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Ratgeber für Absolventen & Berufseinsteiger

Einkommensrechner

Als Berufseinsteiger ist man natürlich stolz auf sein erstes Einkommen, doch nur selten hat man sich im Vorfeld darüber Gedanken gemacht, welche Abzüge dabei inbegriffen sind oder gar einen Einkommensrechner zurate gezogen. ‚Brutto‘ und ‚netto‘ sind zwei Begriffe, die du im Zusammenhang mit dem Gehalt schon öfter gehört hast, aber was genau bedeuten sie? Wie rechnet sich das Bruttogehalt in das um, was für dich am Ende tatsächlich bleibt. Wichtige Informationen zum Einkommensrechner haben wir dir hier zusammengetragen, sodass du auf diesem Gebiet etwas mehr Übersicht gewinnst!

Bei der Berechnung des Nettolohns, also dem Lohn, der dir tatsächlich bleibt, fallen einige Abzüge an, wobei der größte Teil dieser Abzüge mittels der Lohnsteuer an den Staat geht. Die Abzüge können recht unterschiedlich sein und sind zudem an deinen Bruttoverdienst geknüpft. Verdienst du als Alleinstehender mehr als 8354 Euro im Jahr, musst du eine Einkommenssteuer zahlen. Bei Verheirateten liegt der jährliche Grundbetrag bei genau dem doppelten Wert von 16.708 Euro. Überschreitet dein jährliches Einkommen den Grundfreibetrag nicht, dann fallen lediglich Sozialabgaben an. Die Einkommenssteuer ist wie gesagt vom Bruttoeinkommen abhängig und kann zwischen 15% und 45% betragen. Beim Einkommensrechner gilt hierbei also: Wer mehr verdient, muss auch mehr Steuern zahlen.

Übersteigt dein jährliches Einkommen den Grundfreibetrag und du bist zudem einer kirchlichen Gemeinschaft angehörig, so wirst du zudem aufgefordert, Kirchensteuern zu zahlen. Diese kann von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein und beläuft sich zwischen 8% und 9% deiner Einkommenssteuer. Wurdest du als Kind getauft, hast aber mittlerweile keinen Bezug mehr zur Kirche, musst du den Austritt aus der Kirche schriftlich bei deiner Stadtverwaltung vorlegen und bist dadurch auch von der Kirchensteuer befreit.

Bei der Berechnung deines Nettolohns kommt des Weiteren der Solidaritätszuschlag von 5,5% deiner Einkommenssteuer hinzu. Von diesen Wert kannst du dich nicht befreien lassen. Er gehört zur Einkommenssteuer und wird direkt von deinem Bruttolohn abgezogen, wenn du den Grundfreibetrag überschreitest. Die Krankenversicherung schlägt mit 15,5% zu Buche, wobei dieser Prozentsatz zwischen dir und deinem Arbeitgeber aufgeteilt wird: 8,2% davon liegen bei dir. Hinzukommen noch Pflegeversicherung mit 1,7%, Rentenversicherung mit 19,9% und die Arbeitslosenversicherung mit 4,2%. Ziehst du all diese Werte von deinem Lohn ab, erhältst du die Summe, die dir als Nettolohn bleibt. Hilfreich kann es hierbei sein, die ganzen Werte online in einen Einkommensrechner einzutragen. Auf Steuerseiten im Internet findest du einige Einkommensrechner, die dir das Rechnen erleichtern und dir auch kleine Hilfestellungen bei den einzutragenden Werten geben.