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Dienstvertrag

Sobald du im Berufsleben stehst, wirst du feststellen, dass es viele verschiedene Arten von Verträgen gibt. Der Dienstvertrag ist eine Art davon, und er ist an sich sehr wandelbar. Um ihn verstehen zu können, ist es zunächst wichtig, ihn vom Werkvertrag abzugrenzen. In einem Dienstvertrag wird festgelegt, dass die eine Seite einen bestimmten Dienst leistet, während die andere Seite sich verpflichtet, das Entgelt zu bezahlen. Allerdings geht es hier tatsächlich nur um die Leistung des Dienstes: Eine Erfolgsgarantie gibt es nicht. Ein gutes Beispiel hierfür ist etwa die Arbeit eines Anwalts: Du konsultierst ihn, und er vertritt dich. Eine Erfolgsgarantie kann er dir allerdings nicht geben. Dass du ihn bezahlen musst, steht trotzdem außer Frage.

Beim Werkvertrag dagegen verpflichtet sich der Beauftragte zur Ablieferung eines Werkstücks ohne Mängel. Das kann vieles bedeuten: Ein Schneider zum Beispiel muss den in Auftrag gegebenen perfekten Maßanzug abliefern, sonst hat er den Werkvertrag nicht erfüllt. Gleichzeitig gibt es aber auch Dienstleistungen, bei denen der Erfolg garantiert ist. Auch die Verträge über solche Dienstleistungen fallen unter die Werkverträge. Ein Beispiel für diesen etwas komplizierten Sachverhalt kann etwa die Arbeit eines selbstständigen IT-Sachverständigen sein, der für ein bestimmtes Unternehmen ganz genau umrissene Aufgaben erledigen soll. Sind die Anweisungen deutlich genug und ist der Erfolg der Arbeit garantiert, handelt es sich um einen Werkvertrag.

Im Dienstvertrag wird häufig festgelegt, an welchem Ort und innerhalb von welcher Frist welche besondere Arbeit geleistet werden muss. Die Summe der Entlohnung kann festgelegt werden, und die Zahlungsmodalitäten werden geklärt. Die Art und der Umfang des Auftrags werden definiert und mögliche Vor- und Nebenleistungen vereinbart. Es wird auch berücksichtigt, wie der Vertrag endet: Dies kann durch zeitliche Begrenzung, durch Kündigung oder durch eine Aufhebungsvereinbarung geschehen. Das alles sind Möglichkeiten, die zum Beispiel im Dienstvertrag eines Freiberuflichen stehen können.

Allerdings ist es in manchen Fällen nicht einmal nötig, einen schriftlichen Vertrag zu unterzeichnen: Gehst du zum Beispiel zum Arzt, nimmst du eine Dienstleistung in Anspruch. Der Erfolg dieser Dienstleistung, also deine Gesundung, hat keinen Einfluss darauf, dass du diese Dienstleistung bezahlen musst. In fast allen anderen Fällen aber, speziell, wenn du selbstständig arbeitest, solltest du auf eine schriftliche Fixierung der Absprachen pochen. Viel zu leicht kann es sonst vorkommen, dass du nach Ablieferung deiner Dienstleistung lange auf die Vergütung warten musst – denn in den meisten Fällen erfolgt sie erst nach getaner Arbeit.

Neben den genannten Verträgen gibt es noch andere, die ebenfalls Dienstverträge sind. Unterrichtsverträge an Fernschulen zum Beispiel, Telekommunikationsverträge und auch Arbeitsverträge sind im Normalfall Dienstverträge. Der Arbeitsvertrag allerdings ist eine besondere Form von Dienstvertrag: Zunächst einmal ist er in vielen Fällen auf Dauer angelegt und nicht nur zum Beispiel für einmalige Dienstleistungen oder für ein besonderes Projekt. Außerdem gibt es Besonderheiten zur Kündigung, die durch das Kündigungsschutzgesetz vorgeschrieben werden und die im freien Dienstvertrag nicht beachtet werden müssen. Auch werden im Arbeitsvertrag besondere Modalitäten wie zum Beispiel die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall festgelegt. Eine solche Vergünstigung gibt es im normalen Dienstvertrag für freie Mitarbeiter nicht; hier zählt nur die Dienstleistung selbst.