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Dienstwagen/Firmenwagen

Dein neuer Arbeitgeber bietet dir einen Dienstwagen an. Ehe du zusagst, solltest du dir etwas Bedenkzeit ausbitten: Rechne erst in Ruhe, inwieweit sich ein Firmenwagen für dich lohnen würde. Ob er sich für deinen Arbeitgeber lohnt, steht außer Frage: Er bekommt nach dem Kauf die Umsatzsteuer zurück, und die Anschaffung wie auch die Unterhaltskosten für einen Firmenwagen kann er absetzen. Dein Bruttogehalt sinkt um den geldwerten Vorteil, den dir der Wagen verschafft, und so muss dein Arbeitgeber auch weniger Lohnnebenkosten für dich zahlen. Daher wird es ihm ein Anliegen sein, dass du zusagst. Überprüfe aber erst, ob du in deiner Situation einen Dienstwagen haben möchtest.

Da ein Auto, das dir die Firma zur Verfügung stellt, einen geldwerten Vorteil bedeutet, musst du diesen versteuern. Dieser geldwerte Vorteil wird vom Finanzamt vor der Versteuerung auf dein Gehalt aufgeschlagen, und auch deine Sozialversicherungsbeiträge steigen an. Je nach Wert des Dienstwagens und nach Steuerklasse kann es sein, dass du allein 100 Euro mehr Steuern im Monat zahlen musst. Je nachdem, wie viel du hier zahlen müsstest, könntest du mit einem privaten Gebrauchtwagen günstiger davonkommen.

Die Berechnung des geldwerten Vorteils kann auf zwei Arten geschehen. Entweder führst du penibel ein Fahrtenbuch, trägst also jede Fahrt, sei sie dienstlich oder privat, in dein Heftchen ein. So kann der Anteil der privaten Nutzung des Firmenwagens exakt ausgerechnet werden. Die zweite Möglichkeit ist, dass du nach der 1-Prozent-Regel zahlen musst. Diese legt fest, dass der geldwerte Vorteil pro Monat ein Prozent des Bruttolistenpreises für den Dienstwagen beträgt – also die Summe, die beim Arbeitgeber dem zu versteuernden Gehalt hinzugerechnet wird. Bei einem Auto, das einen Bruttolistenpreis von 50.000 Euro hat, sind das immerhin ganze 500 Euro im Monat, die zusätzlich versteuert sein wollen.

Ob der Dienstwagen gebraucht gekauft wird oder nicht, hat keinen Einfluss auf diese Regelung. Daher ist es für dich als Arbeitnehmer umso besser, je geringer der Bruttolistenpreis des Firmenwagens ist. Es gibt aber Dinge, die ausschließlich positiv an einem Dienstwagen sind: Du musst dich nicht um die Zulassung, um Ersatzwagen oder um Werkstatttermine kümmern, da ja das Unternehmen der Fahrzeughalter ist und nicht du. Es zahlt die Winterreifen, Inspektionen und nötige Reparaturen und manchmal sogar die Benzinkosten.

Allerdings solltest du die Nutzungsbedingungen für den Firmenwagen genau lesen: Manche Arbeitgeber schließen die private Nutzung aus. Einige verbieten Fahrten ins Ausland oder in den Urlaub. Viele Menschen empfinden es auch als schwierig oder störend, das Fahrtenbuch diszipliniert zu pflegen. Hier bleibt außerdem immer die Unsicherheit, ob das Finanzamt es anerkennen wird, da es keine einheitlichen Regelungen gibt: Excel-Tabellen beispielsweise wurden schon gerichtlich abgelehnt. Und statt den nach dem Fahrtenbuch genau berechneten Beiträgen plötzlich nach der 1-Prozent-Regel zahlen zu müssen, kann für viele Arbeitnehmer schmerzhaft sein.

Auch die Versicherung beim Firmenwagen ist nicht unkompliziert: Das Unternehmen ist der Fahrzeughalter, aber du als Arbeitnehmer fährst das Auto. Im Normalfall greift der Versicherungsschutz nur dann, wenn du selbst am Steuer gesessen hast. Die Erlaubnis, dass auch deine Familienangehörigen den Dienstwagen lenken dürfen, muss dein Arbeitgeber gegebenenfalls explizit im Vertrag erteilen.