Es ist gesetzlich geregelt, dass du im Job als Werkstudent während der Vorlesungszeit maximal 20 Stunden in der Woche arbeiten darfst. Überschreitest du diese Stundenanzahl, verlierst du deinen Studentenstatus. Was in der Vorlesungszeit gilt, gilt jedoch nicht in den Semesterferien. In dieser Zeit darfst du so viel arbeiten, wie du lustig bist. Im Gegensatz zu den Stunden, die festgeschrieben sind, gibt es beim Gehalt keine Vorschriften oder Limits. Du darfst so viel verdienen, wie du willst, auch wenn du das leider nicht immer selbst bestimmten kannst. Wenn du zudem schon während des Studiums vom Bücherwälzer zum Millionär avancierst, kann es passieren, dass du zusätzliche Beiträge in deine Krankenversicherung einzahlen musst.
In deinem Job als Werkstudent hast du in der Regel immer die Möglichkeit, deine Abschlussarbeit im Betrieb zu schreiben. Und auch hier profitieren wieder beide Seiten davon: Du kannst im Unternehmen forschen und bekommst Einblicke in Prozesse sowie wichtige Insider-Informationen. Dein Chef wiederum kann die Ergebnisse deiner wissenschaftlichen Arbeit gewinnbringend für sich nutzen, um Abläufe zu optimieren und Neuentwicklungen voranzutreiben.