Ratgeber für Absolventen & Berufseinsteiger
Reduzierung der Arbeitszeit/Arbeitszeit reduzieren
Bei dir hat sich unerwarteter Weise im privaten Umfeld etwas verändert und du möchtest nun bei der Arbeit etwas kürzer treten? Natürlich stellt sich dir hierbei die Frage, ob das denn so einfach geht, die Arbeitszeit reduzieren. Durch immer mehr Arbeitslasten und weniger Freizeit mit Familie und Freunden wünschen sich heutzutage immer mehr Deutsche, ihr Arbeitsverhältnis auf eine Teilzeitbeschäftigung zu kürzen. Was bringt so eine Reduzierung der Arbeitszeit mit sich? Ob du mit diesen Wunsch einfach so an deinen Chef herantreten kannst oder ob es für diesen Fall besondere Bestimmungen gibt, kannst du nachfolgend hier bei uns lesen!
Eine Reduzierung der Arbeitszeit kannst du dann verlangen, wenn du mindestens sechs Monate in dem betreffenden Unternehmen tätig bist und dein Arbeitgeber mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigt, wobei Auszubildende nicht mitgezählt werden. Den Antrag auf die Reduzierung der Arbeitszeit musst du mindestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn bei deinem Arbeitgeber einreichen. Danach wird er dich sicherlich zu einem Gespräch bitten, um die Gegebenheiten zu erläutern, das heißt, ob er denn der Reduzierung der Arbeitszeit zustimmen kann. Liegen nämlich betriebliche Gründe dazwischen, wird deinem Antrag nicht stattgegeben werden können. Wenn durch die Reduzierung deiner Arbeitszeit also die Organisation, der Arbeitsablauf oder gar die Sicherheit des Unternehmens gefährdet werden oder zu hohe betriebliche Kosten anfallen würden, wirst du mit deinem Antrag leider kein Glück haben. Andererseits gilt aber auch, dass dein Arbeitgeber auf deinen Wunsch hin, sofern du alle Formalitäten berücksichtigt hast und es keine betrieblichen Gründe gibt, die dagegen sprechen, deine Arbeitszeit reduzieren muss.
Der Ablauf sieht also folgendermaßen aus: Mindestens drei Monate vor dem Beginn der Arbeitszeitverkürzung teilst du deinem Arbeitgeber diesen Wunsch schriftlich mit. Nach spätestens zwei Monaten musst du von ihm eine schriftliche Auskunft über seine Entscheidung und die Verteilung der Arbeitszeit erhalten. Geschieht dies nicht, das heißt, meldet sich dein Arbeitgeber nicht schriftlich bei dir und lehnt somit die Reduzierung der Arbeitszeit auch nicht schriftlich ab, so verringert sich die Arbeitszeit um deinen gewünschten Umfang. Sollten sich betriebliche Probleme aufgrund deiner Arbeitszeitverkürzung ergeben, so kann dein Arbeitgeber die Arbeitszeit wieder ändern und neu verteilen.
Weiterhin musst du darauf achten, dass du eine weitere Reduzierung der Arbeitszeit erst wieder nach zwei Jahren anfordern kannst. Dies gilt sowohl dann, wenn deinem Antrag zugestimmt wurde als auch dann, wenn deine Arbeitszeitreduzierung berechtigt abgelehnt wurde. Daher solltest du genau darüber nachdenken und dich gut darüber informieren, wie hoch deine Arbeitszeitverringerung ausfallen soll. Wird deinem Wunsch nämlich nachgekommen und deine Arbeitszeit reduziert und du stellst aber nach ein paar Monaten fest, dass diese Reduzierung noch gar nicht ausreichend war, kannst du nicht sofort einen erneuten Antrag stellen.