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Existenzminimum

Wenn du mal in die verzwickte Situation kommen solltest ohne Job da zu stehen, musst du dir aber keine Sorgen machen, dass du von einem Tag auf den anderen auf der Straße landest. In Deutschland, wie auch in anderen Ländern wie Österreich oder die Schweiz, ist durch das Grundgesetzt ein Existenzminimum festgelegt, mit dem du notwendige Grundbedürfnisse abdecken kannst, um so über die Runden zu kommen.

Wenn man vom soziokulturellen Existenzminimum spricht, meint man die Sicherung der notwendigen materiellen Bedürfnisse, um physisch überleben zu können und sein Leben auch weiter meistern zu können. Hierzu zählen in erster Linie Nahrung, Kleidung, eine Wohnung und eine medizinische Notfallversorgung. Darüber hinaus wird mit diesem Notbedarf auch garantiert, dass man weiterhin am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben teilhaben kann und nicht aus der Gesellschaft verdrängt wird.

Wie hoch dieser Bedarf ausfällt, wird jährlich anhand von statistisch erhobenen Ergebnissen ausgerechnet. Dabei werden die monatlichen Einnahmen und Ausgaben von einem Einpersonenhaushalt aus den ärmsten deutschen Haushalten herangezogen, um die Richtlinien zu berechnen. Von diesen statistisch ermittelten Werten werden anschließend noch Abschläge vorgenommen, damit die Grundsicherung, hierzu zählen Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II, nicht höher ist als die Einnahmen von Geringfügigbeschäftigten. Diese Vorgehensweise ist im Lohnabstandsgebot festgelegt und soll Distanz zwischen Erwerbstätigen und Beziehern der Grundsicherungsleistung schaffen, um so die Gerechtigkeit zu bewahren.

Wenn du zum Zeitpunkt der Arbeitslosigkeit auch verschuldet bist und deine Kredite nicht zurückzahlen kannst, kann es passieren, dass dein Einkommen von deinen Gläubigern verpfändet wird. Da du bei Arbeitslosigkeit das Geld aber selber zum Leben brauchst, bestehen in diesem Fall Freibeträge, auch genannt schuldrechtliches Existenzminimum. Seit dem 1. Juli 2013 lag die pfändungsfreie Grenze für einen Einpersonenhaushalt bei 1.045,04 € netto pro Monat. Dieser Betrag muss jedoch fast jährlich angepasst werden.

Neben dem soziokulturellen und schuldrechtlichen hat das Bundesverfassungsgericht zudem ein steuerrechtliches Existenzminimum festgelegt. Hiernach darf eine Person oder auch ein Ehepaar eine bestimmte Summe an Geld pro Jahr verdienen, ohne dass sie Steuern an den Staat abführen müssen. Dieser Notbedarf darf in keinem Fall geringer ausfallen als das sozialhilferechtliche Minimum, welches in voller Höhe von der Einkommenssteuer freigestellt ist. Auch diese Werte ändern sich von Jahr zu Jahr und müssen stets neu festgelegt werden.

Neben dieser staatlichen Hilfe, hat man als Arbeitsloser auch die Möglichkeit Hilfe bei diversen nichtstaatlichen Organisationen zu suchen. Es gibt in Deutschland viele karitative Einrichtungen, wie die Tafeln oder Suppenküchen, die notbedürftigen Menschen mit Kleider- und Nahrungsspenden unter die Arme greifen.