Ratgeber für Absolventen & Berufseinsteiger
Elterngeld
Wenn ein Baby auf die Welt kommt, muss sich jemand darum kümmern, bis es alt genug für Betreuung etwa in Kindertagesstätten ist. Da dies bei voller Berufstätigkeit nicht möglich ist, die Familie oder gar der/die Alleinerziehende aber nicht auf das Gehalt verzichten kann, springt der Staat ein und zahlt Elterngeld. Für bis zu vierzehn Lebensmonate des Babys kann dieses Geld vom Staat bezogen werden. Ein Elternteil kann Elterngeld für zwei bis zwölf Monate für sich beantragen. Fehlt danach bei Alleinerziehenden das Geld, kann noch zwei Monate weiter gezahlt werden. Beantragt der andere Elternteil für den Rest der 14 Lebensmonate seines Babys das Elterngeld für sich, zahlt der Staat an ihn.
Da es eine spannende, anstrengende und aufregende Phase ist,
wenn man ein Kind bekommt, beweist der Staat bei den Fristen Kulanz. Du musst
nicht sofort nach der Geburt deines Babys den Antrag auf das Elterngeld
einreichen: Bis zu drei Monate lang wird es auch rückwirkend gezahlt.
Da das Elterngeld nach dem Nettoeinkommen des Antragstellers aus den letzten zwölf Kalendermonaten vor der Geburt richtet, müsst ihr überlegen, für wen es sich mehr rechnet, den Antrag zuerst zu stellen. Dabei gilt: Wer zwischen 1000 und 1200 Euro netto monatlich verdiente, bekommt 67 Prozent der Summe als Elterngeld. Lag das Nettogehalt bei 1220 Euro, werden 66 Prozent davon ausgezahlt, und bei 1240 und mehr Euro beträgt das Elterngeld noch 65 Prozent der Summe. Wer weniger als 1000 Euro verdiente, bekommt auch gestaffelt mehr Prozent, hinauf bis zu 100 Prozent des Nettoverdienstes.
Elterngeld kann beantragen, wer sein Baby in den ersten
vierzehn Lebensmonaten selbst betreuen und erziehen möchte. Das betrifft vor
allem natürlich die Eltern oder gegebenenfalls die Adoptiveltern. Allerdings
können in besonderen Fällen auch Ausnahmen gemacht werden und Großeltern oder
Geschwister das Elterngeld zugesprochen bekommen, wenn sie es sind, die das
Kind großziehen. Jedoch müssen sie dann tatsächlich die Erzieher sein und mit
dem betreffenden Kind in einem Haushalt leben.
Manche Familien haben sehr viel Unterstützung durch
Verwandte oder Freunde, die gern auf das Baby aufpassen. So können auch die
Elternteile, die sich hauptsächlich um die Betreuung des Babys kümmern,
manchmal einem Nebenjob nachgehen. Wenn du das in betracht ziehst, musst du
aufpassen: Mehr als 30 Stunden pro Woche darfst du nicht arbeiten, sonst
erlischt dein Anspruch auf das Elterngeld.
Elternpaare, deren zu versteuerndes Einkommen im Jahr vor der Geburt des Babys bei mehr als 500.000 Euro lag, haben keinen Anspruch auf das Elterngeld vom Staat. Auch Alleinerziehende, die ein Einkommen von mehr als 250.000 Euro aufweisen können, bekommen diese Unterstützung nicht. Bei Selbstständigen können die Einnahmen in den zwölf Monaten vor der Geburt des Babys stark schwanken. Sie weisen ihren Anspruch im Normalfall durch das Einreichen der letztjährigen Steuerklärung nach. Die Monate übrigens, die Frauen wegen ihrer Schwangerschaft bei der Arbeit aussetzten oder wegen Komplikationen nicht arbeiten konnten, werden für die Errechnung des Elterngeldes nicht herangezogen. Hier können frühere Monate hinzugerechnet werden. Bei Männern gilt dasselbe für die Monate, in denen sie Wehr- oder Zivildienst geleistet haben und so einen Verdienstausfall hatten.