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Geldwerter Vorteil

Viele Arbeitgeber zahlen ihren Angestellten nicht nur ein monatliches Entgelt für ihre Arbeit, sondern ergänzen die Löhne oder Gehälter mit Waren oder Dienstleistungen. Daraus entsteht dir als Arbeitnehmer ein geldwerter Vorteil. Beispiele für solche geldwerten Vorteile sind etwa der Dienstwagen und die Dienstwohnung respektive Mietzuschüsse durch den Arbeitgeber, aber auch Gutscheine, Tankkarten, Firmenhandys oder -laptops, Geschenke zu Weihnachten oder zum Geburtstag durch den Chef, günstiges Kantinenessen und Personalrabatt.

All diese Dinge können dafür sorgen, dass der Arbeitnehmer im Alltag weniger ausgeben muss. Daher werden diese geldwerten Vorteile versteuert. Die Versteuerung geldwerter Vorteile läuft so ab, dass ihr Gegenwert bei der Steuerberechnung dem normalen Gehalt zugeschlagen wird. Für die entstehende Summe wird dann die individuelle Steuer berechnet. Auch wenn das zunächst seltsam klingt, kann ein geldwerter Vorteil sich trotz Versteuerung für dich lohnen.

Für den Arbeitgeber lohnen sich die freiwilligen Sach- und Dienstleistungen sehr oft. Kauft er beispielsweise einen Dienstwagen, den er sowieso braucht, bekommt er später die Umsatzsteuer erstattet. Sowohl der Kauf als auch der Unterhalt des Wagens sind für ihn absetzbar. Gleichzeitig zahlt er seinem Arbeitnehmer, der der Nutznießer des Wagens ist, weniger Gehalt. Das bedeutet, dass auch die Abgaben, die er für diesen Arbeitnehmer zu zahlen hat, geringer sind.

Die Versteuerung des geldwerten Vorteils schwankt für dich. Ehe du zum Beispiel zusagst, einen Firmenwagen zu nutzen, solltest du zunächst rechnen: Bist du privat meist zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs, planst du die Anschaffung eines günstigen Gebrauchtwagens für die Arbeit und ist der Dienstwagen sehr teuer, kann es sein, dass du ohne ihn günstiger dastehst. Die Besteuerung für einen Firmenwagen kann beispielsweise nach der 1-Prozent-Regelung vorgenommen werden. Das bedeutet, dass dir monatlich ein Prozent des Bruttolistenpreises für den Dienstwagen auf dein zu versteuerndes Gehalt aufgeschlagen wird. Bei einem repräsentativen, luxuriösen Dienstwagen ist das nicht billig.

Ein geldwerter Vorteil in Form von Vergünstigungen und Gutscheinen muss bis zu einem Gegenwert von 1080 Euro im Jahr nicht versteuert werden. Das heißt, dass beispielsweise Angestellte in einem Hotel vergünstigte Zimmer oder Angestellte der Bahn Freifahrten bekommen kommen. Eine Versteuerung für solche Rabatte, die unter dem Rabattfreibetrag liegen, ist nicht vorgesehen. Für Sachgeschenke oder beispielsweise Tankgutscheine gibt es eine Freigrenze, die bei 44 Euro im Monat liegt. Hier solltest du aber aufpassen: Sobald diese Grenze überschritten ist, musst du den ganzen geldwerten Vorteil besteuern, nicht nur das, was über die Freigrenze hinausgeht.

Als geldwerter Vorteil gilt alles, was vom Arbeitgeber getragen wird und dir als Arbeitnehmer auch privat zugute kommt. Auch wenn du auf die Grenzen achten musst und bei großen geldwerten Vorteilen wie dem Dienstwagen erst nachrechnen solltest, ob sie sich für dich lohnen, ist diese Form des Sachbezugs oder Naturallohns oftmals positiv für dich. Du zahlst, ähnlich wie der Arbeitgeber, für dein Gehalt weniger Steuern, als wenn du ein höheres Bruttogehalt ohne geldwerte Vorteile bekämst. Trotz der Versteuerung des geldwerten Vorteils ist es teurer, die Anschaffung selbst zu tätigen. Beachte aber, dass du nicht nur weniger Steuern für das vergleichsweise niedrigere Gehalt zahlst, sondern zugleich auch niedrigere Beiträge zur Rentenkasse.