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Betriebliche Altersvorsorge

Wenn du dich ein wenig mit der Rentensituation in Deutschland auseinandergesetzt hast, dann weißt du, dass die rein gesetzlichen Renten für deine Generation zum Leben später kaum ausreichen werden. Du solltest also nebenher auch selbst Initiative zeigen, um den Unterhalt in deinen Rentenjahren zu sichern. Das kannst du über private Vorsorge oder über die betriebliche Altersvorsorge tun.

Die betriebliche Altersvorsorge ist eine Möglichkeit zum Ansparen einer Rente, auf die jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch hat. Viele Arbeitgeber aber weisen ihre Mitarbeiter nicht auf diese Möglichkeit hin. Ist sie für dich interessant, sprich deinen Arbeitgeber ruhig darauf an. Er kann dir die betriebliche Altersvorsorge nicht verwehren.

Für die betriebliche Altersvorsorge entscheidet der Arbeitgeber sich für eine bestimmte Versorgungslösung. Er zahlt die vertraglich festgesetzten Beiträge für den Arbeitnehmer ein und kann diese Summen als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. Die Tatsache, dass er eine betriebliche Altersvorsorge anbietet, kann den Arbeitnehmer ans Unternehmen binden und für ein gutes Betriebsklima sorgen. Umso besser wird es, wenn er sogar noch einen Teil der Kosten selbst übernimmt. Dies geschieht allerdings auf freiwilliger Basis.

Dem Arbeitnehmer werden die Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge vom Bruttolohn abgezogen. Das bedeutet, dass die monatliche zu versteuernde Summe geringer wird und so auch die Sozialabgaben niedriger ausfallen. Zwar heißt das auch, dass die gesetzliche Rente ein wenig sinkt, aber das wird durch die Höhe der betrieblichen Altersvorsorge mehr als wettgemacht. Positiv ist, dass bei einem Arbeitgeberwechsel entweder die Verträge für die betriebliche Altersvorsorge übernommen werden können oder der Vertrag als ruhend betrachtet werden kann: Die bisherigen Summen bleiben bestehen, die Auszahlung wird im Rentenalter auf jeden Fall vorgenommen. Sollte das Unternehmen, bei dem du arbeitest und die betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen hast, Insolvenz anmelden, sind deine Beiträge geschützt. Auch wenn du irgendwann Hartz IV beziehen solltest, sind sie sicher.

Inzwischen aber ist die betriebliche Altersvorsorge in Verruf gekommen: Da die ausgezahlten Rentensätze seit einem Gesetz aus dem Jahre 2004 voll und rückwirkend versteuerungspflichtig sind, bleibt oftmals von der Rendite nicht viel übrig. Während der Zeit des Ansparens fallen zwar keine Steuern an, doch sobald die Rente ausgezahlt wird, muss monatlich sowohl die Kranken- als auch die Pflegeversicherung dafür bezahlt werden. Da dies bei der Auszahlung einer privaten Vorsorge nicht der Fall ist, gerät hier die betriebliche Altersvorsorge deutlich ins Hintertreffen. Entscheidest du dich dafür, dir die Rente aus dieser Versorgung nicht monatlich, sondern auf einen Schlag auszahlen zu lassen, müssen die Steuern in bis zu zehn Jahren nachgezahlt werden. So vermindert sich das Vermögen deutlich.

Ein weiterer Punkt, der die Attraktivität der betrieblichen Altersvorsorge verringert, sind die seit geraumer Zeit niedrigen Zinsen für festverzinsliche Anlagen. Die Einrichtungen für die betriebliche Altersvorsorge können es sich nicht leisten, auf Anlagen mit höherem Risiko auszuweichen, da es hier immer mehr um Sicherheit als um Rendite geht. Die Rentenzahlungen sind schließlich garantiert, und es gibt keine Puffer für Ausfälle durch Risikospekulationen. Doch für eine attraktive Rente müsste die steuerlich begünstigte Obergrenze für Interessanten an der betrieblichen Altersvorsorge angehoben werden, sonst rentiert sich diese Rentenmaßnahme kaum mehr.