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Gesetzliche Arbeitslosenversicherung

Dass es trotz sehr guter Kenntnisse und Fertigkeiten durchaus vorkommen kann, dass man eine Zeit lang arbeitslos ist, hast du sicherlich schon im eigenen Freundes-, Bekannten- oder Familienkreis miterlebt. Wie dir wodurch und in welchem Ausmaß bei genau diesem Fall finanziell unter die Arme gegriffen werden kann, das regelt die Gesetzliche Arbeitslosenversicherung. Doch wie, wo und vor allem wann beantragt man diese? Ist man vielleicht sogar automatisch versichert? Alle Infos und Hinweise dazu, welche Leistungen du von der Gesetzlichen Arbeitslosenversicherung erwarten kannst und welche Beiträge es im Gegenzug zu zahlen gilt, kannst du gleich hier bei uns nachlesen.

Als Teil der Sozialversicherung sind die Bestimmungen der Gesetzlichen Arbeitslosenversicherung in Deutschland – wie der Name erraten lässt – per Gesetz geregelt. Grundsätzlich dient die Gesetzliche Arbeitslosenversicherung dazu, dir eine finanzielle Stütze zu geben, wenn du deinen Job verlierst und dir dabei zu helfen, wieder in die Berufswelt zu kommen. Die Versicherung greift nicht nur bei Arbeitslosigkeit, sondern auch bei Kurzarbeit, witterungsbedingten Arbeitsausfällen oder wenn dein Arbeitgeber dir deinen Lohn nicht zahlen kann. Bei all diesen Fällen wird dir also eine Art Ersatzeinkommen gezahlt, um deinen finanziellen Engpass etwas auszugleichen, sodass du dich etwas entspannter daran machen kannst, eine neue Beschäftigung zu finden.

Bei der Gesetzlichen Arbeitslosenversicherung ist es so, dass alle Personen, die gegen Entgelt arbeiten oder sich in der Berufsausbildung befinden, pflichtversichert sind. Auch wenn du Leistungen wie Krankengeld erhältst oder du dich im Zivil- oder Wehrdienst befindest, bist du versicherungspflichtig. Ebenfalls in der Gesetzlichen Arbeitslosenversicherung versicherte Personen sind Frauen im Mutterschutz und Personen, die einen Angehörigen pflegen. Von der Gesetzlichen Arbeitslosenversicherung ausgenommen sind Beamte, Soldaten, Richter, Geistliche, Schüler, Studenten, Rentner und Minijobber. Denkst du darüber nach, dich selbstständig zu machen, lässt sich das Ganze nicht so pauschal sagen. Im Grunde hast du als Selbstständiger nämlich nicht das Recht, dich gegen das Risiko der Arbeitslosigkeit versichern zu lassen. Seit 2006 ist es jedoch so geregelt, dass du dich als Selbstständiger freiwillig versichern lassen kannst. Am sinnvollsten ist diese Option, wenn du nach einer Festanstellung oder aus der Arbeitslosigkeit heraus eine Existenzgründung planst.

Sobald du also eine Ausbildung anfängst oder einen Job annimmst, welcher höher bezahlt wird als ein Minijob, musst du für die Gesetzliche Arbeitslosenversicherung Beiträge zahlen. Der Beitragssatz liegt im Jahr 2015 bei 3,0% deines beitragspflichtigen Bruttoeinkommens und wird je zur Hälfte von dir und deinem Arbeitgeber übernommen. Der Beitragsbemessungssatz liegt im Jahr 2015 in den alten Bundesländern bei 72.600 Euro brutto im Jahr, in den neuen Bundesländern bei 62.400 Euro. Das bedeutet, dass du, solltest du mehr als diese Summen im Jahr verdienen, trotzdem nur 3,0% davon zahlen musst – es handelt sich hierbei quasi um eine Höchstgrenze.