Ratgeber für Absolventen & Berufseinsteiger
Gesetzliche Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung zählt zu den Sozialversicherungen in Deutschland und ist eine Pflichtversicherung. Angestellte und Arbeiter, Schüler und Studierende, Helfer in Ehrenämtern sowie Kinder in Betreuungsstätten sind hier versichert. Die Finanzierung für dich als Arbeitnehmer erfolgt durch deinen Arbeitgeber: Er zahlt die regelmäßigen Beiträge für dich. Dabei hängt die Höhe der Beiträge davon ab, wie hoch die Unfallgefahr im jeweiligen Betrieb ist und wie hoch die Vergütung der Angestellten ist. Die Beiträge von Menschen im Staatsdienst werden durch die Steuern finanziert.
Die gesetzliche Unfallversicherung greift immer dann, wenn
es bei der Arbeit beziehungsweise auf dem Hin- oder Rückweg zur oder von der
Arbeit zu einem Unfall kommt. Diese Unfälle werden Wegeunfälle genannt. Damit
es nicht zu Schwierigkeiten mit der Anerkennung durch die Versicherung kommt,
solltest du grundsätzlich, auch nach kleineren Unfällen, einen Arzt aufsuchen.
Manchmal steht man unter Schock und bemerkt Beeinträchtigungen erst deutlich
später, und dann wird es schwierig, den Unfall als Wegeunfall anerkennen zu
lassen.
Auch Berufskrankheiten deckt die gesetzliche
Unfallversicherung ab, wenn nachweisbar ist, dass die jeweilige Krankheit oder
der gesundheitliche Schaden auf den betrieblichen Bereich zurückzuführen ist.
Dies ist zum Beispiel nicht der Fall, wenn ein Arbeitnehmer plötzlich an seinem
Schreibtisch einen Herzinfarkt bekommt: Hier liegt ein zufälliges
Zusammentreffen vor. Es gibt eine Liste von Krankheiten, die auf den Beruf
zurückzuführen sind. Zu ihnen zählen beispielsweise Probleme mit den
Bandscheiben an der Lendenwirbelsäule, Allergien von Haut oder Atemwegen oder
Schwerhörigkeit durch unvermeidbaren Lärm am Arbeitsplatz.
Die Liste der Berufskrankheiten ist relativ lang, doch wenn
du an einer Krankheit leidest, die nicht darauf verzeichnet ist, greift die
gesetzliche Unfallversicherung nicht. Bist du allerdings überzeugt davon, dass
die Beeinträchtigung deiner Gesundheit durch betriebliche Umstände zustande
gekommen ist, kannst du Glück haben: Wenn neue medizinische Erkenntnisse deine
Ansicht untermauern, dass die Beeinträchtigung von Einwirkungen herrührt, denen
die Personengruppe deines Berufs deutlich stärker ausgesetzt ist als andere
Menschen, kann die Krankheit „wie eine Berufskrankheit“ anerkannt werden. In
diesem Falle greift die gesetzliche Unfallversicherung doch.
Kommt es zu einem Unfall oder einer Berufskrankheit,
übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Behandlungsmaßnahmen, die zu
Heilung notwendig sind. Auch Aufenthalte in Rehabilitationszentren oder Besuche
beim Krankengymnasten sind abgedeckt. Führt der Unfall oder die Krankheit dazu,
dass der Versicherte den bisherigen Job nicht mehr ausführen kann, werden auch
die Kosten für eine Umschulung übernommen. Ist eine weitere Arbeit unmöglich,
werden auch Lohnersatzleistungen gezahlt. Führt der Unfall zum Tode des
Betroffenen, übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Witwer- oder
Witwenrente sowie die Waisenrente.
Die gesetzliche Unfallversicherung hat aber nicht nur Nachsorge zu treffen: Sie muss auch dafür sorgen, dass möglichst wenige Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten auftreten, und bei der Vorbeugung altersbedingter Gesundheitsbeeinträchtigung helfen. Dies geschieht mittels Aufklärungskampagnen, allgemeingültiger Vorschriften und Prüfverfahren sowie Fortbildungsangebote, die den Menschen selbst die Prävention erleichtert.