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Verwaltungsangestellter gehobener Dienst Gehalt

Einstiegsgehalt und Verdienst als Verwaltungsangestellter gehobener Dienst

Was, Geld bekomme ich dafür auch noch? So oder so ähnlich gehen ja häufiger Beamtenwitze. Aber die Antwort ist: ja, du bekommst dafür Geld! Und dein Gehalt als Verwaltungsangestellter gehobener Dienst im Beamtenstatus ist auch noch besonders schön, denn alles ist dank der Besoldungstabelle bis kleinste Detail geregelt und nachvollziehbar. Als Beamter in der öffentlichen Verwaltung gehörst du der Besoldungsordnung A an. Innerhalb der Besoldungsordnung gibt es unterschiedliche Besoldungsgruppen, die wiederum in Erfahrungsstufen eingeteilt sind. Während man sich den Aufstieg in der Besoldungsgruppe erarbeiten muss, erklimmt man die Erfahrungsstufen im Laufe der Jahre automatisch. Aber auch als Arbeitnehmer, wenn du nicht verbeamtet wirst, ist dein Gehalt durch die Tarifvereinbarungen des öffentlichen Dienstes (TvöD) klar geregelt. 

Einstiegsgehalt als Verwaltungsangestellter gehobener Dienst

Beamte werden je nach Dienstgrad in unterschiedliche Gruppen eingeordnet. Dein Einstiegsgehalt als Verwaltungsangestellter gehobener Dienst beginnt in der Besoldungsgruppe A 9 und startet meist in der zweiten Erfahrungsstufe. In dieser Besoldungsgruppe ist deine Grundamtsbezeichnung Inspektor.  Und wir meinen jetzt nicht so einen Inspektor wie Columbo, sondern eher einen Verwaltungsinspektor. Aber wie so oft bestätigen Ausnahmen die Regel, denn du kannst durchaus auch in der Besoldungsgruppe A 10 starten, wenn eine gewisse Berufserfahrung oder ein höherer Abschluss nachgewiesen werden können. Es gibt allerdings Unterschiede zwischen den Landesbesoldungstabellen der einzelnen Bundesländer. So ist in Mecklenburg-Vorpommern dein Einstiegsgehalt als Verwaltungsangestellter gehobener Dienst mit rund 2200 Euro brutto am niedrigsten und in Baden-Württemberg mit rund 2400 Euro am höchsten. Am meisten kann man allerdings verdienen, wenn man direkt für den Bund arbeitet und nach der Bundesbesoldung bezahlt wird. Dort liegt das Einstiegsgehalt momentan, Stand 2015, bei 2700 Euro. Das hört sich jetzt vielleicht nicht nach übermäßig viel an, aber bei den Beamten ticken die Uhren anders. Denn nicht nur die Unkündbarkeit in dem Status als Beamter ist Gold wert, sondern auch die Sozialversicherungsfreiheit ist nicht zu verachten. Klar, man muss sich privat krankenversichern, aber dank gewisser Zuschüsse ist auch das sehr günstig. Und Privatpatient in Deutschland zu sein ist ja nicht das Schlechteste. Mehr zum Einstiegsgehalt
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Was kann ich später verdienen?

Bist du eine gewisse Zeit im Beruf, dann erhöht sich auch dein Gehalt als Verwaltungsangestellter gehobener Dienst. Denn im Laufe der Zeit kann man durch Weiterbildungen in höhere Besoldungsgruppen aufsteigen und somit auch mehr verdienen. Der Beginn ist bei A 9 und endet im gehobenen Dienst bei A 13. Auch bei dem automatischen Aufstieg in höhere Erfahrungsstufen kannst du dein Gehalt als Verwaltungsangestellter gehobener Dienst leicht steigern. Die Erfahrungsstufen erhöhen sich im Rhythmus von zwei, drei oder vier Jahren. In Besoldungsgruppe A 10 sind je nach Erfahrungsstufe zwischen 2500 und 3800 Euro möglich. In der Gruppe A 11 sind dagegen schon von 2900 bis 4100 Euro möglich. Wenn du im Laufe deiner Karriere in der Besoldungsgruppe A 12 ankommst, liegt dein Verdienst nach derzeitigem Stand zwischen 3000 und 4600 Euro. Bist du bei A 13 angekommen, liegt der niedrigste Verdienst bei 3500 Euro und der  höchste mögliche Verdienst als Verwaltungsangestellter gehobener Dienst bei derzeit rund 5000 Euro, und du kannst dich Oberamtsrat nennen. Wie auch schon beim höchsten Einstiegsgehalt, kann man auch über die Jahre gesehen in einer Bundesverwaltung am meisten verdienen. Der Unterschied zwischen Bund und Ländern ist zwar nicht übermäßig groß, aber doch deutlich.

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Tipps für die Gehaltsverhandlung

Autor: Svenja Heyer

Über dein Einstiegsgehalt als Verwaltungsangestellter gehobener Dienst musst du dir nicht eine Sekunde den Kopf zerbrechen. Denn du bist meist verbeamtet, und da gibt es klare Regeln – wie es sich für Beamte eben gehört. Und selbst wenn du zu den Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst gehörst, brauchst du keine Angst vor stressigen Gehaltsverhandlungen haben, denn auch hier gibt es Tarifverträge. Dein Gehalt und alle möglichen Sonderzahlungen sind bis ins kleinste Detail festgelegt, sodass du schon vorher deine genaue Bezahlung in der Besoldungsordnung nachlesen kannst. 

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