Ratgeber für Absolventen & Berufseinsteiger
Gesetzliche Rentenversicherung
Wer sorgt eigentlich im Alter für mich? Eine wichtige Frage, die du dir am besten schon früh in deiner beruflichen Laufbahn stellst, denn je eher du dir Gedanken um die Altersvorsorge macht, desto mehr Ärger ersparst du dir, wenn es soweit ist. Pauschal gesagt sorgt die Gesetzliche Rentenversicherung dafür, dass Rentner im Ruhestand finanziell abgesichert sind. Doch wer fällt in die Gesetzliche Rentenversicherung, welche Leistungen werden geboten und was musst du tun, um gesetzlich rentenversichert zu sein? All das kannst du hier bei uns nachlesen und dich zum Thema Gesetzliche Rentenversicherung ausgiebig informieren, damit auch nichts schiefgehen kann.
Zwar stehst du erst kurz vor deinem Berufsbeginn oder bist erst kürzlich in die Berufswelt eingetaucht, doch sicherlich kannst du dir vorstellen, dass man sich nach zahlreichen Jahren im Job auf seinen wohlverdienten Ruhestand freut. Natürlich möchte man dabei auch finanziell abgesichert sein, doch allein durch Ersparnisse lässt sich das Leben im Ruhestand natürlich nicht finanzieren. Hier springt die Gesetzliche Rentenversicherung ein.
Bei Berufsantritt wirst du versicherungspflichtig. Das heißt, dass du dich gesetzlich rentenversichern musst, wenn du in deinem Job anfängst. Gesetzlich rentenversichert sind daher grundsätzlich alle Arbeitnehmer und Auszubildenden, aber auch bestimmte selbstständige Gruppen können in die Versicherungspflicht fallen. Dich betrifft das als Selbstständiger, wenn du zum Beispiel Handwerksmeister, Lehrer, Erzieher, Hebamme, Künstler (Musik, bildende oder darstellende Kunst) oder Publizist (Schriftsteller, Autor, Journalist) bist. Die Gesetzliche Rentenversicherung betrifft auch Bezieher von zum Beispiel Krankengeld oder Arbeitslosengeld. Bist du hingegen als Beamter tätig, betrifft dich die Gesetzliche Rentenversicherung in der Regel nicht – Beamte erhalten im Alter eine Pension, die sich an den Dienstjahren orientiert. Auch wenn du weniger als 450 Euro monatlich verdienst, also ein geringfügigen Einkommen erhältst, kannst du dich von der Gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen.
Die Gesetzliche Rentenversicherung unterstützt dich jedoch nicht nur im Alter. Auch wenn du durch Krankheit oder einen Unfall nicht mehr oder nur noch bedingt arbeiten kannst, sichert dir die Gesetzliche Rentenversicherung die Lebensgrundlage. Zudem regelt die Gesetzliche Rentenversicherung auch Witwen- und Waisenrenten.
Die Gesetzliche Rentenversicherung funktioniert so, dass du als Arbeitnehmer die Hälfte des Beitragssatzes übernimmst, die andere Hälfte zahlt der Arbeitgeber. Wie hoch die zu zahlende Summe ausfällt, bestimmt zu Teilen dein Einkommen: Der Beitragssatz liegt bei 18,7% deines Bruttoeinkommens. Die Grenze stellt dabei die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze dar – diese liegt bei 72.600 Euro Bruttolohn in den alten und 62.400 Euro in den neuen Bundesländern.