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BAföG zurückzahlen - Alles über die BAföG Rückzahlung

Während des Studiums ist die Unterstützung durch BAföG für viele eine riesige Erleichterung, doch wie sieht es eigentlich mit der Rückzahlung vom BAföG aus? Musst du sofort, nachdem du dein Studium beendet hast, deine Schulden begleichen und in welchem Umfang? Wir haben dir hier einige hilfreiche Informationen zusammengetragen, die dir einen Überblick darüber geben, wie das denn nun mit der BAföG Rückzahlung funktioniert.

Gleich zu Beginn gibt es erst einmal eine freudige Nachricht für dich, denn die Hälfte deiner erhaltenen Leistungen durch BAföG wird dir komplett erlassen – das heißt, du musst nur die Hälfte des BAföG zurückzahlen. Und es gibt gleich noch eine gute Nachricht hinterher, denn die andere Hälfte zahlst du zinslos zurück. Auch musst du dir keine Sorgen machen, dass gleich nachdem du dein Abschlusszeugnis an der Hochschule abgeholt hast, jemand an deiner Tür klingelt und Geld einfordert. Etwa viereinhalb Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer wird man sich auf dem Postweg bei dir melden und dir noch einmal die zu zahlende Summe nennen. Noch einmal eineinhalb Jahre später setzt dann die Zahlungspflicht ein. Das bedeutet, dass du fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer, welche unter anderem abhängig von der Regelstudienzeit ist, anfangen musst, BAföG zurückzuzahlen. Wichtig ist hierbei, dass das zuständige Amt in Köln deine aktuelle Adresse dafür hat! Vergisst du, deine aktuelle Adresse dort zu hinterlegen, bedeutet das für dich noch einmal 25 Euro Bearbeitungskosten oben drauf.

Die Höchstsumme, die an BAföG-Rückzahlung anfällt, liegt bei 10.000 Euro, wenn du im März 2001 oder später dein Studium aufgenommen hast.  Die Rückzahlung des BAföG erfolgt vierteljährig und beträgt 315 Euro. Solltest du geringverdienend und somit nicht in der Lage sein, BAföG zurückzuzahlen, so kannst du dich davon freistellen lassen – die Freistellung umfasst hierbei in der Regeln ein Jahr –  oder auch eine geringere monatliche Rate als 105 Euro anfordern, wenn sich dein Einkommen knapp über der Grenze befindet. Die Einkommensgrenze liegt seit dem 1.10.2010 bei 1070 Euro, wobei dieser Wert auch höher ausfallen kann, wenn du verheiratet, in einer Lebensgemeinschaft oder Elternteil bist.

Zudem gibt es Möglichkeiten, dein Portemonnaie zu schonen oder früher schuldenfrei zu werden. Zum einen kannst du die Raten nach Belieben Aufstocken oder Geldbeträge in gewünschter Höhe überweisen, um deine Schulden schneller zu tilgen. Hast du also einmal etwas Weihnachtsgeld übrig oder von Oma und Opa zum Geburtstag ein paar Euro mehr bekommen, dann nutz es ruhig dafür. Solltest du dich derzeit noch im Studium befinden und BAföG beziehen, dann knüpfe etwa 10 Prozent des Darlehns ab oder, wenn du bereits berufstätig bist, tu dasselbe mit deinem Gehalt und leg diesen Anteil an. So bekommst du Zinsen auf diesen Betrag und es fällt dir nach den angesprochenen fünf Jahren womöglich leichter, den BAföG-Betrag zurückzuzahlen. Auch kannst du versuchen, die Summe auf einmal zu begleichen. Setze dich hier am besten mit deinem BAföG-Berater auseinander, denn auf diese Weise können dir 8 bis sogar 50 Prozent deiner Darlehnssumme, die du zurückzahlen müsstest, erlassen werden. Das kann sich also richtig lohnen! Deine Familie oder auch Freunde unterstützen dich hierbei bestimmt.

Die Höchstdauer der BAföG-Rückzahlung beträgt 20 Jahre. Lässt du dich aufgrund von geringem Einkommen von der Zahlung freistellen, so verlängert sich die Dauer um höchstens 10 Jahre. Gegen Ende der Höchstdauer werden auch die monatlichen Raten der BAföG-Rückzahlung natürlich höher, hast du die Grenze erreicht, musst du die restlichen Schulden auf einmal begleichen. Solltest du neben BAföG auch noch ein verzinsliches Bankdarlehn aufgenommen haben, so hast du anstatt 20 Jahre 22 Jahre Zeit die Summe an BAföG zurückzuzahlen.