Ratgeber für Absolventen & Berufseinsteiger
Befristete Arbeitsverträge
In vielen verschiedenen Branchen sind befristete
Arbeitsverträge für Berufsanfänger oder Menschen, die nach einer
Arbeitslosigkeit einen neuen Job anfangen, inzwischen gang und gäbe: Fast jede
zweite Neueinstellung erfolgt mit Befristung. Eine ordentliche Kündigung in der
Dauer des Arbeitsverhältnisses ist ausgeschlossen, eine außerordentlich
hingegen kann ausgesprochen werden.
Eine Möglichkeit etwa für befristete Arbeitsverträge ist die
Zweckbefristung: Hier endet das Arbeitsverhältnis nicht zu einem bestimmten
festgelegten Zeitpunkt, sondern wenn ein bestimmtes Ereignis eintritt. Eine
solche Zweckbefristung greift beispielsweise, wenn du die Vertretung für einen
Kollegen übernimmst, der schwer erkrankt ist. Es ist nicht genau abzusehen, wie
lange seine Rehabilitation dauern wird – dass er allerdings wiederkommen wird,
ist gewiss. Daher endet dein Arbeitsverhältnis, wenn der Zweck deiner
Einstellung nicht mehr vorhanden ist. Allerdings musst du hier keine Angst
haben, dass du von einem Tag auf den anderen auf der Straße stehst: Dein
Arbeitgeber ist verpflichtet, dir mindestens zwei Wochen vor Beendigung deiner
Beschäftigung schriftlich Bescheid zu geben.
Befristete Arbeitsverträge müssen die Befristung
grundsätzlich schriftlich festhalten. Ob es sich dabei um eine Zeit- oder eine
Zweckbefristung handelt, ist egal. Eine zeitliche Befristung darf bis zu drei
Mal verlängert werden, allerdings nur, solange das Gesamtarbeitsverhältnis
nicht länger besteht als zwei Jahre: Dies ist die zeitliche Obergrenze für
befristete Arbeitsverträge. Danach darf das Unternehmen den Arbeitgeber nicht
ohne einen unbefristeten Vertrag weiterbeschäftigen. Hier kannst du Glück
haben, wenn niemand bemerkt, dass deine Befristung überschritten ist: Arbeitest
du über die Dauer deines Vertrags hinaus und bekommst weiterhin deinen Lohn,
gilt das Arbeitsverhältnis als auf unbestimmte Dauer verlängert.
Während bei der zeitlichen Befristung ohne Sachgrund nach
zwei Jahren Schluss ist, können befristete Arbeitsverträge mit Sachgrund auch
mehrfach hintereinander vereinbart werden. Dabei handelt es sich um sogenannte
Kettenbefristungen. Sachgründe können höchst unterschiedlicher Natur sein.
Oftmals werden befristete Arbeitsverträge an Berufseinsteiger nach Studium oder
Ausbildung vergeben. Sie ermöglichen einen Einstieg in den Beruf für den
Arbeitnehmer, während der Arbeitgeber sich von den Qualitäten des Eingestellten
überzeugen kann. Ein weiterer Sachgrund besteht dann, wenn das Unternehmen nur
für eine bestimmte Dauer die Hilfe weiterer Arbeitnehmer nötig hat, etwa für
einen bestimmten Auftrag.
Gleiches gilt, wenn die Art der Arbeit an sich die
Befristung rechtfertigt, wenn es sich also zum Beispiel um Saisonarbeit handelt
oder um Arbeit für bestimmte Events wie beispielsweise auf Messen. Auch können
befristete Arbeitsverträge ausgegeben werden, wenn die Pläne des Arbeitnehmers
dies erforderlich machen, etwa bei einem in mittelfristiger Zukunft geplanten
Studienbeginn. Ein weniger angenehmer Grund für eine Befristung ist, dass
Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich in einem Vergleich darauf geeinigt haben.
Je nach Branche ist es üblich oder eher unwahrscheinlich, dass befristete Arbeitsverträge ausgegeben werden. In der Wirtschaft zum Beispiel kommt es relativ selten vor: Hier trifft es vor allem Berufsanfänger, bei denen die Unternehmer testen wollen, wie sie sich im Arbeitsalltag machen. Im Staatsdienst dagegen ist es schon beinahe gebräuchlich, Befristungen auszusprechen. Drei Monate vor Ende deiner Befristung musst du dich bei der Agentur für Arbeit melden, sonst kann dein Arbeitslosengeld gekürzt werden. Bei der Zweckbefristung reicht die Meldung nach dem schriftlichen Bescheid durch deinen Arbeitgeber.