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Abmahnung

Eine Abmahnung ist einer dieser Dinge, mit denen man nie im Berufsleben zu tun haben möchte, riecht sie doch nach Job- oder mindestens Ansehensverlust. Und tatsächlich bringt eine Abmahnung deinen Arbeitsplatz mitunter ernsthaft in Gefahr, denn sie ist nichts anderes, als der gesetzlich vorgeschriebene Zwischenschritt zu einer Kündigung aufgrund eines fehlerhaften Verhaltens deinerseits. Doch nicht nur der Chef darf abmahnen. Auch für dich als Arbeitnehmer kann sie ein hilfreiches Instrument sein.

Zur allgemeinen Beruhigung sei gesagt: Nicht jede Äußerung von Unzufriedenheit und nicht jede Kritik, und sei sie noch so niederschmetternd, ist auch gleich eine Abmahnung. Denn diese, will sie am Kündigungsschutz rütteln, muss klare Voraussetzungen erfüllen:

  1. Der, der eine Abmahnung ausspricht, muss das abgemahnte Verhalten genau beschreiben, am besten mit Datum und Uhrzeit. Pauschale Aussagen á la „Herr Meyer kommt immer zu spät“ sind nicht genug.
  2. Das abgemahnte Verhalten muss klar als Vertragsverstoß gekennzeichnet sein.
  3. Der Abmahnende muss den Abgemahnten auffordern, das betreffende Verhalten zukünftig zu unterlassen und ihm so die Chance geben, an sich zu arbeiten.
  4. Wer abmahnt, muss deutlich machen, dass im Falle einer Wiederholung des beanstandeten Verhaltens eine Kündigung droht.

Natürlich darf nicht jeder im Unternehmen wahllos Abmahnungen gegenüber Kollegen aussprechen. Andererseits ist der „Oberchef“ auch nicht der einzige, dem dieses Mittel zur Verfügung steht. Auf Arbeitgeberseite gilt: Jeder, der vom Chef des Unternehmens weisungsbefugt ist, darf abmahnen.

Umgekehrt steht auch dir als Arbeitnehmer das Recht zu, gegenüber deinem Vorgesetzten eine Abmahnung auszusprechen, nämlich dann, wenn er seine Vertragspflichten nicht erfüllt und beispielsweise seit Monaten dein Gehalt nicht pünktlich zahlt.

Grundsätzlich ist eine Abmahnung jedoch nur dann gültig, wenn eine gewisse Schwere des Vertragsverstoßes vorliegt. Heißt: Bei Lappalien darf nicht mal eben abgemahnt werden. Gleichzeitig braucht es – entgegen des weit verbreiteten Irrglaubens – nicht drei Abmahnungen, um seinen Job zu verlieren. Schon wenn du das bereits beanstandete Fehlverhalten nochmal an den Tag legst, kann dir die Kündigung ins Haus flattern. Auch muss eine Abmahnung nicht auf schriftlichem Wege erfolgen. Allerdings ist sie nur so für beide Seiten auch nach einigen Monaten noch überprüfbar, etwa wenn es zu einem Rechtsstreit kommt.

Solltest du einmal in die unangenehme Situation kommen und mit einer Abmahnung konfrontiert werden, hast du folgende Möglichkeiten, dich dagegen zu wehren:

  1. Beweise sichern: Frage zum Beispiel Kollegen, ob sie bestimmte Situationen ähnlich schwerwiegend empfunden haben.
  2. Gegendarstellung schreiben: Legt dein Chef die Abmahnung in deiner Personalakte ab, steht es dir zu, dass deine Sicht der Dinge mit dazu geheftet wird.
  3. Betriebsrat einschalten: Fühlst du dich zu Unrecht abgemahnt, kannst du dich an den Betriebsrat wenden (so es einen gibt). Mitunter kann er dich unterstützen und vermitteln.
  4. Klage: Wenn nichts mehr hilft, hast du die Möglichkeit, den Rechtsweg einzuschlagen und auf Rücknahme der Abmahnung zu klagen.