Karriere und Weiterbildung als Richter
Nach deinem Jurastudium hast du deine Karriere als Richter bereits auf einer hohen Karriere- und Gehaltsstufe begonnen. Je mehr Berufserfahrung du sammelst, desto weiter steigst du natürlich am Ende auch die Karriereleiter hoch. Schließlich bringen wichtige Verhandlungen auch viel Verantwortung mit sich. Nichtsdestotrotz scheint es sich beim Richter um einen echten Traumjob zu handeln. Er ist anspruchsvoll, abwechslungsreich und man ist unkündbar. Das sind in diesen unsicheren Zeiten doch tolle Voraussetzungen, oder?
Auch wenn du eine Aussicht auf Unkündbarkeit hast, so ist das Leben als Richter auf Probe zunächst nicht ganz so rosig. In den ersten beiden Jahren kannst du zum Beispiel ohne besonderen Grund entlassen werden, wenn festgestellt wird, dass du für den Richterjob einfach nicht geeignet bist. Das erhöht den Druck, den junge Richter haben, natürlich zusätzlich. Aber keine Angst: Kündigungen sind die Ausnahme, meistens folgt nach der Probezeit die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit.
Häufig passiert es jedoch, dass Richter auf Probe ohne spezielle Ursache in den ersten beiden Jahren versetzt werden. Das bedeutet, dass du dich dann damit arrangieren musst, in einer dir fremden Stadt zu arbeiten und zu leben. Erst wenn du mit einer Planstelle zum Richter auf Lebenszeit ernannt wurdest, hast du das Recht, der Versetzung zustimmen zu müssen und wenn es dir nicht gefällt, auch nicht versetzt werden zu müssen.
Hast du es erst einmal geschafft, dir eine der beliebten Planstellen an einem Gericht zu sichern, fängt die Arbeit erst an. Keine Frage, dass du dich als Richter immer weiterbilden musst. Als Recht sprechende Gewalt musst du schließlich über die Gesetze, auf denen sich deine Urteile begründen, bestens Bescheid wissen. Weiterbildungen als Richter im klassischen Sinne gibt es nicht. Trotzdem gibt es Lehrgänge und Seminare, mit denen du dich in einem Teilbereich spezialisieren kannst, um für ein bestimmtes Dezernat zu arbeiten.
Karrierepfad als Richter/in

Amtsgericht
Beim Amtsgericht kannst du als Direktor oder Präsident das Gericht leiten. Hier fällst du Urteile über Personen, die Rechnungen nicht bezahlt haben oder verschuldet sind. Mahnverfahren, Geldforderungen und auch Prozesse ohne Klage und Urteil können hier erfolgen.
Landgericht
Das Landgericht steht zwischen dem Amts- und dem Oberlandesgericht. Als Richter befasst du dich hier mit Verbrechen und schweren Vergehen, bei denen eine Freiheitsstrafe von mindestens vier Jahren erwartet werden kann. Auch Fälle mit Sicherheitsverwahrung oder dem Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik unterliegen den Richtern am Landgericht.
Oberlandesgericht
Jedes unserer Bundesländer hat mindestens ein Oberlandesgericht. Es kann als zweite Instanz über Zivil-und Strafrecht entscheiden. Wenn Berufungen gegen Urteile der Landgerichte eingelegt werden oder man Beschwerden über die Entscheidungen der Landgerichte hat, hast du als Richter des Oberlandesgerichts die Möglichkeit und das Recht das Urteil anpassen. Als Präsident des Oberlandesgerichts kannst du bis zu 8200 Euro brutto verdienen.
Beruf als
Richter/in