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Einkommensteuer

Die Einkommensteuer muss in Deutschland jeder zahlen, der über wie auch immer geartete Einkünfte verfügt, die den Grundfreibetrag von 8.354 Euro im Jahr überschreiten. Das Geld kommt dem Bund, den Ländern und den Gemeinden zugute und sorgt dafür, dass der Staat agieren kann. Für Menschen, die in Deutschland leben, gilt diese Steuer für Einkommen, die sie weltweit erwirtschaften. Anteilig wird die Einkommensteuer aber auch für Einkünfte erhoben, die von Menschen, die in einem anderen Land leben, innerhalb Deutschlands erwirtschaftet werden.

Zusätzlich zur Einkommensteuer wird der Solidaritätszuschlag erhoben. Er liegt für alle Einkommensteuerpflichtigen bei 5,5 Prozent des Bruttogehalts. Die Einkommensteuer hingegen wird mit dem Progressionsprinzip berechnet. Das bedeutet, dass Menschen mit einem geringen Einkommen auch eine geringere Einkommsteuer zahlen müssen, während die Steuer bei steigenden Einkünften stärker ansteigt. Der Einkommensteuerhöchstsatz liegt in Deutschland aktuell bei 45 Prozent. Zusammen mit dem Solidaritätszuschlag können Menschen mit einem gewissen Einkommen also die Hälfte ihres Einkommens abgeben müssen. Das hat schon oft für die so genannte Steuerflucht gesorgt.

Allerdings ist die obige Rechnung zu einfach: Bei der Errechnung der Einkommensteuer gilt das Nettoprinzip. Das bedeutet, dass die Steuer nicht aus allen Einkünften errechnet wird, sondern dass vorher noch verschiedene Abzüge gemacht werden können. Dafür musst du zunächst all deine Einkünfte aus selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit, als Land- und Forstwirtschaft, aus Verpachtung und Vermietung, aus Gewerbebetrieben und Kapitalvermögen und auch sonstige Einkünfte für das Jahr zusammenrechnen, für das du deine Steuererklärung machen möchtest. Diese Summe ist die deiner Einkünfte.

Von der Summe der Einkünfte werden vor der Berechnung der Einkommensteuer nun als Erstes eventuelle Freibeträge für die Land- und Forstwirtschaft abgezogen, ebenso wie der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende oder der Altersentlastungsbetrag. Nun bleibt der Gesamtbetrag deiner Einkünfte. Von diesem ziehst du deine Vorsorgeaufwendungen und deine Sonderausgaben ab. Kinderbetreuungskosten, Ausbildungsfreibeträge, Pauschbeträge für Behinderte, Hinterbliebene oder pflegebedürftige Personen werden ebenso abgezogen wie außergewöhnliche Belastungen.

Was übrig bleibt, ist dein Einkommen. Von diesem kannst du deine Kinderfreibeträge abziehen, wenn sie sich als günstiger erwiesen haben als das Kindergeld. Auch der Härtefallausgleich wird hier subtrahiert. Erst diese Summe ist dein zu versteuerndes Einkommen, das heißt, erst jetzt wird die Einkommensteuer berechnet. Das geschieht in Abhängigkeit von der Höhe deiner Einkünfte. Um den genauen Wert ermitteln zu können, benutzt du entweder einen Einkommensteuerrechner online oder du schlägst in einer Einkommensteuertabelle nach.

Bist du verheiratet, könnt ihr beiden die Zusammenveranlagung beantragen. In diesem Fall greift bei euch das Ehegattensplitting. Um eure gemeinsame Einkommensteuer zu errechnen, zählt ihr euer zu versteuerndes Einkommen zusammen. Teilt es dann durch zwei – so hat einer im Normalfall mehr, der andere weniger, als es ursprünglich der Fall war. Berechnet jetzt aus dieser Summe die Höhe der Einkommensteuer nach den Tabellen und nehmt das Ergebnis mal zwei. Das ist die Summe an Einkommensteuer, die ihr gemeinsam zu zahlen habt. Diese ist im Normalfall geringer als die Summe dessen, was ihr beide einzeln zahlen müsstet. Das liegt an der Steuerprogression, die höhere Einkünfte stärker besteuert. Dadurch, dass ihr den Besserverdiener bei den Steuern entlastet, gewinnt ihr also unter dem Strich als Paar.