Ratgeber für Absolventen & Berufseinsteiger
Abmahnung
Eine Abmahnung
ist einer dieser Dinge, mit denen man nie im Berufsleben zu tun haben möchte,
riecht sie doch nach Job- oder mindestens Ansehensverlust. Und tatsächlich
bringt eine Abmahnung
deinen Arbeitsplatz mitunter ernsthaft in Gefahr, denn sie ist nichts anderes,
als der gesetzlich vorgeschriebene Zwischenschritt zu einer Kündigung aufgrund
eines fehlerhaften Verhaltens deinerseits. Doch nicht nur der Chef darf
abmahnen. Auch für dich als Arbeitnehmer kann sie ein hilfreiches Instrument
sein.
Zur allgemeinen Beruhigung sei gesagt: Nicht jede Äußerung von
Unzufriedenheit und nicht jede Kritik, und sei sie noch so niederschmetternd,
ist auch gleich eine Abmahnung.
Denn diese, will sie am Kündigungsschutz rütteln, muss klare Voraussetzungen
erfüllen:
- Der, der eine Abmahnung ausspricht, muss das abgemahnte Verhalten genau beschreiben, am besten mit Datum und Uhrzeit. Pauschale Aussagen á la „Herr Meyer kommt immer zu spät“ sind nicht genug.
- Das abgemahnte Verhalten muss klar als Vertragsverstoß gekennzeichnet sein.
- Der Abmahnende muss den Abgemahnten auffordern, das betreffende Verhalten zukünftig zu unterlassen und ihm so die Chance geben, an sich zu arbeiten.
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Wer abmahnt, muss deutlich machen, dass im Falle
einer Wiederholung des beanstandeten Verhaltens eine Kündigung droht.
Natürlich darf nicht jeder im Unternehmen wahllos Abmahnungen gegenüber Kollegen aussprechen. Andererseits ist der „Oberchef“ auch nicht der einzige, dem dieses Mittel zur Verfügung steht. Auf Arbeitgeberseite gilt: Jeder, der vom Chef des Unternehmens weisungsbefugt ist, darf abmahnen.
Umgekehrt steht auch dir als Arbeitnehmer das Recht zu, gegenüber
deinem Vorgesetzten eine Abmahnung
auszusprechen, nämlich dann, wenn er seine Vertragspflichten nicht erfüllt und
beispielsweise seit Monaten dein Gehalt nicht pünktlich zahlt.
Grundsätzlich ist eine Abmahnung jedoch nur dann gültig, wenn eine gewisse Schwere des
Vertragsverstoßes vorliegt. Heißt: Bei Lappalien darf nicht mal eben abgemahnt
werden. Gleichzeitig braucht es – entgegen des weit verbreiteten Irrglaubens –
nicht drei Abmahnungen,
um seinen Job zu verlieren. Schon wenn du das bereits beanstandete
Fehlverhalten nochmal an den Tag legst, kann dir die Kündigung ins Haus
flattern. Auch muss eine Abmahnung
nicht auf schriftlichem Wege erfolgen. Allerdings ist sie nur so für beide
Seiten auch nach einigen Monaten noch überprüfbar, etwa wenn es zu einem
Rechtsstreit kommt.
Solltest du einmal in die unangenehme Situation kommen und mit einer Abmahnung konfrontiert
werden, hast du folgende Möglichkeiten, dich dagegen zu wehren:
- Beweise sichern: Frage zum Beispiel Kollegen, ob sie bestimmte Situationen ähnlich schwerwiegend empfunden haben.
- Gegendarstellung schreiben: Legt dein Chef die Abmahnung in deiner Personalakte ab, steht es dir zu, dass deine Sicht der Dinge mit dazu geheftet wird.
- Betriebsrat einschalten: Fühlst du dich zu Unrecht abgemahnt, kannst du dich an den Betriebsrat wenden (so es einen gibt). Mitunter kann er dich unterstützen und vermitteln.
- Klage: Wenn nichts mehr hilft, hast du die Möglichkeit, den Rechtsweg einzuschlagen und auf Rücknahme der Abmahnung zu klagen.