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Befristete Arbeitsverträge

In vielen verschiedenen Branchen sind befristete Arbeitsverträge für Berufsanfänger oder Menschen, die nach einer Arbeitslosigkeit einen neuen Job anfangen, inzwischen gang und gäbe: Fast jede zweite Neueinstellung erfolgt mit Befristung. Eine ordentliche Kündigung in der Dauer des Arbeitsverhältnisses ist ausgeschlossen, eine außerordentlich hingegen kann ausgesprochen werden.

Eine Möglichkeit etwa für befristete Arbeitsverträge ist die Zweckbefristung: Hier endet das Arbeitsverhältnis nicht zu einem bestimmten festgelegten Zeitpunkt, sondern wenn ein bestimmtes Ereignis eintritt. Eine solche Zweckbefristung greift beispielsweise, wenn du die Vertretung für einen Kollegen übernimmst, der schwer erkrankt ist. Es ist nicht genau abzusehen, wie lange seine Rehabilitation dauern wird – dass er allerdings wiederkommen wird, ist gewiss. Daher endet dein Arbeitsverhältnis, wenn der Zweck deiner Einstellung nicht mehr vorhanden ist. Allerdings musst du hier keine Angst haben, dass du von einem Tag auf den anderen auf der Straße stehst: Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, dir mindestens zwei Wochen vor Beendigung deiner Beschäftigung schriftlich Bescheid zu geben.

Befristete Arbeitsverträge müssen die Befristung grundsätzlich schriftlich festhalten. Ob es sich dabei um eine Zeit- oder eine Zweckbefristung handelt, ist egal. Eine zeitliche Befristung darf bis zu drei Mal verlängert werden, allerdings nur, solange das Gesamtarbeitsverhältnis nicht länger besteht als zwei Jahre: Dies ist die zeitliche Obergrenze für befristete Arbeitsverträge. Danach darf das Unternehmen den Arbeitgeber nicht ohne einen unbefristeten Vertrag weiterbeschäftigen. Hier kannst du Glück haben, wenn niemand bemerkt, dass deine Befristung überschritten ist: Arbeitest du über die Dauer deines Vertrags hinaus und bekommst weiterhin deinen Lohn, gilt das Arbeitsverhältnis als auf unbestimmte Dauer verlängert.

Während bei der zeitlichen Befristung ohne Sachgrund nach zwei Jahren Schluss ist, können befristete Arbeitsverträge mit Sachgrund auch mehrfach hintereinander vereinbart werden. Dabei handelt es sich um sogenannte Kettenbefristungen. Sachgründe können höchst unterschiedlicher Natur sein. Oftmals werden befristete Arbeitsverträge an Berufseinsteiger nach Studium oder Ausbildung vergeben. Sie ermöglichen einen Einstieg in den Beruf für den Arbeitnehmer, während der Arbeitgeber sich von den Qualitäten des Eingestellten überzeugen kann. Ein weiterer Sachgrund besteht dann, wenn das Unternehmen nur für eine bestimmte Dauer die Hilfe weiterer Arbeitnehmer nötig hat, etwa für einen bestimmten Auftrag.

Gleiches gilt, wenn die Art der Arbeit an sich die Befristung rechtfertigt, wenn es sich also zum Beispiel um Saisonarbeit handelt oder um Arbeit für bestimmte Events wie beispielsweise auf Messen. Auch können befristete Arbeitsverträge ausgegeben werden, wenn die Pläne des Arbeitnehmers dies erforderlich machen, etwa bei einem in mittelfristiger Zukunft geplanten Studienbeginn. Ein weniger angenehmer Grund für eine Befristung ist, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich in einem Vergleich darauf geeinigt haben.

Je nach Branche ist es üblich oder eher unwahrscheinlich, dass befristete Arbeitsverträge ausgegeben werden. In der Wirtschaft zum Beispiel kommt es relativ selten vor: Hier trifft es vor allem Berufsanfänger, bei denen die Unternehmer testen wollen, wie sie sich im Arbeitsalltag machen. Im Staatsdienst dagegen ist es schon beinahe gebräuchlich, Befristungen auszusprechen. Drei Monate vor Ende deiner Befristung musst du dich bei der Agentur für Arbeit melden, sonst kann dein Arbeitslosengeld gekürzt werden. Bei der Zweckbefristung reicht die Meldung nach dem schriftlichen Bescheid durch deinen Arbeitgeber.