X

Du suchst Orientierung?

Wir bauen Karista.de gerade etwas um – deshalb sind einige Funktionen momentan nur eingeschränkt verfügbar.

Aber keine Sorge: Auf www.Trainee.de gibt es viele interessante Stellen für Absolventen.

Ratgeber für Absolventen & Berufseinsteiger

Freibetrag

Ein Freibetrag ist ein Betrag, der deinem Jahreseinkommen abgezogen wird, ehe die Steuer dafür berechnet wird. Das bedeutet, dass du für diesen Teil des Gesamteinkommens keine Steuern bezahlen musst. Ein Freibetrag entlastet dich also finanziell. Es gibt viele verschiedene Formen solcher Freibeträge. Manche dieser Beträge werden direkt vom Finanzamt mit eingerechnet, ohne dass du einen Antrag stellen musst, bei anderen hingegen ist ein Antrag zwingend vonnöten.

Ein Freibetrag, der immer, für alle und ohne besonderen Antrag gilt, ist der Grundfreibetrag. Er liegt aktuell bei 8.354 Euro im Jahr für Alleinstehende und bei 16.708 Euro für Verheiratete. Dies gilt als das Existenzminimum, und von diesem Betrag darf auch durch Steuern nichts mehr abgezogen werden, da sonst der Betreffende sein Leben nicht mehr selbst finanzieren kann. Der Grundfreibetrag entspricht der Höhe des Arbeitslosengeldes II. Das heißt, wer durch Arbeit ebenso viel verdient wie ein Arbeitsloser, der Arbeitslosengeld II bekommt, muss nicht noch Steuern bezahlen.

Der Kinderfreibetrag beziehungsweise das Kindergeld hingegen muss beantragt werden. Nach der Geburt des Kindes gehst du zur Familienkasse und fällst das entsprechende Formular aus. Dann bekommst du monatlich das Kindergeld überwiesen. Am Ende des Jahres errechnet das Finanzamt anhand deiner Steuererklärung, was für dich günstiger ist, nämlich das Kindergeld oder die der Kinderfreibetrag. Die Abrechnung erfolgt zu deinen Gunsten. Der Freibetrag für Kinder setzt sich zusammen aus dem reinen Kinderfreibetrag, der bei 4.368 Euro jährlich liegt, und dem Erziehungsfreibetrag, der 2.640 Euro ausmacht. Er liegt also bei insgesamt 7.008 Euro pro Jahr und Kind. Bist du der Lohnsteuerklasse 2 zugerechnet, bekommst du darüber hinaus noch einen Freibetrag von 1308 Euro: Dies ist der Alleinerziehendenentlastungsbetrag.

Ein volljähriges Kind, das in der Berufsausbildung ist, kann ein Grund für einen weiteren Freibetrag sein: Der Ausbildungsfreibetrag steht denjenigen Eltern zu, die ein Anrecht auf den Kinderfreibetrag respektive das Kindergeld haben, deren Kind nicht mehr bei ihnen wohnt, denen aber Aufwendungen für das Kind entstehen. Um diesen Freibetrag zu erhalten, müssen die Eltern einen Antrag stellen.

Auch für Kapitaleinkünfte gibt es einen besonderen Freibetrag: Der Sparerfreibetrag liegt aktuell bei 801 Euro und muss gesondert beantragt werden. Bekommst du Sachbezüge von deinem Arbeitgeber oder erhältst du Rabatt auf Produkte oder Dienstleistungen seines Unternehmens liegt der dazugehörige Rabattfreibetrag auf Antrag bei 1.080 Euro im Monat.

Wer an einer Behinderung leidet oder pflegebedürftig ist, kann den passenden Freibetrag geltend machen: Es kommt bei der Berechnung der Höhe auf den Schweregrad wie auch auf die Art der Behinderung an. Den Pflegepauschbetrag kannst du geltend machen, wenn die Pflege innerhalb von Deutschland und zu Hause stattfindet und wenn die pflegende Person für ihre Tätigkeit nicht entlohnt wird.

Für die Tätigkeit in einer gemeinnützigen Organisation kannst du ebenfalls einen Freibetrag beantragen: Die so genannte Übungsleiterpauschale sorgt dafür, dass du für Einkünfte aus nebenberuflichen Tätigkeiten für gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige Organisationen bis zu einer Höhe von 2.400 Euro keine Steuern zahlen musst. Das betrifft vor allem Betreuer, Übungsleiter oder Erzieher. Doch auch Verdienste aus Nebentätigkeiten als Trainer in Sportvereinen, als Dozent an Universitäten, als Künstler oder als Pflegekraft können unter diesen speziellen Freibetrag fallen.