Ratgeber für Absolventen & Berufseinsteiger
Gehaltstarifvertrag
Es ist gar nicht so leicht, Tarifverträge zu entwickeln, die
von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite als fair betrachtet werden. Der
Gehaltstarifvertrag sorgt dafür, dass Gehaltsgrenzen als allgemein verbindlich
betrachtet werden. Er wird ausgehandelt zwischen den Arbeitgeberverbänden und
den Gewerkschaften, die für die in ihnen organisierten Arbeitnehmer eintreten.
Seine Regelungen gelten dann für alle Arbeitnehmer, die in den Gewerkschaften
organisiert sind, und für alle Arbeitgeber, die zu den Arbeitgeberverbänden
zählen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die nicht zum Verband gehören oder sich
in einer Gewerkschaft organisiert haben, sind von den Vereinbarungen im
Normalfall nicht betroffen.
Unter bestimmten Umständen kann der Bundesminister für
Arbeit und Sozialordnung zusammen mit einem Ausschuss, der aus jeweils drei
Vertretern der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer besteht,
den Gehaltstarifvertrag als allgemeingültig erklären. Das bedeutet, dass dann
auch diejenigen Arbeitgeber, die nicht zum jeweiligen Arbeitgeberverband
gehören, sich den im Gehaltstarifvertrag ausgehandelten Bedingungen beugen
müssen. Und Arbeitnehmer, die nicht in Gewerkschaften organisiert sind,
profitieren dann ebenfalls von den Entscheidungen. Diese Sonderregelung kann
zutreffen, wenn die Allgemeinverbindlichkeitserklärung dem öffentlichen
Interesse entspricht und wenn schon mehr als die Hälfte der unter den
Geltungsbereich des Tarifvertrags fallenden Arbeitnehmer bei tarifgebundenen
Arbeitgebern beschäftigt sind.
Der Gehaltstarifvertrag regelt die Höhe der Vergütung für
festgelegte Geltungsbereiche. Dafür müssen die Mitarbeiter eingruppiert werden.
Die für diese Arbeit Verantwortlichen unterscheiden die einzelnen Tätigkeiten
nach der Höhe ihres Entgeltes. So soll für alle Beteiligten für eine gerechte
Entlohnung gesorgt sein: Schwierigere, anspruchsvollere Aufgaben werden besser
bezahlt als solche, die einfach einzuführen sind und für die kaum Vorkenntnisse
benötigt werden. Die sogenannten Leichtlohngruppen, die hier früher existierten
und in die vor allem Frauen eingeordnet wurden, gibt es heute nicht mehr.
Manche Tarifverträge sehen auch vor, dass Menschen je nach Erfahrung in ihrem
Job und nach ihren Jahren der Betriebszugehörigkeit für ihre Befähigung und
Treue belohnt werden.
Bei der Eingruppierung, die für den Gehaltstarifvertrag
vorgenommen werden muss, ist die Mitwirkung des Betriebsrats Vorschrift. Dieser
achtet darauf, dass die Arbeitnehmer nicht übervorteilt werden. Die Löhne und
Gehälter, die im Gehaltstarifvertrag festgelegt werden, dürfen vom Arbeitgeber
nicht unterschritten werden. Tut sich allerdings ein Arbeitnehmer besonders
hervor, ist eine Überschreitung im Sinne des das Individuum betrachtenden
Günstigkeitsprinzips durchaus zulässig.
Im Gegensatz zum Manteltarifvertrag ist der Gehaltstarifvertrag weniger umfassend und von kürzerer Dauer. Der Manteltarifvertrag regelt alle anderen zahlreichen Details für das Arbeitsverhältnis, während sich der Gehaltstarifvertrag auf die ausgehandelten Löhne und Gehälter sowie auf die Eingruppierungen der verschiedenen Angestellten beschränkt. Der Manteltarifvertrag enthält oftmals nicht einmal eine Laufzeitangabe, sondern ist so lange gültig, bis er gekündigt wird. Der Gehaltstarifvertrag wird hingegen meist schon bei der Niederschrift zeitlich begrenzt. Die übliche Laufzeit beträgt rund ein Jahr.