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Gesetzliche Krankenversicherung

Wenn es in den Arbeitsalltag geht, dann kommen erst einmal Themen auf dich zu, mit denen du vielleicht noch nicht so wirklich in Kontakt getreten bist. Dazu zählt beispielsweise die Gesetzliche Krankenversicherung (GVK), zu der wir dir hier einige Infos und Hinweise zusammengetragen haben. Wer muss sich wie und wann versichern? Hast du die freie Wahl, was deine gesetzliche Krankenversicherung angeht? Hier erfährst du mehr!

Die Gesetzliche Krankenversicherung ist Teil des deutschen Gesundheitssystems und ist per Gesetz festgelegt und geregelt. Das bedeutet, dass du, sobald du deinen Beruf antrittst, pflichtversichert wirst. Zumindest trifft das immer zu, wenn dein Einkommen unterhalb der geregelten Höchstgrenze liegt. Diese beläuft sich auf 4125 Euro brutto im Monat. Verdienst du weniger als diesen Betrag, bist du bei einer gesetzlichen Krankenkasse, die du wählen kannst, pflichtversichert. Der Beitrag, den du für die Gesetzliche Krankenversicherung an die Krankenkasse zahlen musst, liegt bei 14,6 % deines Einkommens – dieser Prozentsatz wird jedoch zur Hälfte von deinem Arbeitgeber übernommen. Verdienst du mehr als 4125 Euro, zahlst du trotzdem 14,6% dieses Betrages – man spricht hier von der Beitragsbemessungsgrenze. Bei einigen Krankenkassen kann zu diesem Beitragssatz noch ein kassenindividueller Zusatzbetrag hinzukommen. Hier handelt es sich aber nicht um prozentuale Beiträge deines Einkommens, sondern um absolute Eurobeträge.

Bei der Gesetzlichen Krankenversicherung können Familienangehörige ohne eigenes Einkommen beitragslos mitversichert werden. Bist du grad noch mitten in deinem Studium, dann bist du noch bis zu deinem 25. Lebensjahr beitragslos familienversichert. Solltest du mit 25 Jahren dein Studium noch nicht beendet haben, dann musst du dich selbst versichern. Der Studentenbetrag ist dabei bei allen Krankenkassen einheitlich festgelegt.

Bist du kein Angestellter, sondern hauptberuflich selbständig tätig, dann kannst du dich bei den gesetzlichen Krankenkassen freiwillig versichern lassen. Die Einkommensgrenze für die Berechnung des Mindestbeitrags liegt hier bei 2126,25 Euro, der Höchstbetrag ist auch hier wieder die 4125 Euro. Als Selbstständiger musst du aber nicht unbedingt die Gesetzliche Krankenversicherung wählen, du kannst dich auch privat versichern lassen. Die Option der Privaten Versicherung hast du auch, wenn du als Angestellter mehr als 4575 Euro brutto im Monat verdienst.

Zwar sind die Beitragsgrenzen für die Gesetzliche Krankenversicherung – wie der Name schon erahnen lässt – per Gesetz festgelegt, dennoch können die einzelnen Bestimmungen für verschiedene Arbeitsformen und Einkommenshöhen recht undurchsichtig am Anfang sein. Auch solltest du immer im Kopf behalten, dass einige Gesetzliche Krankenkassen Zusatzbeiträge fordern könnten. Um also einen sehr guten Einblick zu bekommen, setzt du dich am besten mit deiner gewünschten Krankenkasse in Verbindung und lässt dich vom Kundenservice erklären, was du genau zahlen musst und welche Optionen dir offenstehen.