Ratgeber für Absolventen & Berufseinsteiger
Fristgerechte Kündigung
Die fristgerechte Kündigung kann sowohl vonseiten des
Arbeitgebers wie auch des Arbeitnehmers ausgesprochen werden. Du als
Arbeitnehmer hast es jedoch leichter, da du keine Gründe anführen musst. Es
genügt, wenn du deinen Kündigungswunsch fristgerecht schriftlich mitteilst und
dafür sorgst, dass er die Verantwortlichen erreicht. Überlege aber im Vorfeld
gründlich: Möchtest du tatsächlich gehen, sei es, um dich zu verändern, sei es,
um in eine andere Stadt zu ziehen? Beantwortest du dir diese Frage mit „ja“,
kannst du die fristgerechte Kündigung aufsetzen.
Eine fristgerechte Kündigung muss auf jeden Fall deine
Adresse und die deines Arbeitgebers, deinen Kündigungswunsch und deinen
Austrittstermin sowie deine Unterschrift enthalten. Du kannst in diesem
Schreiben um ein Arbeitszeugnis bitten und dich für die Zeit im Unternehmen
bedanken. Zwar ist es rechtlich gesehen möglich, die Kündigung auf dem Postweg
einzusenden. Netter jedoch und auch angemessener ist es, sie dem Zuständigen
persönlich zu bringen. So kannst du deine Gründe für das Ausscheiden in einem
Gespräch unter vier Augen erklären. Lass dir den Empfang der Kündigung
quittieren, sodass es später nicht zu Schwierigkeiten kommt. Auch, wenn du
eigentlich eine Mordswut im Bauch hast, bleibe freundlich. Es ist
unprofessionell, einen wütenden Abgang hinzulegen – und letzten Endes ist die
Arbeitswelt doch auch immer kleiner, als man denkt. Vielleicht siehst du
jemanden von den Beteiligten im Arbeitsleben einmal wieder.
Wenn ein Arbeitgeber eine fristgerechte Kündigung
aussprechen möchte, muss er Gründe dafür anführen. Dies dient dem Schutz der
Arbeitnehmer und soll verhindern, dass jemand aus rein persönlichen Gründen
oder Antipathie seinen Job verliert. Gründe für die fristgerechte Kündigung
können etwa betriebsbedingter Natur sein, das heißt, dass beispielsweise der
Umsatz zurückgeht, die Auftragslage sich verschlechtert, dass Arbeiten
fremdvergeben wurden oder dass Witterungsverhältnisse herrschen, die die
Durchführung der Arbeiten zunächst unmöglich machen. Auch die personenbedingte
Kündigung ist möglich: Diese kann als fristgerechte Kündigung formuliert
werden, wenn der Arbeitnehmer über 18 Monate hinweg kontinuierlich krank ist
oder durch Kurzerkrankungen mehr als sechs Wochen pro Jahr ausfällt.
Eine fristgerechte Kündigung kann auch ausgesprochen werden,
wenn das Verhalten des Arbeitnehmers zu wünschen übrig lässt. In den meisten
Fällen geht hier der Kündigung eine Abmahnung voraus. Ein Grund für eine
verhaltensbedingte Kündigung kann etwa die Verweigerung von vertraglich
vereinbarten Leistungen sein. Wer Betriebsgeheimnisse verrät, kann ebenfalls
seine fristgerechte Kündigung bekommen. Auch Straftaten, die während oder
außerhalb der Dienstzeiten begangen werden, können zur Kündigung führen. Wer
sich der Diskriminierung und des Mobbings schuldig macht, kann seinen Job
verlieren, ebenso, wer den Chef beleidigt oder Äußerungen rassistischen,
ausländerfeindlichen oder rechtsradikalen Inhalts macht.
Die richtige Frist für die fristgerechte Kündigung ändert sich mit den Jahren, die der Arbeitnehmer bereits für das Unternehmen tätig war. Nach zwei Jahren liegt die Kündigungsfrist bei einem Monat, nach fünf Jahren bei zwei Monaten. Nach acht Jahren Betriebszugehörigkeit steigt sie auf vier Monate, und nach zwölf Jahren hat man fünf Monate lang Zeit, sich etwas Neues zu suchen. Nach 15 Jahren beträgt die Kündigungsfrist ein halbes Jahr, und ab 20 Jahren in ein und demselben Unternehmen kannst du dich sieben Monate lang auf deinen Ausstieg vorbereiten.