Ratgeber für Absolventen & Berufseinsteiger
Bruttolohn/Bruttogehalt
Das Wort „brutto“ stammt aus dem Italienischen und bedeutet so
viel wie „gesamt“. Der Bruttolohn bezeichnet daher das vereinbarte Gehalt
zwischen dir und deinem Arbeitgeber vor Abzug von Steuern und
Sozialversicherungsbeiträgen.
Du hast deinen ersten Job an Land gezogen und freust dich auch
schon riesig auf deinen ersten Lohn. Aber bekomm keinen Schreck, wenn die Zahl
auf deiner Gehaltsabrechnung nicht mit der vereinbarten Summe mit deinem
Arbeitgeber übereinstimmt. Als Arbeitnehmer bist du nämlich verpflichtet
diverse Beträge von deinem Bruttoeinkommen in Form von Steuern an den Staat
abzugeben. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag, die
Sozialversicherungsbeiträge und gegeben falls noch die Kirchensteuer. Die
Sozialversicherungsbeiträge setzen sich aus der gesetzlichen
Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung und
Pflegeversicherung zusammen. Außerdem kann dein Einkommen durch private Abzüge,
beispielsweise vermögenswirksame Leistungen oder private Vorsorge, weiter
gekürzt werden. Das verbliebene Gehalt nach all diesen Abzügen ist dann dein
Nettolohn. Kurz gesagt, das Bruttogehalt abzüglich Steuern, Beiträge an die
Sozialversicherung und eventuell privater Vorsorge ergibt das Nettogehalt.
Wie viel dir letztendlich von deinem Bruttolohn abgezogen
wird, wird individuell bestimmt. Welcher Lohnsteuerklasse ein Arbeitnehmer oder
eine Arbeitnehmerin zugehört, hängt von mehreren Faktoren ab. So ist zum
Beispiel dein Familienstand wichtig. Ob du ledig, verheiratet, geschieden oder
gar verwitwet bist, hat Auswirkungen auf deine Steuerabgaben. Falls du schon
verheiratet bist, wird zudem auch die Lohnsteuerklasse von deinem Ehepartner
mitberücksichtigt. Hast du Kinder? Auch dies ist ein Faktor, der die
Steuerabgaben beeinflusst. Falls du individuelle Fragen hast, kann dir dein
zuständiges Finanzamt oder auch ein Steuerberater weiterhelfen.