich sein.

Damit der Grundfreibetrag anerkannt wird, musst du keinen Antrag beim Finanzamt stellen. Er wird überall direkt mit einbezogen, sowohl bei Einkommensteuerrechnern im Internet wie auch bei den Gehalts- oder Lohnabrechnungen, die du von deinem Arbeitgeber bekommst. Der Grundfreibetrag entspricht den Bezügen des Arbeitslosengelds II: Niemand, der weniger verdient, als jemand vom Staat durch das ALG II bekommt, muss also eine Einkommensteuer zahlen.

Angestellte mit nur einem Job und keinen anderweitigen Einkünften, etwa aus der Vermietung von Immobilien, sind nicht verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Viele sparen sich die Mühe dann auch, obwohl sie häufig genug zum Beispiel durch Werbungskosten eine Erstattung erhalten könnten. Sobald jemand mehr als einen Job hat oder aus anderen Quellen noch Einkünfte erhält, muss er eine Steuererklärung abgeben. Das gilt auch, wenn die Einkünfte den Grundfreibetrag nicht überschreiten: Auch mit zwei kleineren Jobs kannst du unterhalb der Grenze bleiben. Wenn du für diese relativ geringen Beträge keine Steuererklärung abgeben möchtest, kannst du bei deinem zuständigen Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Bekommst du sie, musst du für die nächsten drei Jahre keine Steuererklärung abgeben. Die Voraussetzung dafür ist allerdings, dass dein Einkommen während des gesamten Zeitraums unterhalb des Grundfreibetrags bleibt.