Ratgeber für Absolventen & Berufseinsteiger
Arbeitsvertrag/Arbeitsvertrag Minijob
Im Arbeitsvertrag sind alle wichtigen Punkte geregelt, die
für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer die Grundlagen ihrer Zusammenarbeit
definieren. Hier wird der Beginn des Arbeitsverhältnisses genannt,
gegebenenfalls seine Beendigung, wenn eine Befristung vorgesehen ist, und auch
die Länge der Probezeit, die sechs Monate nicht über-, aber durchaus
unterschreiten darf. Die Höhe des Gehalts wird genannt und die Anzahl der
Urlaubstage festgelegt. Es wird die genaue Tätigkeit genannt, der du als
Arbeitnehmer nachgehen wirst, und dein Aufgabengebiet abgesteckt. Regelungen zu
Überstunden sind ebenso Teil des Arbeitsvertrags wie die Kündigungsfristen und
die Regelungen zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Als Arbeitnehmer verpflichtest du dich im Arbeitsvertrag
häufig, Arbeitsmaterialien nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
zurückzugeben. Auch sind Klauseln üblich, nach denen du dich zur
Verschwiegenheit über Betriebsinterna verpflichtest. Es gibt je nach
Arbeitgeber weitere Punkte, die im Arbeitsvertrag enthalten sein können.
Grundsätzlich aber darf eine bestimmte Anzahl an Urlaubstagen nicht
unterschritten werden; du hast Anspruch auf vier volle freie Wochen im Jahr.
Arbeitest du an sechs Tagen in der Woche, bekommst du mindestens 24
Urlaubstage, bei fünf Arbeitstagen sind es 20 und so weiter.
Betrifft der Arbeitsvertrag einen Minijob, sind besondere
Dinge zu beachten. Zunächst einmal muss für einen Minijob, also eine
geringfügige Beschäftigung, die mit nicht mehr als 450 Euro im Monat vergütet
wird oder bei weniger als 50 Arbeitstagen im Jahr liegt, nicht unbedingt ein
schriftlicher Arbeitsvertrag geschlossen werden. Natürlich ist es aber für
beide Seiten sicherer, die Vereinbarungen schriftlich zu fixieren. Vielleicht
hast du mit einem Arbeitsvertrag für einen Minijob auch schon Erfahrung: Schon
ab 15 Jahren darf man in Deutschland einer geringfügigen Beschäftigung
nachgehen.
Auch im Arbeitsvertrag für den Minijob werden die Fakten
festgehalten, die für einen vollen Job gelten. Allerdings wird hier besonderes
Augenmerk auf die Länge der Arbeitszeit gelegt: Wird diese nicht genau
definiert, hast du als Arbeitnehmer Anspruch auf mindestens zehn Wochenstunden
Arbeit und eine entsprechende Vergütung. Wird stattdessen im Arbeitsvertrag für
den Minijob Arbeit auf Abruf vereinbart, muss dir dein Arbeitgeber mindestens
vier Tage im Voraus Bescheid geben, sonst kannst du es ablehnen, die Schicht zu
übernehmen.
Seit Anfang des Jahres 2013 bist du als geringfügig
Beschäftigter rentenversicherungspflichtig. Da dies aber deinen kleinen
Verdienst nicht unwesentlich schmälert, kannst du dich befreien lassen. Dafür
musst du neben dem Arbeitsvertrag für den Minijob ein Schreiben an deinen
Arbeitgeber richten und die Befreiung beantragen. Dann werden dir selbst die
Beiträge nicht abgezogen, während dein Arbeitgeber einen bestimmten
Pauschalbetrag für dich einzahlt. Entsprechend langsamer steigen dann aber auch
deine Ansprüche für später.
Häufig wird im Arbeitsvertrag für den Minijob eine Klausel eingefügt, der zufolge du verpflichtet bist, deinem Arbeitgeber sofort Bescheid zu sagen, wenn du einen weiteren Job angenommen hast oder aus anderen Gründen die Grenze von 450 Euro Entlohnung im Monat übersteigst. In zwei Monaten pro Jahr darf das passieren, allerdings nur, wenn du am Jahresende insgesamt nicht mehr als 5400 Euro verdient hast, also zwölf mal 450 Euro. Ob du diese Summe mit einer oder mehreren geringfügigen Beschäftigungen erreichst, ist dabei egal: Nur das Endergebnis zählt in diesem Fall.