Ratgeber für Absolventen & Berufseinsteiger
Betriebsbedingte Kündigung
Wenn ein Arbeitgeber eine Kündigung wirksam machen möchte,
während das Arbeitsverhältnis eigentlich durch das Kündigungsschutzgesetz
geschützt ist, braucht er sehr gute Gründe dafür. Eine betriebsbedingte
Kündigung etwa kann wirksam sein, wenn dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllt
sind. Dazu zählt, dass dringende betriebliche Erfordernisse die
Weiterbeschäftigung des betroffenen Arbeitnehmers unmöglich machen. Dies ist
beispielsweise bei einer Insolvenz mit Betriebsstilllegung gegeben, aber auch
Umstrukturierungen oder bei Schließung respektive Auslagerung von Abteilungen.
Doch diese betrieblichen Erfordernisse reichen nicht aus, um
eine betriebsbedingte Kündigung wirksam zu machen. Es darf gleichzeitig auch
keine Chance bestehen, den Arbeitnehmer, der die betriebsbedingte Kündigung
erhalten hat, auf einem freien, vergleichbaren Arbeitsplatz im selben
Unternehmen weiterhin zu beschäftigen. Gibt es eine solche Stelle, auf der der
Arbeitnehmer ohne eine Veränderung im Arbeitsvertrag weiterarbeiten könnte, ist
der Arbeitgeber verpflichtet, ihn hierher zu versetzen. Solltest du eine
betriebsbedingte Kündigung bekommen und wissen, dass es im Unternehmen eine
freie Stelle gibt, die deinen Fähigkeiten nicht vollständig entspricht, gibt es
dennoch Hoffnung: In einem solchen Fall kannst du deinen Arbeitgeber darüber
informieren, dass du zu einer Fortbildung oder Umschulung bereit wärst, um der
freien Stelle zu entsprechen.
Es muss eine Interessenabwägung stattfinden: Was wiegt bei
objektiver Betrachtung schwerer, das Interesse des Arbeitgebers mit seinen
betrieblichen Erfordernissen und der Unfähigkeit, den Arbeitnehmer weiter zu
beschäftigen, oder das Interesse des Arbeitnehmers, seinen Job zu behalten? Die
Abwägung findet, wenn die erforderlichen Punkte vonseiten des Arbeitgebers
vorliegen, nur pro forma statt. Wichtiger dagegen ist die Sozialauswahl: Der
Arbeitgeber muss entscheiden, wer die betriebsbedingte Kündigung am leichtesten
tragen kann. Bei dieser Entscheidung werden die Jahre der
Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, die Pflicht zu Unterhaltszahlungen und
eventuelle Schwerbehinderungen mit einbezogen. Muss ein Unternehmer also eine
betriebsbedingte Kündigung aussprechen, darf er nicht die jüngsten und
eifrigsten Mitarbeiter behalten, sondern muss auf die jeweiligen
Verpflichtungen und Lebensumstände Rücksicht nehmen.
Wenn es in der Firma einen Betriebsrat gibt, muss dieser
konsultiert werden, ehe irgendwelche Schritte eingeleitet werden, sonst ist die
betriebsbedingte Kündigung von vornherein unwirksam. Auch bei der Auswahl der
zu kündigenden Arbeitnehmer sollte der Arbeitgeber aufpassen: Bei Mitgliedern
des Betriebsrats, schwangeren Mitarbeiterinnen oder Menschen mit schweren
Behinderungen ist es oft der Fall, dass die betriebsbedingte Kündigung nicht
greift.
Erhältst du eine betriebsbedingte Kündigung, hast du drei Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Diese kann zwei Ziele verfolgen. Einesteils kannst du darauf klagen, dass dein Beschäftigungsverhältnis fortgesetzt wird. Dies wird jedoch nur passieren, wenn einer der oben genannten wichtigen Punkte für die betriebsbedingte Kündigung nicht erfüllt ist. Das zweite Ziel wäre das Aushandeln einer Abfindungssumme. In den meisten Fällen strengt die Arbeitgeberseite schon in der ersten Instanz einen Vergleich an, und hier wird die Abfindungssumme ausgehandelt. Ist das Unternehmen allerdings insolvent, lohnt sich eine solche Klage eher nicht.
Grundsätzlich solltest du beachten, dass es vor dem Arbeitsgericht keine Kostenerstattung für den Sieger gibt. Es ist also unter Umständen sinnvoll, früh im Arbeitsleben eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, da diese die Prozesskosten übernimmt. Hast du keine solche Versicherung, solltest du vor dem Einreichen einer Rechtsschutzklage in Erfahrung bringen, wie hoch deine Kosten in etwa sein werden.