Ratgeber für Absolventen & Berufseinsteiger
Freibetrag
Ein Freibetrag ist ein Betrag, der deinem Jahreseinkommen
abgezogen wird, ehe die Steuer dafür berechnet wird. Das bedeutet, dass du für
diesen Teil des Gesamteinkommens keine Steuern bezahlen musst. Ein Freibetrag
entlastet dich also finanziell. Es gibt viele verschiedene Formen solcher
Freibeträge. Manche dieser Beträge werden direkt vom Finanzamt mit
eingerechnet, ohne dass du einen Antrag stellen musst, bei anderen hingegen ist
ein Antrag zwingend vonnöten.
Ein Freibetrag, der immer, für alle und ohne besonderen
Antrag gilt, ist der Grundfreibetrag. Er liegt aktuell bei 8.354 Euro im Jahr
für Alleinstehende und bei 16.708 Euro für Verheiratete. Dies gilt als das
Existenzminimum, und von diesem Betrag darf auch durch Steuern nichts mehr
abgezogen werden, da sonst der Betreffende sein Leben nicht mehr selbst
finanzieren kann. Der Grundfreibetrag entspricht der Höhe des
Arbeitslosengeldes II. Das heißt, wer durch Arbeit ebenso viel verdient wie ein
Arbeitsloser, der Arbeitslosengeld II bekommt, muss nicht noch Steuern
bezahlen.
Der Kinderfreibetrag beziehungsweise das Kindergeld hingegen
muss beantragt werden. Nach der Geburt des Kindes gehst du zur Familienkasse
und fällst das entsprechende Formular aus. Dann bekommst du monatlich das
Kindergeld überwiesen. Am Ende des Jahres errechnet das Finanzamt anhand deiner
Steuererklärung, was für dich günstiger ist, nämlich das Kindergeld oder die
der Kinderfreibetrag. Die Abrechnung erfolgt zu deinen Gunsten. Der Freibetrag
für Kinder setzt sich zusammen aus dem reinen Kinderfreibetrag, der bei 4.368
Euro jährlich liegt, und dem Erziehungsfreibetrag, der 2.640 Euro ausmacht. Er
liegt also bei insgesamt 7.008 Euro pro Jahr und Kind. Bist du der
Lohnsteuerklasse 2 zugerechnet, bekommst du darüber hinaus noch einen Freibetrag
von 1308 Euro: Dies ist der Alleinerziehendenentlastungsbetrag.
Ein volljähriges Kind, das in der Berufsausbildung ist, kann
ein Grund für einen weiteren Freibetrag sein: Der Ausbildungsfreibetrag steht
denjenigen Eltern zu, die ein Anrecht auf den Kinderfreibetrag respektive das
Kindergeld haben, deren Kind nicht mehr bei ihnen wohnt, denen aber
Aufwendungen für das Kind entstehen. Um diesen Freibetrag zu erhalten, müssen
die Eltern einen Antrag stellen.
Auch für Kapitaleinkünfte gibt es einen besonderen
Freibetrag: Der Sparerfreibetrag liegt aktuell bei 801 Euro und muss gesondert
beantragt werden. Bekommst du Sachbezüge von deinem Arbeitgeber oder erhältst
du Rabatt auf Produkte oder Dienstleistungen seines Unternehmens liegt der
dazugehörige Rabattfreibetrag auf Antrag bei 1.080 Euro im Monat.
Wer an einer Behinderung leidet oder pflegebedürftig ist,
kann den passenden Freibetrag geltend machen: Es kommt bei der Berechnung der
Höhe auf den Schweregrad wie auch auf die Art der Behinderung an. Den Pflegepauschbetrag
kannst du geltend machen, wenn die Pflege innerhalb von Deutschland und zu
Hause stattfindet und wenn die pflegende Person für ihre Tätigkeit nicht
entlohnt wird.
Für die Tätigkeit in einer gemeinnützigen Organisation kannst du ebenfalls einen Freibetrag beantragen: Die so genannte Übungsleiterpauschale sorgt dafür, dass du für Einkünfte aus nebenberuflichen Tätigkeiten für gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige Organisationen bis zu einer Höhe von 2.400 Euro keine Steuern zahlen musst. Das betrifft vor allem Betreuer, Übungsleiter oder Erzieher. Doch auch Verdienste aus Nebentätigkeiten als Trainer in Sportvereinen, als Dozent an Universitäten, als Künstler oder als Pflegekraft können unter diesen speziellen Freibetrag fallen.